Elternunterhalt
Wenn Kinder zahlen sollen
Michael Baczko(Author)
Haufe-Lexware (Publisher)
5th Edition
Published on 15. February 2011
Book
128 pages
978-3-648-01436-3 (ISBN)
No shipping information available
Description
Beantragen Eltern Sozialhilfe, kann der Staat Unterhalt von deren Kindern einfordern. Dies geschieht meist bei Pflegebedürftigkeit der Eltern - sei es, weil die Kosten für die Betreuung und Unterkunft in einem Heim gestiegen sind, sei es, um die notwendige Betreuung daheim zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird und wie Sie sich gegen zu hohe oder unberechtige Forderungen wehren können.
Inhalte:
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen.
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben.
- Mit den aktuellen Urteilen zu Übergabeverträgen.
Neu in der 5. Auflage:
- Für Immobilienbesitzer: Zusätzliche Rücklagen für private Altersversorgung werden als Schonvermögen auch bei selbstgenutzter geschützter Immobilie anerkannt.
- Neuberechnung des Elternunterhalts bei verheirateten Kindern.
More details
Series
Edition
5. Auflage 2010
Language
German
Place of publication
Freiburg im Breisgau
Germany
Publishing group
Haufe-Lexware
Target group
Professional and scholarly
ISBN-13
978-3-648-01436-3 (9783648014363)
Schweitzer Classification
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Person
Author
Michael Baczko ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit eigener, traditionsreicher Kanzlei in Erlangen. Er ist Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine, z.B. zur Behindertenförderung oder zur Betreuung von Alleinerziehenden, hält die Mitarbeiterschulungen für den "Weißen Ring", der bundesweiten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, und ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Beim Anwalts-Ranking 2002 der Zeitschrift Focus war er als einer der besten deutschen Anwälte für Sozialrecht gelistet.
Content
Inhalt
Die Unterhaltspflicht
- Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
- Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
- Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?
- Das kann alles auf Sie zukommen
- Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
- Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe?
- Was kann das Sozialamt geltend machen?
- Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?
- Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
- Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
- So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
- Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
- Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
- Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
- Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
Die Unterhaltspflicht
- Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
- Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
- Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?
- Das kann alles auf Sie zukommen
- Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
- Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe?
- Was kann das Sozialamt geltend machen?
- Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?
- Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
- Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
- So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
- Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
- Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
- Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
- Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.