Das Designrecht gewinnt als ungeprüftes und leicht zu erwerbendes Registerrecht für den Produktschutz immer größere Bedeutung. Die Veranstaltung zeichnet anhand aktueller Rechtsprechung die Entwicklungslinien in diesem dynamischen Rechtsgebiet vertieft nach und bringt die Teilnehmer sowohl in Bezug auf das nationale Recht als auch auf das Unionsrecht auf den neuesten Stand. Neben materiellrechtlichen Themen, insbesondere zu Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart, werden auch verfahrensrechtliche Fragen – schwerpunktmäßig zum Verletzungsverfahren – erörtert, die sich unter anderem aus den spezifischen Vorgaben des Unionsrechts ergeben.