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Reform auf Reform
Seit dem zentralen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2016 ist das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) wiederholt reformiert worden. Das BKAG wirkt dabei auf die Gestaltung der Länderpolizeigesetze zurück und gewinnt zunehmend den Charakter eines „Musterpolizeigesetzes“.
Der erste Kommentar zum reformierten Recht
Der neue Nomos-Kommentar zum BKAG
- bietet erstmals eine umfassende, detailgenaue und kritische Analyse der reformierten Normen
- entschlüsselt die komplexen Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- nimmt die verfassungsrechtlichen Vorgaben in den Blick
- zeigt den unionsrechtlichen Rahmen für die Regelungen des BKAG auf (DS-GVO, JI-Richtlinie)
Der Kommentar ermöglicht eine sichere Auslegung von Zuständigkeiten und Befugnissen im Sicherheits-recht des Bundes, vor allem im Bereich der präventiven Terrorismusabwehr sowie der Strafverfolgung durch das BKA.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Maße
Höhe: 244 mm
Breite: 185 mm
Dicke: 63 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8487-6571-3 (9783848765713)
Schweitzer Klassifikation
Herausgegeben von:
Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau. Neben dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht konzentriert sich seine Forschung auf das Sicherheitsrecht, inklusive Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Recht der Nachrichtendienste sowie das Katastrophen- und Zivilschutzrecht.
Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit und den am Vollzug des Gesetzes beteiligten Behörden, namentlich dem Bundeskriminalamt, dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, stehen für eine ebenso ausgewogene wie praxisgerechte Darstellung.