
Betriebsverfassungsgesetz
Handkommentar
Franz Josef Düwell(Herausgeber*in)
Nomos (Verlag)
3. Auflage
Erschienen am 6. Januar 2010
Buch
Hardcover
1726 Seiten
978-3-8329-4727-9 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Die Neuauflage des Kommentars zum BetrVG sichert Ihnen mit dem frühen Erscheinungstermin einen entscheidenden Beratungsvorsprung insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl 2010. Die Autoren beschreiben detailliert die Fallstricke bzw. Haftungskonsequenzen bei fehlerhafter Durchführung. Auch sind die wichtigen Änderungen in §5 BetrVG zum Arbeitsnehmerbegriff - insbesondere für die leitenden Angestellten - bereits berücksichtigt.
Der Handkommentar stellt die Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts auf aktuellem Stand dar und berücksichtigt dabei auch ggf. abweichende Urteile der Landesarbeitsgerichte. Die 3. Auflage geht insbesondere auf die Unterrichtungsrechte der Belegschaften im Vorfeld einer heimlichen Übernahme ein, wie sie das neugefasste Risikobegrenzungsgesetz (§ 106 Abs. 2, 3 Nr. 9a; § 109a BetrVG) regelt.
Weitere aktuelle Schwerpunkte:
- Strafbarkeit von Betriebsratsmitgliedern (Stichwort VW, Siemens) sowie die rechtliche Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für Betriebsratsmitglieder (z.B. im Rahmen von Beratungsverträgen)
- Stichwort AGG: Grenzen der Betriebsvereinbarungen; Beschwerdeverfahren (§ 13 AGG) zu §§ 83-85 BetrVG
- Ausgleichsansprüche der Betriebsratsmitglieder
- Stichtagklausel in Sozialplänen
- Videoüberwachung im Betrieb
- Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- Erstreitbarkeit eines Verzichttarifvertrags
- Geltung der §§ 81, 82, 84-86 BetrVG für Leiharbeiter (§ 14 Abs. 2 Satz 3 AÜG)
- Sogenannte "gemischte Vereinbarungen" nach der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts
- Zulässige alternative Betriebsratsstrukturen unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten
- Berücksichtigung der neuen EBR-Richtlinie 2009/38/EG und der Europäischen Aktiengesellschaft
Der Handkommentar stellt die Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts auf aktuellem Stand dar und berücksichtigt dabei auch ggf. abweichende Urteile der Landesarbeitsgerichte. Die 3. Auflage geht insbesondere auf die Unterrichtungsrechte der Belegschaften im Vorfeld einer heimlichen Übernahme ein, wie sie das neugefasste Risikobegrenzungsgesetz (§ 106 Abs. 2, 3 Nr. 9a; § 109a BetrVG) regelt.
Weitere aktuelle Schwerpunkte:
- Strafbarkeit von Betriebsratsmitgliedern (Stichwort VW, Siemens) sowie die rechtliche Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für Betriebsratsmitglieder (z.B. im Rahmen von Beratungsverträgen)
- Stichwort AGG: Grenzen der Betriebsvereinbarungen; Beschwerdeverfahren (§ 13 AGG) zu §§ 83-85 BetrVG
- Ausgleichsansprüche der Betriebsratsmitglieder
- Stichtagklausel in Sozialplänen
- Videoüberwachung im Betrieb
- Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- Erstreitbarkeit eines Verzichttarifvertrags
- Geltung der §§ 81, 82, 84-86 BetrVG für Leiharbeiter (§ 14 Abs. 2 Satz 3 AÜG)
- Sogenannte "gemischte Vereinbarungen" nach der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts
- Zulässige alternative Betriebsratsstrukturen unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten
- Berücksichtigung der neuen EBR-Richtlinie 2009/38/EG und der Europäischen Aktiengesellschaft
Weitere Details
Produkt-Info
Inklusive Online-Zugangsberechtigung
Reihe
Auflage
3. Auflage 2010
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Baden-Baden
Deutschland
ISBN-13
978-3-8329-4727-9 (9783832947279)
Schweitzer Klassifikation
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Person
Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren bringen ihre langjährige Beratungspraxis auf Basis höchstrichterlicher Rechtsprechung ein:
Prof. Dr. Thomas Blanke | Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg | Dr. Christiane Brors, Richterin am Arbeitsgericht | Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Brandenburg | Prof. Dr. Wolfhard Kohte | Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht | Rechtsanwalt Dr. Thomas Kreuder, Ministerialrat a.D. | Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht Berlin | Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz | Dr. Sebastian Sick, LL.M.Eur.| Rechtsanwalt Dr. Ralf Steffan | Arno Tautphäus, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Thüringen | Rechtsanwalt Dr. Martin Wolmerath
Franz Düwell ist Herausgeber des "Handkommentar zum BetrVG" und Mitherausgeber einiger anderer Werke. Er beteiligt sich im Rahmen von Lehraufträgen und Gastvorträgen an der universitären Ausbildung (u.a. Studiengang Arbeitswissenschaft Universität Hannover; Waseda University, Tokyo) und wirkt seit mehreren Jahren an der Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht mit. Bei den Beratungen zur Änderung des AÜG ist er vom Deutschen Bundestag als Sachverständiger hinzugezogen worden.
Prof. Dr. Thomas Blanke | Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg | Dr. Christiane Brors, Richterin am Arbeitsgericht | Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Brandenburg | Prof. Dr. Wolfhard Kohte | Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht | Rechtsanwalt Dr. Thomas Kreuder, Ministerialrat a.D. | Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht Berlin | Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz | Dr. Sebastian Sick, LL.M.Eur.| Rechtsanwalt Dr. Ralf Steffan | Arno Tautphäus, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Thüringen | Rechtsanwalt Dr. Martin Wolmerath
Franz Düwell ist Herausgeber des "Handkommentar zum BetrVG" und Mitherausgeber einiger anderer Werke. Er beteiligt sich im Rahmen von Lehraufträgen und Gastvorträgen an der universitären Ausbildung (u.a. Studiengang Arbeitswissenschaft Universität Hannover; Waseda University, Tokyo) und wirkt seit mehreren Jahren an der Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht mit. Bei den Beratungen zur Änderung des AÜG ist er vom Deutschen Bundestag als Sachverständiger hinzugezogen worden.