
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - Grundwerk mit Fortsetzungsbezug
Beschreibung
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Ziele des Kommentars zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Der Wilms / Jochum Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz und dem Gesetz zur Schenkungsteuer (ErbStG) begleitet Sie optimal durch die Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR) sowie die Richtlinien des Bewertungsrechts und erläutert umfassend und praxisnah die Auswirkungen aktueller Änderungen der Rechtsprechung auf u.a. die Unternehmensnachfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen, den Tarif sowie die bewertungsrechtliche Praxis. Wegen zahlreicher thematischer Vernetzungen mit dem ErbStG wird auch das Grunderwerbsteuergesetz ausführlich kommentiert. Die Ausrichtung dieses Kommentars soll keine rein wissenschaftliche sein, sondern vielmehr eine praxisorientierte, die dem Rechtsuchenden und vor allen Dingen der Beraterschaft in Belangen der Rechtsprechung auch Arbeitshilfen in Form steuerrechtlicher Gestaltungstipps geben möchte.
Die Schwerpunkte des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentars
- Grundlegende Kommentierungen zum ErbStG, BewG und GrEStG in einem Werk
- Vermittlung von Praxiswissen durch zahlreiche Beschreibungen, Beispiele, Hinweise zu Beratungsansätzen und kritische Stellungnahmen
- Separate Darstellung des Erbschaftsteuerrechts in ausgewählten Ländern (derzeit zu Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande und Spanien) jeweils mit zusammenfassenden Beispielen zu den einzelnen Länderdarstellungen
Aktuell in der 141. Auflage (März 2026) u.a.:
Der BFH hat mit Urteil v. 9.4.2025 entschieden: Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar.
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