Stiftungsrecht-Reform
Nach jahrelanger Diskussion ist es nun endlich soweit: am 01. Juli 2023 tritt die Stiftungsrecht-Reform (Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungswesen) in Kraft. Aus bisher neun stiftungsrechtlichen Paragrafen im BGB werden 36 Paragrafen. Für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gilt ab Juli dann das neue Stiftungsrecht. Mit dem nun neuen einheitlichen Stiftungsrecht sollen viele Streitfragen geklärt werden. Eine Auswahl an aktueller Literatur zum Thema finden Sie hier: