
Arbeitsschutz von A-Z 2010
Aktuelle Informationen zum Nachschlagen
Haufe-Lexware (Verlag)
5. Auflage
Erschienen am 12. August 2009
Buch
Softcover
600 Seiten
978-3-448-10084-6 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Im Arbeitsschutz gibt es viele Gesetze und Vorschriften, die man wissen muss. Dieses Lexikon erklärt alle wichtigen Themen und bietet eine schnelle Orientierung. Zusätzlich finden Sie viele nützliche Tipps für einen sicheren Berufsalltag. Mit diesem kompakten Taschenlexikon können Sie alle wichtigen Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit einfach nachschlagen. Mehr als 500 Fachbegriffe sind verständlich erklärt: von A wie Abbrucharbeiten über Bildschirmarbeitsplatz, RSI und Schutzbrille bis hin zu Z wie Zurrgurt. Das Buch liefert 500 Fachbegriffe auf der Basis aktueller Rechtsgrundlagen und sollte in keinem Unternehmen fehlen.
INHALTE:
- schnell und rechtssicher informieren
- 500 Fachbegriffe auf aktueller Rechtsgrundlage
- viele Tipps und Verhaltensregeln
- alle Informationen im handlichen Format und auf einen Blick
INHALTE:
- schnell und rechtssicher informieren
- 500 Fachbegriffe auf aktueller Rechtsgrundlage
- viele Tipps und Verhaltensregeln
- alle Informationen im handlichen Format und auf einen Blick
Weitere Details
Reihe
Auflage
5. Auflage 2009
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Planegg
Deutschland
ISBN-13
978-3-448-10084-6 (9783448100846)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Buch
08/2011
6. Auflage
Haufe-Lexware
19,80 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Inhalt
EIN GESTÄRKTES UMWELTBEWUSSTSEIN UND NEUE TECHNOLOGIEN HABEN DIE ABBRUCHBRANCHE IN DER LETZTEN ZEIT STARK VERÄNDERT. DENNOCH GEHÖREN DIE ABBRUCHARBEITEN NACH WIE VOR ZU DEN GEFÄHRLICHSTEN BAUARBEITEN.HEUTZUTAGE STEHEN NICHT NUR DIE SICHERHEIT UND DER GESUNDHEITSSCHUTZ DER MITARBEITER IM VORDERGRUND, SONDERN AUCH DER FACHGERECHTE (TEIL-)ABRISS VON GEBÄUDEN MIT UMWELTSCHÄDLICHEN UND GESUNDHEITSGEFÄHRDENDEN BAUSTOFFEN (-> ï? ASBEST, PCB ETC.) SOWIE DIE ENTSORGUNG DER SCHÄDLICHEN STOFFE UNTER EINHALTUNG DER SICHERHEITSVORSCHRIFTEN. AUS DIESEM GRUNDE SOLLTEN DIESE ARBEITEN VON ENTSPRECHEND QUALIFIZIERTEN UND ERFAHRENEN UNTERNEHMEN DURCHGEFÜHRT WERDEN.
ABBRUCHANWEISUNG
Bei schwierigen Abbruchvorhaben, bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen oder Anweisungen notwendig sind, ist vom Unternehmer eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen und auf der Baustelle vorzuhalten. Besonders beim Einsatz von Großgeräten sind schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen. Eine schriftliche Abbruchanweisung enthält folgende wichtige Punkte:
- Art, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten;
- Abbruchmethode;
- Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen;
- Hilfskonstruktionen, erforderliche ->ï? GERÜSTEund Aufstiege;
- -> ABSTURZSICHERUNGEN;
- Abbruchtiefen und mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gebäude;
- Sicherungsmaßnahmen, z. B. Absperren von Gefahrbereichen;
- Schutzmaßnahmen gegen auftretende -> ï? GEFAHRSTOFFE.
AUFSICHT
Während der gesamten Arbeitszeit muss die Aufsicht über die Abbruchmaßnahme einer geeigneten Person mit entsprechenden Kenntnissen und Qualifikationen obliegen. Diese Person darf während dieser Tätigkeit keine anderen Arbeiten ausüben. Ist die aufsichtführende Person nicht ständig vor Ort, so ist für diese Zeit eine in gleicher Weise geeignete Vertretung zu benennen.
Nach besonderen Ereignissen, wie z. B. längeren Arbeitsunterbrechungen, nach starken Unwettern oder nach misslungenen Spreng- oder Einreißversuchen, sind neuerliche Untersuchungen der statischen Verhältnisse sowie gegebenenfalls eine Anpassung der Abbruchanweisung notwendig.
SICHERHEITSMAßNAHMEN
Vor Durchführung von Abbrucharbeiten sind der Schutz von Personen und die Absicherung angrenzender Objekte zu gewährleisten. Hierfür sind, je nach Auswahl der Abbruchmethode, unterschiedliche Maßnahmen notwendig. Daher ist auch die Absicherung der Abbruchmaßnahmen von entsprechend fachkundigen Personen durchzuführen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Das abzubrechende Objekt ist auf seinen Bauzustand hin zu überprüfen. Sämtliche Versorgungsleitungen sind ordnungsgemäß abzusichern.
Die Auswahl der Abbruchmethode ist individuell von den örtlichen Gegebenheiten abhängig zu machen. Vor Abbruchbeginn sind möglicherweise vorhandene -> ï? GEFAHRSTOFFEzu ermitteln und sachgemäß aus dem Abbruchobjekt zu entfernen.
Sicherheitsmaßnahmen sind überall dort durchzuführen, wo sich Beschäftigte vorübergehend oder während der gesamten Arbeitszeit aufhalten müssen. Gefahrenbereiche sind abzusperren oder durch entsprechende Schutzdächer zu sichern, wenn Abbruchmaterial abgeworfen wird, Bauteile abstürzen oder beim Abbruch durch Einreißen Personen durch das Wegschleudern des Zugseiles gefährdet werden können.
Auf dem Gelände ist die notwendige -> PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGzu tragen.
ABBRUCHANWEISUNG
Bei schwierigen Abbruchvorhaben, bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen oder Anweisungen notwendig sind, ist vom Unternehmer eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen und auf der Baustelle vorzuhalten. Besonders beim Einsatz von Großgeräten sind schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen. Eine schriftliche Abbruchanweisung enthält folgende wichtige Punkte:
- Art, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten;
- Abbruchmethode;
- Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen;
- Hilfskonstruktionen, erforderliche ->ï? GERÜSTEund Aufstiege;
- -> ABSTURZSICHERUNGEN;
- Abbruchtiefen und mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gebäude;
- Sicherungsmaßnahmen, z. B. Absperren von Gefahrbereichen;
- Schutzmaßnahmen gegen auftretende -> ï? GEFAHRSTOFFE.
AUFSICHT
Während der gesamten Arbeitszeit muss die Aufsicht über die Abbruchmaßnahme einer geeigneten Person mit entsprechenden Kenntnissen und Qualifikationen obliegen. Diese Person darf während dieser Tätigkeit keine anderen Arbeiten ausüben. Ist die aufsichtführende Person nicht ständig vor Ort, so ist für diese Zeit eine in gleicher Weise geeignete Vertretung zu benennen.
Nach besonderen Ereignissen, wie z. B. längeren Arbeitsunterbrechungen, nach starken Unwettern oder nach misslungenen Spreng- oder Einreißversuchen, sind neuerliche Untersuchungen der statischen Verhältnisse sowie gegebenenfalls eine Anpassung der Abbruchanweisung notwendig.
SICHERHEITSMAßNAHMEN
Vor Durchführung von Abbrucharbeiten sind der Schutz von Personen und die Absicherung angrenzender Objekte zu gewährleisten. Hierfür sind, je nach Auswahl der Abbruchmethode, unterschiedliche Maßnahmen notwendig. Daher ist auch die Absicherung der Abbruchmaßnahmen von entsprechend fachkundigen Personen durchzuführen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Das abzubrechende Objekt ist auf seinen Bauzustand hin zu überprüfen. Sämtliche Versorgungsleitungen sind ordnungsgemäß abzusichern.
Die Auswahl der Abbruchmethode ist individuell von den örtlichen Gegebenheiten abhängig zu machen. Vor Abbruchbeginn sind möglicherweise vorhandene -> ï? GEFAHRSTOFFEzu ermitteln und sachgemäß aus dem Abbruchobjekt zu entfernen.
Sicherheitsmaßnahmen sind überall dort durchzuführen, wo sich Beschäftigte vorübergehend oder während der gesamten Arbeitszeit aufhalten müssen. Gefahrenbereiche sind abzusperren oder durch entsprechende Schutzdächer zu sichern, wenn Abbruchmaterial abgeworfen wird, Bauteile abstürzen oder beim Abbruch durch Einreißen Personen durch das Wegschleudern des Zugseiles gefährdet werden können.
Auf dem Gelände ist die notwendige -> PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGzu tragen.