Im Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) werden die landestypischen Besonderheiten aufgezeigt.
Der Kommentar informiert kompetent, anschaulich und praxisorientiert über Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Er bietet einen guten Überblick über das Verwaltungshandeln nebst Verfahrensabläufen. Die neuste Rechtsprechung sowie die Bezüge zum Baurecht und Steuerrecht werden berücksichtig.
Im Fokus der Neuauflage steht dabei die Gesetzesreform 2022 und die damit verbundene grundlegende Neuordnung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Sie berücksichtigt zudem die Änderungen des Einkommenssteuergesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes.
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zur Vorauflage
"Der Kommentar ist weiterhin ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit dem Gesetz zu tun haben." (Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke, DVBl, Heft 19/2016)
"Insgesamt bleibt festzuhalten: fachliche Kompetenz der Autoren, verarbeitete Fülle an für die Praxis unerlässlichen Informationen sowie Ausgewogenheit und systematische Stringenz der Erläuterungen sind sichere Indizien dafür, dass dieser Kommentar eine wesentliche Arbeitsgrundlage für jeden im Denkmalschutzrecht Tätigen darstellt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen." (Dr. Johannes Wasmuth, München, NVwZ 14/2015)
"Seine Kommentierung, welche auch die Erfahrung in den anderen Bundesländern berücksichtigt, behandelt alle wesentlichen Gesichtspunkte und Streitfragen und stellt damit eine wahre Fundgrube für die künftige Praxis in NRW dar." (Dr. Joachim Arntz, Präsident des Verwaltungsgerichts Köln a.D., NWVBl. 4/15)
"Die Denkmalrechtsdarstellung beziehungsweise -kommentar verschaffen zielgerechte Informationen und vermitteln grundlegendes Verständnis für die Belange von Individuen, der Allgemeinheit, des städtebaulichen Denkmalschutzes. Hönes erweist sich zum wiederholten Male als einzigartiger Meister und Doyen des deutschen Denkmalrechts." (Wolfgang Karl Göhner, Die Denkmalpflege 01/2020)