
Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Aktueller und praxisnaher Begleiter für die SBV in der täglichen Arbeit
Vorteile auf einen Blick:
- Im Fokus: Aufgaben und Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Verständliche Kommentierung mit Beispielen und Fallbeschreibungen
- Ausführliche Behandlung der aktuellen Rechtsprechung
- Barrierefreies PDF inklusive
Der bewährte Basiskommentar liefert aktuelle und praxisorientierte Erläuterungen zu den Bestimmungen des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teil 3 – Schwerbehindertenrecht). Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen bis Januar 2026.
Die 18. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung u.a. zu den Themen Bewerbungsverfahren, Präventionsverfahren, Zuständigkeit der SBV. Der Titel ist Bestandteil des Moduls "Schwerbehindertenrecht und Inklusion".

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Vorauflage

Personen
ISNI: 0000 0000 3673 797X
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ISNI: 0000 0005 2887 2035
ISNI: 0000 0000 7269 0590
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ISNI: 0000 0005 2886 7009
Inhalt
Aus dem Inhalt:
- Wen schützt das Schwerbehindertenrecht?
- Welche Rechte haben Menschen mit (Schwer-)Behinderung?
- Wie ist eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen?
- Wann greift der besondere Kündigungsschutz und wie ist die Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen zu beteiligen?
- Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?
- Was ist bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu beachten?
- Welche persönlichen Rechte und Pflichten haben die Vertrauenspersonen?
- Welche Regelungen gelten für die Inklusionsbetriebe oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen?
- Wer muss bzw. kann am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt werden?