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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Im Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) werden die landestypischen Besonderheiten aufgezeigt.
Der Kommentar informiert kompetent, anschaulich und praxisorientiert über Fragen des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Denkmalrecht in Nordrhein-Westfalen sowie zu den anderen Ländern ist berücksichtigt. Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick über das Verwaltungshandeln mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen bei Denkmalschutz und Denkmalpflege und der politischen Schwerpunktsetzung, insbesondere in den Förder- und den Darlehensprogrammen. Daneben stellt sie die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht dar.
Anlass für die Neuauflage sind auch die laufenden Bemühungen der Landesregierung, Denkmalschutz und Denkmalpflege einer umfangreichen Evaluation und einer Prüfung auf ihre Zeitgemäßheit zu unterziehen.
Rezensionen / Stimmen
"Der Kommentar ist weiterhin ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit dem Gesetz zu tun haben."
(Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke, DVBl, Heft 19/2016)
"Insgesamt bleibt festzuhalten: fachliche Kompetenz der Autoren, verarbeitete Fülle an für die Praxis unerlässlichen Informationen sowie Ausgewogenheit und systematische Stringenz der Erläuterungen sind sichere Indizien dafür, dass dieser Kommentar eine wesentliche Arbeitsgrundlage für jeden im Denkmalschutzrecht Tätigen darstellt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen."
(Dr. Johannes Wasmuth, München, NVwZ 14/2015)
"Seine Kommentierung, welche auch die Erfahrung in den anderen Bundesländern berücksichtigt, behandelt alle wesentlichen Gesichtspunkte und Streitfragen und stellt damit eine wahre "Fundgrube" für die künftige Praxis in NRW dar."
(Dr. Joachim Arntz, Präsident des Verwaltungsgerichts Köln a.D., NWVBl. 4/15)