Dieser Artikel ist in folgenden Online-Datenbanken enthalten
Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 läutet eine Zeitenwende ein. Während Online-Glücksspiel bislang verboten war, der aufsichtsbehördliche und strafbehördliche Vollzug nicht bewirken konnte, den Grau- und Schwarzmarkt wirksam einzudämmen, bewirkt dessen Legalisierung die Chance einer zielgenaueren staatlichen Überwachung. Letztere wird gebündelt unter dem Dach einer neuen, als sog. Länder AöR ausgestalteten Glücksspielbehörde. Spielersperrdateien, Einsatzlimits, technische Schutzvorkehrungen gegen Manipulationsgefahren bilden die neuen Herausforderungen für Marktteilnehmer, Behörden und die rechtliche Wissenschaft und Praxis.
Den viel kritisierten Vollzug der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zu verbessern und zu erleichtern ist das Ziel dieses „Amtskommentars“, der sich in seiner Autorenschaft maßgeblich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Glücksspiel verantwortlichen Ministerien und Behörden aber auch aus erfahrenen Experten der universitären Lehre stammen.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Juristen, Wirtschaftsrechtler, Behörden, Wissenschaft und Praxis
Maße
Höhe: 214 mm
Breite: 158 mm
Dicke: 59 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8005-1791-6 (9783800517916)
Schweitzer Klassifikation
Prof. Dr. Thomas Dünchheim berät seit mehr als 20 Jahren Mandaten im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Glücksspielrecht. Er leitet in einer internationalen Großkanzlei die internationale Glücksspiel-Initiative und ist darüber hinaus Inhaber einer Professur für Staats- und Verfassungsrecht sowie für öffentliches Wirtschaftsrecht.