
Der Countdown läuft: Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung richtig nutzen
Dieter Schüll
07. November 2023 | 14:00 – 17:30 Uhr | Online / Webinar
Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist seit dem 22.12.2022 in Kraft und ab dem 01.12.2023 sind die neuen Formulare schließlich verbindlich zu nutzen. Der Referent berichtet aus seiner täglichen Kanzleitätigkeit über erste Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der neuen Formulare und erklärt, die richtige Nutzung.
Immer topaktuell mit allen kurzfristig geplanten Änderungen und Ergänzungen!
Die Themen:
- Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?
Das Gerichtsvollzieherformular:
- Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
- Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO
- Optimale Ausnutzung erweiterter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
- Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
- Zu beachtende Unterscheidungsmerkmale bei der Forderungsaufstellung
Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfüb)
- Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
- Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner
- Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
- Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
- Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes/der Anwältin bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
- Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem FFI-Verlag.
Die Veranstaltung findet per Zoom statt.
Dieter Schüll
ist langjähriger Praktiker und erfahrener Experte sowohl im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht als auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Titulierung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der EU.
Wir freuen uns auf Sie!
Teilnahme — € 175,- inkl. MwSt.
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