Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht - einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Die Studie von Anatol Dutta zeigt, dass dieses Privatfürstenrecht in Liechtenstein, eine der kleinsten Rechtsordnungen der Welt, allen historischen Umbrüchen zum Trotz überlebt hat - auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert, welche unter anderem die Hoheit über die Staatsform in letzter Instanz dem Volk zuweisen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der generationenübergreifenden Organisation des Hausvermögens und den familienvermögensrechtlichen Regeln für die Hausmitglieder. Hierzu wird die einschlägige Praxis im Fürstlichen Haus aus mehr als vier Jahrhunderten analysiert. Einige der älteren Rechtsakte dokumentiert eine Quellenedition mit Anmerkungen von Arthur Stögmann.
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Illustrationen
24
24 farb. Abb.; X, 380 S., 24 farbige Abbildungen
24 farb. Abb.; X, 380 S., 24 farb. Abb.
Maße
Höhe: 234 mm
Breite: 161 mm
Dicke: 28 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19332-5 (9783428193325)
Schweitzer Klassifikation
Anatol Dutta is Professor of Private Law, Private International Law, and Comparative Law at the Ludwig Maximilians University of Munich. He studied in Munich and Oxford. Formerly a Fellow at the Max Planck Institute for Private Law in Hamburg and Professor at the University of Regensburg, he has held visiting positions at Cambridge, Edinburgh, and New York University. He regularly teaches internationally, including in Italy, Poland, Austria, Japan, New Zealand, and Israel. A member of several scholarly boards, he specialises in family and succession law from comparative and interdisciplinary perspectives.
Autor*in
Überarbeitet von
I. Die familienvermögensbezogene Praxis im Fürstlichen Haus - ein Abriss
II. Grundlage für ein familienvermögensbezogenes Hausrecht
Das ungeschriebene Privatfürstenrecht seit dem Ende des Alten Reichs: Allgemeines - Die (familienvermögensbezogene) Hausautonomie als vorrangige Quelle eines Hausrechts - Subsidiär: Das gemeine Privatfürstenrecht und das bürgerliche Familienvermögensrecht - Ausübung der (familienvermögensbezogenen) Hausautonomie
III. Die für ein Hausrecht des Fürstlichen Hauses einschlägige Rechtsordnung
Liechtenstein: Partikularisierung des Privatfürstenrechts mit dem Erlöschen des Heiligen Römischen Reichs - Status des Fürstlichen Hauses nach liechtensteinischem Privatfürstenrecht - Irrelevanz des österreichischen Privatfürstenrechts
IV. Fortbestand des Privatfürstenrechts im liechtensteinischen Recht
Keine Aufhebung oder Modifikation durch einfaches Gesetz - Keine Beschränkung durch Konstitutionalisierung der Monarchie - Keine Beschränkung durch Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention - Hypothetisch: Auswirkungen eines Verlusts der Stellung als Landesfürst
V. Eckpunkte des geltenden hausrechtlichen Familienvermögensrechts
Vorbemerkung - Das Grundprinzip: Kontinuität des Familienvermögens durch Anerbfolge nach dem Primogeniturprinzip mit beschränkter Vermögensteilhabe der Familienmitglieder - Umsetzung und Ausgestaltung des Grundprinzips - Verbleibende Rolle des allgemeinen Familienvermögensrechts
VI. Das Familienvermögen des Fürstlichen Hauses im Internationalen Privatrecht
Aus liechtensteinischer Sicht - Aus ausländischer Sicht