Der Mitbewerber wirbt mit unlauteren Mitteln, der Mieter nimmt vertragswidrig einen Untermieter auf, ein noch nicht geschiedener Elternteil verweigert die Zahlung von Unterhalt.
Die durchschnittliche Dauer eines erstinstanzlichen zivilrechtlichen Verfahrens betrug im Jahre 2004 vor dem Amtsgericht 4,4 Monate, vor dem Landgericht 7,2 Monate - Tendenz steigend ( vgl. BMJ, Pressemitteilung vom 17.5.2006).
Doch häufig ist den Betroffenen eine so lange Wartezeit nicht zumutbar; weil der Schaden bis dahin zu groß würde, sich eine Entscheidung gar erübrigen oder die Beibehaltung des Status Quo bis zum richterlichen Urteil schlicht als unbillig erkannt würde.
Der vorläufige Rechtsschutz ermöglicht es Parteien, mit Hilfe des Gerichts den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung eines Rechtsstreits zu überbrücken. Hierfür besteht ein Bedürfnis, wenn zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Durchsetzung von Ansprüchen oder die Rechtsposition einer Partei gefährden.
Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes sind
- das selbständige Beweisverfahren,
- der persönliche oder der dingliche Arrest,
- die einstweilige Verfügung,
- die einstweilige Anordnung sowie
- die gerichtliche Anordnung, die eine Vollstreckung aus - vor allem noch nicht rechtskräftigen - Urteilen erleichtert oder verhindert.
Für all diese verschiedenen Mittel stellt der Autor Voraussetzungen, Ablauf und das sachgerechte Vorgehen dar. Tipps und Hinweise erleichtern dem Anwalt die Entwicklung der optimalen Strategie. Die beiliegende CD enthält mehr als 60 Mustertexte zur einfachen Übernahme in die kanzleiinterne Textverarbeitung. Damit sind die AnwaltFormulare Vorläufiger Rechtsschutz "schnörkellos auf die zielgerichteten Bedürfnisse des Praktikers ausgerichtet"( Sarres, FuR 2000,96 zur ersten Auflage ).
Obwohl von großer praktischer Relevanz wird der vorläufige Rechtsschutz in der Literatur überwiegend im Zusammenhang einzelner Rechtsgebiete dargestellt. Harald Crückeberg, als VRiLG ein ausgewiesener Kenner der Materie, bereitet das Thema strukturiert für Wettbewerbs-, Bau- und Familiensachen, für Miet- und Gesellschaftsrecht in einem Werk auf. Damit liefert er ein Praxisbuch, das aufgrund seiner Komplexität und Aktualität eine Sonderstellung auf dem Markt der Literatur zum vorläufigen Rechtsschutz einnimmt.
Rezensionen / Stimmen
RA Thomas Dahmen
AnwBl 1998, 650
"Die Darstellung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Oldenburg ist erfreulich anwaltsorientiert und beschränkt sich auf diejenigen Streitpunkte, auf die es in der Praxis ankommt ¿ ohne sich im übrigen in überlangen Meinungsstreiten zu verlieren. Eine echte Hilfe stellen die zahlreichen Schriftsatzmuster dar, die als CD-ROM dem Anwalt zudem einen schnellen und sicheren Zugriff ermöglichen. Ein rundum gelungenes Werk."
Zur Vorauflage
RAin Catrin Allonge
advo.net 9,10/2000
"¿ eine wertvolle Anleitung für denjenigen Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Mandats die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gerwährung vorläufigen Rechtsschutzes oder eines entsprechenden Rechtsbehelfs zu prüfen hat."
RA Ernst Sarres
FuR 2000, 96
"Das Werk hält, was es verspricht: Schnörkellos, auf die zielgerichteten Bedürfnisse des Praktikers ausgerichtet, präsentiert es mehr als 50 Mustertexte mit Anträgen und Begründungsvorschlägen zum vorläufigen Rechtsschutz. ¿Die Darstellung nach Form und Inhalt verdient hohe Anerkennung.¿ Das Prädikat ,sehr empfehlenswert¿".
Produkt-Info
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Verlagsort
ISBN-13
978-3-8240-0844-5 (9783824008445)
Schweitzer Klassifikation