Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
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Maße
Höhe: 23 cm
Breite: 16 cm
Dicke: 3.4 cm
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ISBN-13
978-3-412-52857-7 (9783412528577)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Ulrich Eisenhardt ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Fernuniversität Hagen.
Reihen-Herausgeber
Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.
Anja Amend-Traut ist Professorin für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Prof. em. Dr. Wolfgang Sellert war von 1977 bis 2002 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht sowie für Deutsche Rechtsgeschichte an der Georg-August-Universität Göttingen.
Ignacio Czeguhn ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische sowie Vergleichende Rechtsgeschichte an der FU Berlin.