
Aushangpflichtige Gesetze
Beschreibung
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
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Der Aushang der aktuellen Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.
Ihre Vorteile
- Gesetzliche Aushangpflicht kinderleicht erfüllt
- Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhindern
- Immer auf dem aktuellen Rechtsstand
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Das sollten Sie beachten:
- Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Vorauflage

Inhalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Auszug
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug
Bundesdatenschutzgesetz
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Auszug
Druckluftverordnung (DruckluftVO)
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JarbSchUV)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenschlussgesetz (LSchlG)
Lastenhandhabungsverordnung(LasthandhabV)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)
Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenutzungsVO)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Auszug
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)
Stichwortverzeichnis
1. Aushangpflichtige Gesetze
Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte
sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener
gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen
an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.
Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden
Bestimmungen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen
über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im
Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13
AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.
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