
Praxis der Strafzumessung
Rechtsstand: Juni 2011
C.H.BECK (Publisher)
5th Edition
Published on 8. November 2012
Book
Paperback/Softback
XXXIII, 593 pages
978-3-406-61893-2 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und
Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
Vorteile auf einen Blick:
- Strafzumessung auf einen Blick
- Systematische und praxisorientierte Darstellung
- Erfahrene Praktiker als Autoren
Die Neuauflage behandelt u.a. die Entscheidung des BVerfG vom 4.5.2011, mit der sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber zur Nachbesserung aufgefordert wurden. Dabei wird auch das in der Übergangszeit bis 2013 geltende Recht aufgezeigt. Außerdem behandelt werden die neuen Bestimmungen der sogenannten Kronzeugenregelung (§§ 31 BtMG, 46b StGB) und die weiterentwickelte Rechtsprechung zur Vollstreckungslösung im Zusammenhang mit der rechtsstaatswidrigen Verfahrenverzögerung.
In der Neuauflage wird das Werk zudem inhaltlich deutlich erweitert und vertieft.
Der Titel ist in den beiden Beck-Online Modulen Strafrecht plus und Strafrecht premium enthalten.
Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
Vorteile auf einen Blick:
- Strafzumessung auf einen Blick
- Systematische und praxisorientierte Darstellung
- Erfahrene Praktiker als Autoren
Die Neuauflage behandelt u.a. die Entscheidung des BVerfG vom 4.5.2011, mit der sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber zur Nachbesserung aufgefordert wurden. Dabei wird auch das in der Übergangszeit bis 2013 geltende Recht aufgezeigt. Außerdem behandelt werden die neuen Bestimmungen der sogenannten Kronzeugenregelung (§§ 31 BtMG, 46b StGB) und die weiterentwickelte Rechtsprechung zur Vollstreckungslösung im Zusammenhang mit der rechtsstaatswidrigen Verfahrenverzögerung.
In der Neuauflage wird das Werk zudem inhaltlich deutlich erweitert und vertieft.
Der Titel ist in den beiden Beck-Online Modulen Strafrecht plus und Strafrecht premium enthalten.
More details
Product info
PB
Series
Band 51
Edition
5., neu bearbeitete Auflage 2012
Language
German
Place of publication
München
Germany
Target group
Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger
Dimensions
Height: 240 mm
Width: 160 mm
Thickness: 27 mm
Weight
772 gr
ISBN-13
978-3-406-61893-2 (9783406618932)
Schweitzer Classification
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Persons
Dr. Gerhard Schäfer war viele Jahre Vorsitzender eines Strafsenats des Bundesgerichtshofes.
Prof. Dr. Günther M. Sander ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Gerhard van Gemmeren ist Vorsitzender Richter am Landgericht und vormals wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof.
Prof. Dr. Günther M. Sander ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Gerhard van Gemmeren ist Vorsitzender Richter am Landgericht und vormals wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof.
Author
Vors. Richter am BGH a.D.
Richter am BGH
Vors. Richter am LG
Content
- Instrumentarium der Sanktionen
- Strafzumessungserhebliche Umstände
- Vorgang der Strafzumessung
- Gesamtstrafe
- Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen
- Strafzumessung in den Urteilsgründen
- Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände
- Strafzumessungserhebliche Umstände
- Vorgang der Strafzumessung
- Gesamtstrafe
- Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen
- Strafzumessung in den Urteilsgründen
- Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände