Die Entwicklung des Privatrechts in Mitteleuropa wird in diesem Buch anhand dreier Sachkomplexe exemplarifiziert: Wissenschaftsgeschichte, Vertragsrechtsgeschichte sowie Institutionengeschichte. Damit tritt neben dem Einfluß der Hauptentwicklungsstränge des römisch-gemeinen Rechts und des Deutschen Rechts vor allem die Spannung zwischen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung einerseits sowie Vertragspraxis andererseits deutlich zutage, ebenso die Fortbildung des Rechts durch alle diese Faktoren vom Spätmittelalter bis zum heute geltenden Recht.
Rezensionen / Stimmen
«Ein sehr umfangreiches Arbeitsgebiet wird hier von Wilhelm Brauneder vorgestellt und ist nicht nur jedem Rechtshistoriker, sondern Juristen auf allen Fachgebieten zu empfehlen.» (Irmgard Herlperstorfer, JPR und Europarecht)
«Der an der Frühen Neuzeit und der Zeitgeschichte interessierte Rechtshistoriker wird...mannigfache Anregungen empfangen bei der Lektüre der beiden Bände.» (Bernhard Diestelkamp, Zeitschrift für historische Forschung)
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
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Gewebe-Einband
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ISBN-13
978-3-631-45807-5 (9783631458075)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Wilhelm Brauneder wurde 1943 geboren. Seit 1972 ist er Dozent, seit 1980 ordentlicher Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien; Mitherausgeber u.a. der «Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte». Arbeitsgebiete: Verfassungsgeschichte (insbes. «Österreichische Verfassungsgeschichte» 6. Aufl. 1992), Privatrechtsgeschichte, Familienrecht und Verfassungsrecht. Er ist Wissenschaftlicher Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Internationale Kultur- und Wirtschaftsbeziehungen (Wien).
Aus dem Inhalt: Rechtsfortbildung durch Juristenrecht - Zivilrecht in seiner Beziehung zum Verwaltungsrecht - Rechtstatsachen im Gebiete des Ehegüterrechts - Typen des mittelalterlichen Erbrechts.