Erbrechtliche und andere Genehmigungstatbestände ändern sich, ein neues Ehegattenvertretungsrecht wird eingeführt, die Betreuungsbehördenbeglaubigung wird beschnitten, Berufsbetreuer dürfen nicht mehr erben, Vorsorgevollmachten können suspendiert und nur noch mit gerichtlicher Genehmigung wiederrufen werden, Pflegepersonen erhalten mehr Rechte, Vormünder neue Richtlinien, Patientenverfügungen können im ZVR registriert und Registrierungen von Ärzten abgefragt werden und vieles mehr. In dem Seminar wird die Reform insgesamt und in Bezug auf die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.