Mit 1. August 2008 wird keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben, stattdessen unterliegen Schenkungen unter Lebenden, freigebige Zuwendungen und Zweckzuwendungen ab einer bestimmten Höhe einer Anzeigepflicht. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist strafbar. Die unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz unterliegt sowohl im Erbwege, als auch durch Schenkung künftig der Grunderwerbsteuer. Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht bei Stiftungen bleibt im Ergebnis bestehen und wird sogar auf ausländische Stiftungen und Vermögensmassen erweitert. Privatstiftungen, denen Vermögen gestiftet wird, unterliegen künftig einer Stiftungseingangssteuer iHv 2,5%. Für Zuwendungen an ausländische Stiftungen und Vermögensmassen, die nicht mit österreichischen Stiftungen vergleichbar sind, beträgt die Stiftungseingangssteuer 25%. Allerdings führt die Herausnahme von Vermögen, das nach dem 1. August 2008 gestiftet worden ist, zu keiner Zuwendungsbesteuerung mehr.
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ISBN-13
978-3-7007-4049-0 (9783700740490)
Schweitzer Klassifikation
-Mag. Hans Adametz ist Referent im Bundesministerium für Finanzen, Abt IV/5 und VI/6 und Vortragender an der Bundesfinanzakademie (BFA) und an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS). -Mag. Franz Proksch ist Fachexperte in der Steuer- und Zollkoordination im bundesweiten Fachbereich für Gebühren, Verkehrsteuern und Bewertung und Vortragender an der Bundesfinanzakademie (BFA) und an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS). -Mag. Helga Rathgeber ist Referentin im Bundesministerium für Finanzen, Abt VI/3 und BAO und Vortragende an der Bundesfinanzakademie (BFA) und an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS).