Die Reform 2017 mit ihren Änderungen bei § 133 InsO und § 142 InsO kommt allmählich in der Praxis an. Parallel dazu hat der BGH im Jahr 2021 die sog. Neuausrichtung zu § 133 InsO auf den Weg gebracht, die die Anfechtung für den Insolvenzverwalter erschwert. Die Rechtsprechung des BGH zu § 134 InsO ist alles andere als stringent. Das Seminar liefert einen verlässlichen Überblick über aktuelle Entwicklungen.