Der Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. In fast jedem Fall gehört zum Vermögen auch eine selbstgenutzte Immobilie, das sog. Familienheim. Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass das Familienheim als Kernvermögen der Familie von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont bleibt. Die Steuerbefreiung des Familienheims ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden, die in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs näher konkretisiert wurden.