
Elternunterhalt
Wenn Kinder fürs Pflegeheim zahlen sollen
Haufe-Lexware (Publisher)
6th Edition
Published on 25. August 2015
Book
Paperback/Softback
128 pages
978-3-648-07897-6 (ISBN)
Description
Beantragen Eltern Sozialhilfe, kann der Staat Unterhalt von deren Kindern einfordern. Dies geschieht meist bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, z.B. weil die Kosten für die Betreuung und Unterkunft in einem Heim gestiegen sind. Hier erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird und wie Sie sich gegen zu hohe oder unberechtigte Forderungen wehren können.
Inhalte:
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilfe-Regresses
More details
Series
Edition
6. Auflage
Language
German
Place of publication
Freiburg im Breisgau
Germany
Publishing group
Haufe-Lexware
Target group
Professional and scholarly
Dimensions
Height: 0.7 cm
Width: 10.5 cm
Thickness: 16.5 cm
ISBN-13
978-3-648-07897-6 (9783648078976)
Schweitzer Classification
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Book
02/2011
5th Edition
Haufe-Lexware
€6.90
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Persons
Author
Michael Baczko ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit eigener, traditionsreicher Kanzlei in Erlangen. Er ist Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine, z.B. zur Behindertenförderung oder zur Betreuung von Alleinerziehenden, hält die Mitarbeiterschulungen für den "Weißen Ring", der bundesweiten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, und ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Beim Anwalts-Ranking 2002 der Zeitschrift Focus war er als einer der besten deutschen Anwälte für Sozialrecht gelistet.
Till Richter ist Fachanwalt für Sozialrecht und langjährig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Anwalts- und Steuerkanzlei richter & partner in Erlangen und ebenso Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine. Zuletzt war er auch als Geschäftsführer einer Behinderteneinrichtung tätig und ist deswegen mit der Vertretung gegenüber Behörden und mit den rechtlichen Problemen einer Heimaufnahme bestens vertraut.
Content
Die Unterhaltspflicht
- Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
- Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
- Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
- Sozialhilferegress: Von wem fordert der Sozialhilfeträger Ersatz?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?
- Das kann alles auf Sie zukommen
- Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
- Was kann das Sozialamt geltend machen?
- Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?
- Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
- Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
- So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
- Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
- Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
- Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
- Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
- Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
- Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
- Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
- Sozialhilferegress: Von wem fordert der Sozialhilfeträger Ersatz?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?
- Das kann alles auf Sie zukommen
- Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
- Was kann das Sozialamt geltend machen?
- Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?
- Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
- Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
- So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
- Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
- Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
- Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
- Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.