StPO aus erster Hand
Der große BGH-Kommentar
Bearbeitet von hochqualifizierten Praktikerinnen und Praktikern des BGH und der Bundesanwaltschaft ermöglicht das umfassende und zugleich handliche Werk den sofortigen und einfachen Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen zur StPO sowie den strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG, des EGGVG und der EMRK. Vollständig ausgewertet ist die Judikatur des BGH, ebenso wie die des BVerfG und des EGMR in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG. Eigene Stellungnahmen der Autorinnen und Autoren sichern präzise Antworten auch auf Fragen, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere die Gesetze
- über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO v. 25.3.2022
- zur Herstellung materieller Gerechtigkeit v. 21.12.2021
- zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021,
- zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021
- zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 9.3.2021
- zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität v. 30.3.2021,
- zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft vom 30.3.2021 an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020
Literatur und Rechtsprechung sind bis August 2022 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus.
Rezensionen / Stimmen
Rezensionen zur Vorauflage:
"(...) In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar, ermöglicht die um ca. 50 Seiten umfangreicher gewordene Neuauflage in ihrer immer noch handlichen und komprimierten Form weiterhin einen sofortigen, prägnanten und gut verständlichen Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen des Strafprozesses vom Ermittlungs- über das Straf- bis hin zum Vollstreckungsverfahren. Dabei sind bei der Kommentierung Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Anfang 2019 berücksichtigt. Dem Rechtsanwender werden so in seiner beruflichen Alltagstätigkeit umfassende und exakte Informationen zu allen relevanten strafverfahrensrechtlichen Problemen angeboten. Der 'KK' ist daher auch in seiner auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft zugeschnittenen Neuauflage für alle Praktiker im Strafverfahrensrecht zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk geworden und deshalb - trotz seines inzwischen stattlichen Preises - Strafrichtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern sowie allen anderen im Strafrecht tätigen Juristen als "Standardarbeitshilfe" besonders zu empfehlen."
Dr. Wolfgang Bär, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, in: MMR 2/2020, zur 8. Auflage 2019
"(...) Das in der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar liegende Werk ist perfekt auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft zugeschnitten. Die überwiegend anhand der Rechtsprechung erläuterten Paragrafen sind leicht verständlich. Die zitierte Literatur ist überwiegend auf aktuelle Strafprozessrechtskommentare beschränkt. Soweit angezeigt, finden sich nähere Angaben zur Entstehung, zum Normzweck und dem Anwendungsbereich der Vorschriften. Damit bietet der Kommentar einen schnellen Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen rund um das Strafprozessrecht. Summa summarum ist die Neuauflage des 'Karlsruher Kommentars' eine unverzichtbare Arbeitshilfe für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Ermittlungsbeamte mit Strafverfolgungsaufgaben. Für Hochschullehrer, Studierende der Rechtswissenschaften und Rechtsreferendare gehört das Standardwerk ebenfalls zum ständigen Begleiter bei der Lösung schwieriger Rechtsfragen."
Prof. Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie 5-6/2019, zur 8. Auflage 2019
"(...) Der bewährte und zu Recht als Klassiker bezeichnete Karlsruher Kommentar gehört auch in 8. Auflage trotz des stattlichen Preises in die Bibliothek jedes anspruchsvollen strafrechtlichen Praktikers. Ihm kommt zweifellos eine führende Position in der strafverfahrensrechtlichen Literatur zu."
Hartmut Brenneisen, in: Die Kriminalpolizei Special/2019, zur 8. Auflage 2019
"[...]Abschließend kann jedoch konstatiert werden, dass dieser Kommentar "in Sachen StPO" das Maß der Dinge ist, denn er bietet erfreulicherweise auch in den Fällen praktikable Lösungsansätze, bei denen noch nicht von einer gefestigten Rechtsprechung gesprochen werden kann. Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizeibeschäftigte und Juristen im Allgemeinen bietet der Kommentar bei der täglichen Arbeit Hilfestellungen und gibt umfassende und exakte Informationen zu strafverfahrensrechtlichen Fragestellungen an die Hand. Er ist damit eine lohnende Unterstützung für die tägliche Berufspraxis. Dieses Nachschlagewerk ist eine klare Empfehlung."
EPHK und Ass. jur. Dirk Weingarten, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/2019, zur 8. Auflage 2019
"(...) Der Kommentar nimmt für sich in Anspruch, die Vorschriften auf wissenschaftlichem Niveau und unter lückenloser Auswertung der BGH.-Entscheidungen prägnant und gut verständlich zu erläutern. das Werk hat sich daher auch völlig zu recht einen Stammplatz in der Bibliothek der Strafjuristen erobert."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: Forum Strafvollzug 03/2019, zur 8. Auflage 2019
"(...) Der Kommentar eignet sich nicht nur für die Staatsanwaltschaft und Gerichte, sondern auch für den klassischen Strafverteidiger. Mit der achten Auflage des Kommentars ist ein topaktuelles Werk veröffentlicht, das eine wichtige Arbeitshilfe darstellt."
Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Koblenz, in: NJ 6/19, zur 8. Auflage 2019
"(...) Der Karlsruher Kommentar zur StPO wurde in der jetzigen 8. Auflage letztmalig vom Bundesanwalt bei Bundesgerichtshof a.D. Rolf Hannich herausgegeben. Zu konstatieren ist, dass die im Vorwort vom Herausgeber erklärte Zielsetzung, "den Rechtsanwendern unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung umfassende und exakte Informationen an die Hand zu geben und damit die tägliche Berufspraxis zu unterstützen und zu erleichtern" absolut gelungen ist. Ein Blick in den "KK-StPO" ist bei allen Fragen zum Strafverfahrensrecht immer zielführend und lohnenswert."
Oberamtsanwalt Heinz-Georg Kerkmann, Diplom-Rechtspfleger, Dozent für Strafrecht an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel, in: RpflStud. 3/19, zur 8. Auflage 2019
"(...) Um damit zu einem Fazit zu gelangen: Der altbewährte und zu recht als Klassiker bezeichnete 'Karlsruher Kommentar' gehört auch in 8. Auflage als absolutes Muss in die Bibliothek jedes strafrechtlichen Praktikers. Ein Meisterwerk."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern, in: http://dierezensenten.blogspot.com 13.5.19, zur 8. Auflage 2019