Langtext
- Alle prüfungsrelevanten Probleme
- Fälle auf Examensniveau
- Mit Gesetzesänderungen und neuester Rechtsprechung
Anhand kleinerer Fälle werden prüfungsrelevante Probleme des BGB - Allgemeiner Teil auf Examensniveau erörtert und einer verständlichen und gut nachvollziehbaren Lösung zugeführt. Dabei sind die Falllösungen sowohl zur Vorbereitung auf Klausuren als auch für die Lösung von Hausarbeiten sehr gut geeignet. Der Band bietet, ebenso wie die beiden anderen Bände des Verfassers ("Klausurenkurs zum Schuldrecht - Allgemeiner Teil" sowie "Klausurenkurs zum Schuldrecht - Besonderer Teil"), die Möglichkeit umfassender Examensvorbereitung auf universitär-anspruchsvollem Niveau. Zielsetzung dieses Repetitoriums ist Vermittlung des Examenswissens und der Klausurenlehre.
- Rechtsgeschäft und Willenserklärungen
- Wirksamwerden der Willenserklärung
- AGB
- Geschäftsfähigkeit
- Willensmängel und Einigungsmängel
- Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
- Stellvertretung
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Konstanz, Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.
Für Studierende und Referendare.
Reihe
Auflage
8., neu bearbeitete Auflage 2011
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Fezer
Klausurenkurs zum BGB
Allgemeiner Teil
Lehrbuch/Studienliteratur
8. Auflage 2011. Rechtsstand: voraussichtlich 01/2011
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Studenten und Referendare
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 160 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8006-4179-6 (9783800641796)
Schweitzer Klassifikation
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Konstanz, Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.
Inhalt:
- Rechtsgeschäft und Willenserklärungen
- Wirksamwerden der Willenserklärung
- AGB
- Geschäftsfähigkeit
- Willensmängel und Einigungsmängel
- Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
- Stellvertretung