Der Standardkommentar zum bayerischen Kommunalrecht
Seit über 50 Jahren nimmt dieser Kommentar eine herausragende Stellung beim Fachpublikum ein. Das Werk fasst die Erläuterungen der drei kommunalen »Grundgesetze«
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (BezO)
in nur einem Band zusammen.
Praxisrelevante Kommentierungen
Die trotz ihrer Kürze umfassenden und kompetenten Erläuterungen sind konsequent auf die Bedürfnisse von Praxis und Ausbildung ausgerichtet.
Übersichtliche Darstellung
Eine Übersicht, die auf die nachfolgenden Randnummern verweist, gliedert jeden Artikel in klarer Weise. In jedem der Hauptteile des Werkes ist dem Kommentarteil ein Abdruck des Gesetzestextes vorangestellt.
Immer auf aktuellem Stand
Mit dem Kommentar haben Sie alle Vorschriften mit einem Griff zur Hand. Regelmäßige Nachträge halten das Werk auf jüngstem Stand. So haben Sie stets den Überblick über die neuesten Entwicklungen in den bayerischen Kommunalgesetzen.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Auflage
Grundwerk mit 115. Ergänzungslieferung. Stand: 07/2025
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 145 mm
Breite: 208 mm
ISBN-13
978-3-415-02736-7 (9783415027367)
Kündigungshinweis
Kündigungsfrist auf Anfrage
Schweitzer Klassifikation
Martin Bauer, Oberlandesanwalt a.D.,
Dr. Thomas Böhle, Berufsmäßiger Stadtrat, Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern, Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände
Dr. Gerhard Ecker, Stadtdirektor
Begründet von Dr. Christoph Masson, weitergeführt von Dr. Rudolf Samper, Oberstaatsanwalt a.D.
Begründet von
Fortgesetzt von
Oberlandesanwalt a.D.
Oberstaatsanwalt a.D.
Überarbeitet von