Im Arzthaftungsrecht gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten, die in diesem Seminar insbesondere anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH dargestellt werden. So geht es zum Beispiel um Hygienefälle, um Beweiserleichterungen wegen eines Befunderhebungsfehlers (in der Abgrenzung zum therapeutischen Aufklärungsfehler oder zum Diagnosefehler), um Aufklärungsversäumnisse und den Einwand der hypothetischen Einwilligung, um den Beginn der Verjährungsfrist und um prozessuale Besonderheiten (zum Beispiel um Sachverständigen- und Privatgutachten).