|
Haben Sie Fragen zu Datenbanken? Unsere Experten helfen Ihnen gerne.
|
|
In unserer Übersicht finden Sie weitere Datenbanken zu allen Rechtsgebieten.
|
Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Ab 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes für bayerische Landesbehörden und Kommunen unmittelbar anwendbar! Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu den aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletter Mit kompletter Kommentierung der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes ab Juni 2018!
Der Kommentar: Umfassende Kommentierung der ab 25. Mai 2018 auf bayerische Behörden direkt anwendbaren Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes - speziell für die Praxis. So erhalten Sie Rechtssicherheit bis ins Detail auch in Spezialfragen. Mit Querverweisen in das Handbuch.
Das Handbuch: Das Handbuch enthält wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit. Unter anderem zu folgenden Themen:
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter
- Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung samt umfassendem Prüfungsschema (Art. 15 Abs. 1)
- Datenschutz und Amtshilfe
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit Datenerhebung
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Auftragsdatenverarbeitung
- Datenschutz in der Gemeinde
- Mitbestimmungsrechte Personalrat
- Kontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten
- Kontrolle des Mail-Verkehrs
- Datenschutz im Archivwesen und im Krankenhaus
- Schutz von Sozialdaten
- Datenschutzrechtlich relevante Auszüge aus ca. 35 Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
- Mit abschließendem gemeinsamen Stichwortverzeichnis für Kommentar und Handbuch.
Christian Peter Wilde, Ltd. Ministerialrat a.D., Bayerisches Staatsministerium des Innern, München; Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident der Regierung von Mittelfranken, Ansbach; Marcus Niese, Oberlandesanwalt, Landesanwaltschaft Bayern; Anton Knoblauch, Regierungsdirektor, Bayerisches Staatsministerium des Innern, München