Wesentlich im Fokus steht zudem aktuell die Reform der Grundsteuer. Zwar wurde die Abgabefrist der entsprechenden Steuererklärungen verlängert, allerdings besteht für die Steuerpflichtigen akuter Handlungsbedarf. Gleiches gilt für alle Unternehmen, welche in den letzten Jahren Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben. Sie müssen zeitnah die verpflichtenden Schlussabrechnungen einreichen.