Abbildung von: Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - C.H. Beck

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB

mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz (GrünHome), Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz (GrünHome), Gewaltschutzgesetz
83. Auflage
Erscheint ca. am 30. November 2023
Buch
Hardcover
3500 Seiten
978-3-406-80470-0 (ISBN)
ca. 125,00 €inkl. 7% MwSt.
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Der Grüneberg 2024 – mit neuem Gesellschafts- und Stiftungsrecht.

Die Reform des Gesellschaftsrechts

bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften – MoPeG –bringt die grundlegende Neugestaltung der §§ 705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt. Wesentliche Neuregelungen betreffen:

  • konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)
  • Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)
  • gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbR
  • Möglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der Handelsgesellschaften
  • Umwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz(§ 214 UmwG).

Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Reform des Stiftungsrechts

bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschlandexistierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungs-Zivilrechts. Die Eckpunkte der Reform:

  • bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechtsund zentrale Neuregelung in den §§ 80–87d BGB 
  • eigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane
  • mögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die Satzung
  • Einführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)

Das neue Stiftungsrecht ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit dem Grüneberg auf der sicheren Seite

Das renommierte Autorenteam prüft alle praxisrelevanten Neuerungen zum BGB und arbeitet die Änderungen entsprechend ein.

Aktuelle Schwerpunkte bilden vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 und die Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023.

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Reihe
Auflage
83. Auflage 2024
Sprache
Deutsch
Verlagsort
München
Deutschland
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung
Produkt-Hinweis
Gewebe
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 160 mm
ISBN-13
978-3-406-80470-0 (9783406804700)
Schlagworte
Schweitzer Klassifikation
Thema Klassifikation
Newbooks Subjects & Qualifier
DNB DDC Sachgruppen
BIC 2 Klassifikation
Warengruppensystematik 2.0

Bearbeitet von

  • Dr. Christian Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
  • Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
  • Sebastian Herrler, Notar
  • Dr. Renata von Pückler, Richterin am Oberlandesgericht
  • Björn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht
  • Walther Siede, Richter am Oberlandesgericht
  • Hartwig Sprau, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a.D.
  • Prof. Dr. Karsten Thorn
  • Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
  • Dr. Dietmar Weidlich, Notar
  • Prof. Dr. Hartmut Wicke, LL.M., Notar