Die neue EG-Richtlinie vom 19.5.1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, ihr Recht der Verbandsklage zu ändern. Für das deutsche Prozeßrecht führt das zu der Frage, ob die neue Richtlinie Anlaß gibt, das Institut der Verbandsklage allgemeiner und möglicherweise in der Zivilprozeßordnung zu regeln. Für diese Entscheidung können ausländische Erfahrungen hilfreich sein. Die Autoren, deren Beiträge auf eine Gutachtenanfrage des Bundesministeriums der Justiz zurückgehen, untersuchen anhand der wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen das Recht der kollektiven Rechtsschutzformen, insbesondere der Verbandsklage und der Gruppenklage, und beziehen auch die ökonomischen Grundlagen ein. Die Untersuchung mündet in 13 Empfehlungen, die im wesentlichen dahin gehen, eine allgemeine privatrechtliche, nicht auf den Bereich des Verbraucherschutzes beschränkte Verbandsklage auf Unterlassung einzuführen und in der Zivilprozeßordnung zu kodifizieren.
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Broschur/Paperback
Klebebindung
ISBN-13
978-3-16-160320-4 (9783161603204)
DOI
10.1628/978-3-16-160320-4
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber*in
ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
(1949-2023):was Director at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg, and Professor of Law at the University of Hamburg; Membre associé de l'Institut de droit international; Titular Member and Secretary General of the International Academy of Comparative Law; member of numerous advisory bodies at the German and EU level, inter alia, Chairman of the German Monopolies Commission; member of the Groupe européen de droit international privé; and member of the Deutscher Rat für Internationales Privatrecht.
ISNI: 0000 0001 2095 8388
ist Direktor emeritus des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Professor emeritus an der Universität Hamburg; vormals Richter am OLG Stuttgart.
ISNI: 0000 0003 7429 8236
Geboren 1935; 1971-78 Professor an der Universität Konstanz; 1978-2000 Professor an der Universität Hamburg und Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; 2000-04 Gründungspräsident der Bucerius Law School.
ISNI: 0000 0001 1081 1470
Empfehlungen
1. Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
Klaus J. Hopt
und
Dietmar Baetge
: Rechtsvergleichung und Reform des deutschen Rechts. Verbandsklage und Gruppenklage
2. Die ökonomischen Grundlagen der Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozeß
Hans-Bernd Schäfer
: Anreizwirkungen bei der Class Action und der Verbandsklage
3. Der individualistische Ansatz der Klagebefugnis und Versuche zu seiner Überwindung
Reinhard Ellger
: Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im englischen Zivilprozeß
4. Internationale Erfahrungen mit der Verbandsklage
Hans-Jürgen Puttfarken
und
Nicole Franke
: Die action civile der Verbände in Frankreich -
Anastasia Papathoma-Baetge
: Die Verbandsklage im griechischen Recht -
Niels Frenk
und
Katharina Boele-Woelki
: Die Verbandsklage in den Niederlanden -
Eva-Maria Kieninger
: Die Verbandsklage in Spanien
5. Internationale Erfahrungen mit der Gruppenklage
Dietmar Baetge
und
Stephanie Eichholtz
: Die Class Action in den USA -
Dietmar Baetge
und
Jörn Wöbke
: Die Class Action im US-amerikanischen Börsenrecht -
Birgit Bachmann
: Die Class Action im kanadischen Recht -
Peter Dopffel
und
Jens M. Scherpe
: 'Grupptalan' - Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im schwedischen Recht