Whistleblowing | Hinweisgeberschutzgesetz
Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen, der Bundestag hat daher am 16. Dezember 2022 das lang ersehnte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, das Inkrafttreten wird im Mai 2023 erwartet. Das HinSchG schützt – in Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) – Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden.
Aber wo verläuft die Grenze zwischen Hinweisgabe und Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen? Wann dient „Whistleblowing" der Aufdeckung von Missständen und wann handelt es sich um einen Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers? Eine Auswahl an aktuellen Kommentaren zum Thema finden Sie hier:
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