23 ZPO eröffnet die Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn eine Person ohne inländischen Wohnsitz Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Auf den Wert dieses Vermögens, insbesondere im Verhältnis zur Klageforderung, kommt es dabei nicht an. Wegen der damit verbundenen weitreichenden Konsequenzen im Hinblick auf die Gerichtspflichtigkeit für im Ausland wohnende Beklagte stellt sich die Frage, ob die inländische Vermögensbelegenheit allein als Anknüpfungspunkt der deutschen internationalen Zuständigkeit ausreicht. In Österreich und der Schweiz wurde bereits durch den Gesetzgeber die Vermögenszuständigkeit eingeschränkt, und auch der Bundesgerichtshof hat in einer vielbeachteten Entscheidung aus dem Jahre 1991 über die inländische Vermögensbelegenheit hinaus einen hinreichenden Inlandsbezug des Rechtsstreits gefordert. Diese Studie analysiert die dogmatisch auf sehr unterschiedlichen Ebenen anzusiedelnden Gesichtspunkte einer sinnvollen Einschränkung der Gerichtspflichtigkeit von im Ausland wohnenden Schuldnern.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47103-6 (9783631471036)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Andreas Bittighofer wurde 1965 in Pforzheim geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Albert Ludwigs Universität in Freiburg/i.Br., bevor er im Jahre 1991 an der Universität Mannheim seine mit einem Stipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz geförderte Promotion aufnahm. Seit 1992 ist der Autor Rechtsreferendar am Berliner Kammergericht und daneben als Mitarbeiter in einer Berliner Anwaltskanzlei tätig.
Aus dem Inhalt: Die geschichtliche Entwicklung der Vermögenszuständigkeit - Die Vermögenszuständigkeit aus rechtsvergleichender Sicht (Österreich, Schweiz, ehemalige DDR) - Der Vermögensgerichtsstand in staatsvertraglichen Regelungen - 23 ZPO im System der ZPO - Möglichkeiten einer Restriktion des 23 ZPO de lege lata und de lege ferenda.