Umfassender und praxisgerechter Kommentar
Der BAT Kommentar enthält das gesamte Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Auszubildenden sowie der Schüler in der Krankenpflege für den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden.
Soweit die aktuellen Tarifverträge TVöD und TV-L im Personalbereich Anwendung finden, bleiben weite Teile der bisherigen Tarifvorschriften z. B. das umfangreiche Eingruppierungsrecht, die zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen sowie das Zusatzversorgungsrecht unverändert oder modifiziert in Kraft.
Effiziente Anwendung
Die geltenden Regelungen werden von den namhaften und kompetenten Autoren so kommentiert, dass die Bestimmungen in den Personalverwaltungen effizient angewendet werden können. Dabei werden auch arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Zusammenhänge dargestellt.
Begründet von Sigmund Uttlinger †
Fortgeführt von Alfred Breier, Ministerialdirektor a.D.
Dr. Karl-Heinz Kiefer †, Rechtsanwalt
Dr. Anette Dassau, Stellvertretende Geschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern und Fachanwältin für Arbeitsrecht, München
Bernhard Faber, Richter am Arbeitsgericht a.D., ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg