
Allgemeines Verwaltungsrecht für Verwaltungsfachwirte
Beschreibung
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist eine Materie, mit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung früher oder später unvermeidlich in Berührung kommen. Die Vermittlung der grundlegenden Prinzipien und Zusammenhänge ist daher von zentraler Bedeutung. Für die Tätigkeit im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst sind darüber hinaus vertiefte Kenntnisse erforderlich - insbesondere in Fragen des Rechtsschutzes.
Dieses Lehr- und Arbeitsbuch verfolgt das Ziel, eine fundierte Vertiefung im Themenfeld "Allgemeines Verwaltungsrecht" zu ermöglichen. Da jede Vertiefung auf einem soliden Fundament aufbauen muss, bleiben die Inhalte der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten sowie des BI-/AI-Lehrgangs in das Werk integriert. Damit bietet das Buch eine vollständige Darstellung des Stoff es, der für die Zwischen- und Abschlussprüfungen des BII-/AII-Lehrgangs erforderlich ist, und entwickelt diesen systematisch weiter.
Basis für die Ausarbeitung ist das Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Durch die Bezugnahme auf das VwVfG des Bundes eignet sich das Werk jedoch auch über die Landesgrenzen hinaus. Ferner kann das Lehrbuch auch für Studierende hilfreich sein, die im Studium Berührungspunkte mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht haben. Dabei ist zu beachten, dass sich die Inhalte vorrangig an den Lehrplänen des SIKOSA e. V. orientieren.
Weitere Details
Person
Patrick Adler ist Verwaltungsfachwirt und Jurist. Er ist Fachkoordinator für Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. (SIKOSA). Seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolvierte er von 2008 bis 2011. Anschließend qualifizierte er sich im Rahmen des Beschäftigtenlehrgangs II von 2012 bis 2014 zum Verwaltungsfachwirt weiter. Im Anschluss studierte er nebenberuflich Rechtswissenschaft an der Fern- Universität in Hagen. Für die zuständige Stelle beim Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt nimmt er die Funktion des Vorsitzenden eines Prüfungsausschusses wahr. Darüber hinaus ist er Mitglied im Aufgabenerstellungsausschuss für die Prüfungen in Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Vorsitzender des Aufgabenerstellungsausschusses für die Prüfungen im Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.