Das Handbuch zur Reform des Kindschafts- und Namensrechts behandelt alle wesentlichen Aspekte des KindNamRÄG 2013 und wagt dabei - in guter iFamZ-Tradition - den Blick über den juristischen Tellerrand:
Obsorgeentscheidungen sind nunmehr - wie alle anderen Verfügungen im Kindschaftsrecht auch - allein "nach Maßgabe des Kindeswohls" zu treffen; ein Veto eines Elternteils gegen die gemeinsame Obsorge gibt es nicht mehr. Wie aber lässt sich gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils handhaben? Wie kann der Einsatz der Familiengerichtshilfe und der Besuchsmittler zu einer Deeskalation zugespitzter Konflikte beitragen? In welchen Fällen und unter welchen Rahmenbedingungen können "verordnete" Erziehungsberatung und die Verpflichtung zur Mediation dazu beitragen, bestmögliche Lösungen iSd Kindeswohls zu erreichen? Wie laufen gerichtliche Verfahren mit Beteiligung der Familiengerichtshilfe bzw des Besuchsmittlers ab, und wer trägt - in welcher Höhe - die Kosten? Was - Stichwort: Doppelname - ändert sich im Namensrecht?
Dieses Handbuch bietet fundierte Antworten auf die Fragen der Praxis aus juristischer wie sozialarbeiterischer bzw psychologischer und pädagogischer Sicht. Mit seinem interdisziplinären, "vernetzten" Zugang wendet es sich an alle, in deren beruflichem Alltag Familienrecht eine bedeutende Rolle spielt.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 24.6 cm
Breite: 17.3 cm
Dicke: 33 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7073-2108-1 (9783707321081)
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber*in
Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, vormals Familienrichter.
ISNI: 0000 0000 7243 8387 GND: 13028971X
ist Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht an der Universität Linz. Sie ist Verfasserin und Mitherausgeberin zahlreicher Publikationen zum Zivilverfahrensrecht und zum Familienrecht sowie ua bei Gesetzesvorhaben beigezogene Rechtsexpertin und anerkannte Vortragende im In- und Ausland.
GND: 113495730
Richter des Landesgerichts Korneuburg und der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht des Bundesministeriums für Justiz dienstzugeteilt; er war maßgeblich an der legistischen Umsetzung des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 beteiligt.
- Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls
- Neuregelung der Obsorge
- Gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils
- Wohnortbestimmung, Aufenthaltswechsel und HKÜ
- Änderungen beim Kontaktrecht
- Rechte des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils
- Vermögensverwaltung neu
- Neuerungen im Verfahrensrecht
- Familiengerichtshilfe
- Besuchsmittler
- "Verordnete" Erziehungsberatung
- Verpflichtung zur Mediation
- Neuregelung des Namensrechts
- Auswirkungen auf die Gerichtsgebühren