Zum Werk
Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen einschließlich Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Uniformverbot und das Verbot politischer Kennzeichen.
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen. Die Länder dürfen eigene Versammlungsgesetze erlassen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.
Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine präzise und praxisgerechte Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes und paralleler Vorschriften in den Versammlungsgesetzen Bayerns, Niedersachsens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Berlins.
Vorteile auf einen Blick
- Einführung zum Versammlungsrecht in Bund und Ländern sowie zum Rechtsschutz
- Praxisnähe durch die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte.
- mit Einarbeitung der aktuellen Entscheidungen zur Durchführung und Auflösung von Versammlungen während der Corona-Krise.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen des Versammlungsgesetzes. Auch die Änderungen der inzident kommentierten Versammlungsgesetze der Länder sind berücksichtigt.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Den Autoren ist nicht nur eine umfassende, gründliche Würdigung des in der Bundesrepublik geltenden Versammlungsrechts gelungen, sondern sie bieten mit dem Kommentar den Rechtsanwendern ein ausgezeichnetes Werkzeug zur Bewältigung der in der Praxis des Versammlungsgeschehens vorkommenden Probleme, ohne wissenschaftliche Sichtweisen zu vernachlässigen. Das Buch ist deshalb allen in Wissenschaft, Lehre und insbesondere den bei der Rechtsanwendung Tätigen uneingeschränkt zu empfehlen."
Prof. Dr. Hartmut Schwan, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts a. D. , Weimar, in: Thüringer Verwaltungsblätter 02/2018, zur 1. Auflage 2016
"(...) Insgesamt ist der "Dürig-Friedl/Enders" ein gelungenes neues Werk, das sich sehen lassen kann und aufgrund seiner Struktur und Qualität eine echte Alternative zu ,,Klassikern" des Versammlungsrechts darstellt."
Prof. Dr. Norbert Ullrich, Duisburg/Göttingen, in: DVBl 14/2017, zur 1. Auflage 2016
"(...) Das Werk beinhaltet eine präzise und praxisgerechte Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes und paralleler Vorschriften in den Versammlungsgesetzen Bayerns, Niedersachsens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Berlins."
in: Kompass 01/2017, zur 1. Auflage 2016
"(...) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass beide Werke ihren gesetzten Ansprüchen gerecht werden und sich bei der praktischen Arbeit als sich ergänzende Hilfsmittel erweisen können. (...) Mit ihrer Gesamtkommentierung haben Dürig-Friedl/Enders dem Praktiker wiederum ein profundes Nachschlagwerk an die Hand gegeben."
Dr. Franziska Hötte, Richterin, Verwaltungsgericht Düsseldorf, in: NWVBl 11/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass beide Werke ihren gesetzten Ansprüchen gerecht werden und sich bei der praktischen Arbeit als sich ergänzende Hilfsmittel erweisen können. Rechtsanwender, die sich bislang nicht vertieft mit der Materie befasst hatten, erleichtert das Handbuch Versammlungsrecht den Einstieg in das Rechtsgebiet; bereits vorbefassten Praktikern ermöglicht die kompakte und praxisorientierte Darstellung, sich einen zügigen Überblick zu verschaffen. Mit ihrer Gesamtkommentierung haben Düring-Friedl/ Enders dem Praktiker wiederum ein profundes Nachschlagewerk an die Hand gegeben. Schließlich können beide Werke bei länderübergreifender Tätigkeit und ggf. nicht vertrauter Behördenstruktur die Arbeit des Praktikers deutlich erleichtern."
Dr. Franziska Hötte, Richterin, Verwaltungsgericht Düsseldorf, in: NWVBI. 11/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Es ist daher - trotz vergleichbarer Werke - für Lehre, Wissenschaft und Forschung unentbehrlich, mithin unbedingt empfehlenswert, bietet er doch auch dem interessierten Praktiker in Behörden und Ministerien ein zuverlässiges Nachschlagewerk."
DPPr a.D. Prof. Michael Knape, Berlin, in: Die Polizei 09/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Mit erheblichem Koordinierungsaufwand ist es sehr gut gelungen in einem Buch alles, was zum Versammlungsrecht bedeutungsvoll ist, schnell erfassbar und praxisnah darzustellen."
Regierungsdirektor Oliver Ummenhofer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 15.08.2016, zur 1. Auflage 2016