Zum 1.1.2020 sind weitreichende Änderungen des Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Zum 1.1.2020 wurde die Immobilienmelde-Verordnung nach § 43 Abs. 6 GwG in Kraft gesetzt und auch 2021 gilt im Geldwäscherecht eine hohe Schlagzahl, was gesetzgeberische Neuerungen angeht: zum Beispiel sieht das geplante Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) den Ausbau des Transparenzregisters zum Vollregister vor. Gleichzeitig wird die Reform des § 261 StGB zu einer erheblichen Ausdehnung der Geldwäsche-Strafbarkeit führen.
Die EU diskutiert darüber hinaus eine Reform der bisherigen Geldwäsche-Richtlinien nach Muster der DSVGO, eine zentralisierte Aufsicht im Finanzbereich, Bargeldobergrenzen und weitere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Vortrag wirft einen Blick auf die praktischen Handlungsanforderungen dieser oft nur schwer einzuordnenden Gesetzesvorschriften speziell für Industrie- und Handelsunternehmen (Güterhändler) aller Größen.
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