Zum Werk
Dieser Kommentar orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis des mit strafvollzugsrechtlichen Fragen befassten Juristen sowie des im Strafvollzug Bediensteten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vollständig berücksichtigt. Die Kommentierung zeichnet sich durch eine besonders gute Lesbarkeit und eine klare und übersichtliche Gliederung aus.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung aller Ländergesetze
- orientiert an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis
- gute Lesbarkeit und klare Gliederung
Zur Neuauflage
Die fünfte Auflage dieses Werkes befindet sich auf dem Stand Anfang 2021. Neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend verarbeitet. Alle Landesgesetze werden jeweils separat und in geschlossener Form kommentiert. Soweit die gesetzlichen Regelungen und jeweiligen Rechtsprobleme mehrerer Länder inhaltsgleich sind, wird mit einer ausgefeilten Verweistechnik gearbeitet, um den Gesamtumfang des Werkes in Grenzen zu halten.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Die Kommentierung bietet jedem, der sich rechtspraktisch oder wissenschaftlich mit dem Strafvollzug beschäftigt, einen umfassenden Blick in das geltende Recht und die Rechtsprechung. Ihr Blick ist dabei vollzugsnah und praxisorientiert."
Privatdozent Dr. Joachim Kretschmer, Istanbul, in: NJW 13/2018, zur 4. Auflage 2017
"(...) Das Werk orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis der mit strafvollzugsrechtlichen Fragen befassten Juristen sowie der Bediensteten im Strafvollzug. Die Kommentierung zeichnet sich durch eine besonders gute Lesbarkeit und eine klare und übersichtliche Gliederung aus."
Angela Proksch, in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen 08/2017, zur 4. Auflage 2017
"(...) Das Werk festigt damit durch den für den Vollzugspraktiker leichten Zugang und die Übersichtlichkeit seine Rolle als Standardkommentar der Praxis. Er nimmt die Rolle ein, die dem "Fischer" im Bereich des StGB oder dem "Meyer-Goßner/ Schmitt" im Bereich der StPO zukommt. Ein Handkommentar, den der Praktiker gerne auf seinem Schreibtisch zur Hand nimmt und der daher eine uneingeschränkte Empfehlung verdient."
Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts Frankfurt am Main Torsten Kunze, in: Justizministerialblatt für Hessen 08/2017, zur 4. Auflage 2017
"(...) Der von Frank Arloth begründete Kommentar zum Strafvollzugsrecht erscheint nun in der vierten Auflage, erstmals gemeinsam herausgegeben mit Horst Krä, und ist damit bereits ein inzwischen gut eingeführter Klassiker. (...) Der Kommentar ist ein bewährtes Standardwerk des Strafvollzugsrechtes, der dank seiner klaren Struktur einen schnellen Einstieg in alle vollzugsrechtlichen Fragestellungen bietet."
Jochen Goerdeler, in: Forum Strafvollzug 03/2017, zur 4. Auflage 2017