Scholz
Verwaltungszivilprozessrecht
Effektive Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Rechte gegenüber der staatlichen Verwaltung im Zivilrechtsweg - betrifft Verwaltungsprivatrecht einschließlich europäischen Beihilfenrechts und unterschwellenwertigen Vergaberechts, Staatshaftungsrecht