Whistleblowing  |  Hinweisgeberschutzgesetz

Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen, der Bundestag hat daher am 16. Dezember 2022 das lang ersehnte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) be­schlossen, das Inkrafttreten wird im Mai 2023 erwartet. Das HinSchG schützt – in Umsetzung der EU-Hinweis­geberschutzrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) – Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Ver­stöße melden.

Aber wo verläuft die Grenze zwischen Hinweisgabe und Preisgabe von Geschäfts­ge­heim­nissen? Wann dient  „Whistleblowing" der Aufdeckung von Missständen und wann handelt es sich um einen Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers? Eine Auswahl an aktuellen Kommentaren zum Thema finden Sie hier:

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