
Haufe Vertragsgestaltung
Vertragsbeziehungen einfach, schnell und rechtssicher gestalten
Haufe-Lexware (Publisher)
1st Edition
Published on 5. July 2011
Software
CD-ROM
978-3-648-00685-6 (ISBN)
Article exhausted; check for reprint
Description
Mit "Haufe Vertragsgestaltung" sind Ihre Verträge "wasserdicht". Die Software liefert eine umfangreiche Sammlung an Musterverträgen für eine Vielzahl von Fällen. Einfach am Bildschirm ausfüllen - individuell anpassen - ausdrucken - fertig. Mit der Software "Haufe Vertragsgestaltung" stehen Ihnen für alle wichtigen Rechtsbereiche eine Vielzahl von Musterverträgen komfortabel aufbereitet zur Verfügung. Diese können Sie auf Knopfdruck in Ihre Textverarbeitung übernehmen und an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Alle Verträge sind von unseren Gestaltungsprofis sorgfältig erstellt. Dadurch erhalten Sie Rechtssicherheit und sparen zudem Zeit und Geld. Mit dem Vertragsverwaltungsprogramm inkl. Fristenkontrolle verwalten Sie bequem Ihre erstellten Dokumente.
TOP-AKTUELL
- GESETZESÄNDERUNGEN 2009/2010: Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Mehrwertsteuerpaket, BilMoG, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Bilanzierung, Unternehmensteuer, "EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz", Bürgerentlastungsgesetz, JStG 2010
- ALLE WICHTIGE AMTLICHE FORMULAREfür die Steuererklärungen und -anmeldungen 2009/2010
VERTRAGSMUSTER
- VERTRAGSGESTALTUNG STANDARDSITUATIONEN:Über 300 steuerlich und zivilrechtlich ausgefeilte Verträge mit ausführlichen Erläuterungen zum Gesellschafts-, Wirtschafts-, Arbeits-, Personal-, Familien- und Erbrecht
- BESONDERE GESTALTUNGSMODELLE:Zusätzliche Lösungen für besonders komplexe Gestaltungssituationen im betrieblichen Bereich (z.B. Organschaft, Betriebsaufspaltung, Umwandlung, Unternehmenskauf und -nachfolge)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN UND ASSISTENTEN
- Rechtshandbuch: Wichtige Rechtsinformationen von A-Z geben einen Überblick über wichtige, zur Vertragserstellung hilfreiche Schlagworte und Rechtsbegriffe
- Vertragshandbuch: Die steuerlichen Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung sowie das allgemeine Vertragsrecht werden ausführlich erläutert
- Rubrik "Für das Beratungsgespräch": Profi-Anregungen, in welchen Bereichen aufgrund gesetzgeberischer Änderungen bestehende Verträge angepasst oder neue Verträge abgeschlossen werden sollten
- Vertragsassistent: Die Eingabehilfe für die wichtigsten in der Praxis vorkommenden Vertragsarten
- Ausgabeassistent: Alle Verträge und Musterschreiben können auf Knopfdruck in Ihre Textverarbeitung exportiert werden
- Vertragsverwaltungsprogramm inkl. Fristenkontrolle
ZUSÄTZLICH EINGEBUNDEN ÜBER 800 WEITERE ARBEITSHILFEN
- Amtlich anerkannte Steuerformulare und Vordrucke mit Archivierungsfunktion
- Berechnungsprogramme, z.B. Kündigungsfristen- oder Darlehensrechner
- Checklisten, z.B. zur Umsatzsteuer
Alle Verträge sind von unseren Gestaltungsprofis sorgfältig erstellt. Dadurch erhalten Sie Rechtssicherheit und sparen zudem Zeit und Geld. Mit dem Vertragsverwaltungsprogramm inkl. Fristenkontrolle verwalten Sie bequem Ihre erstellten Dokumente.
TOP-AKTUELL
- GESETZESÄNDERUNGEN 2009/2010: Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Mehrwertsteuerpaket, BilMoG, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Bilanzierung, Unternehmensteuer, "EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz", Bürgerentlastungsgesetz, JStG 2010
- ALLE WICHTIGE AMTLICHE FORMULAREfür die Steuererklärungen und -anmeldungen 2009/2010
VERTRAGSMUSTER
- VERTRAGSGESTALTUNG STANDARDSITUATIONEN:Über 300 steuerlich und zivilrechtlich ausgefeilte Verträge mit ausführlichen Erläuterungen zum Gesellschafts-, Wirtschafts-, Arbeits-, Personal-, Familien- und Erbrecht
- BESONDERE GESTALTUNGSMODELLE:Zusätzliche Lösungen für besonders komplexe Gestaltungssituationen im betrieblichen Bereich (z.B. Organschaft, Betriebsaufspaltung, Umwandlung, Unternehmenskauf und -nachfolge)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN UND ASSISTENTEN
- Rechtshandbuch: Wichtige Rechtsinformationen von A-Z geben einen Überblick über wichtige, zur Vertragserstellung hilfreiche Schlagworte und Rechtsbegriffe
- Vertragshandbuch: Die steuerlichen Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung sowie das allgemeine Vertragsrecht werden ausführlich erläutert
- Rubrik "Für das Beratungsgespräch": Profi-Anregungen, in welchen Bereichen aufgrund gesetzgeberischer Änderungen bestehende Verträge angepasst oder neue Verträge abgeschlossen werden sollten
- Vertragsassistent: Die Eingabehilfe für die wichtigsten in der Praxis vorkommenden Vertragsarten
- Ausgabeassistent: Alle Verträge und Musterschreiben können auf Knopfdruck in Ihre Textverarbeitung exportiert werden
- Vertragsverwaltungsprogramm inkl. Fristenkontrolle
ZUSÄTZLICH EINGEBUNDEN ÜBER 800 WEITERE ARBEITSHILFEN
- Amtlich anerkannte Steuerformulare und Vordrucke mit Archivierungsfunktion
- Berechnungsprogramme, z.B. Kündigungsfristen- oder Darlehensrechner
- Checklisten, z.B. zur Umsatzsteuer
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Product info
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Series
Edition
Edition 2011
Language
German
Place of publication
Freiburg i. Br.
Germany
ISBN-13
978-3-648-00685-6 (9783648006856)
Schweitzer Classification
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Content
Abfindung, Basiswissen
Abfindung: Lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung
Abfindung: Rechner
Abgabefreie Entgeltarten von A-Z >>Abmahnung
Abmahnung (Checkliste)
Abmahnung mit Unterlassungserklärung, wettbewerbsrechtliche >>Abmahnung wegen alkoholbedingtem Fehlverhalten
Abmahnung, allgemeiner Musterbrief
Abmahnung, letztmalige
Abmahnung, schwerwiegender Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Abmahnung, Untervermietung (teilweise) der Mieträume
Abmahnung, wiederholte
Abnahme einer Bauleistung
Abnahme, Wohnungsbetreuungsvertrag
Abnahme: Protokoll (allg.)
Abnahme: Protokoll (Bauträger und Käufer)
Abnahme: Protokoll, Auftraggeber
Abnahme: Protokoll, Auftragnehmer
Abnahme: Protokoll, Handwerkerleistung
Abnahme: Teilabnahme
Abnahme: Vereinbarung eines Termins durch Auftragnehmer
Abnahme: Verlangen förmlicher Abnahme durch Auftraggeber
Abschlagszahlung, Anforderung beim VOB/B-Vertrag
Abschlagszahlung, Mahnung mit Nachfristsetzung
Abtretung einer Forderung, Mitteilung an den Kunden >>Abtretung einer Forderung, Mitteilung an die Bank
Abtretung und Zahlungsanweisung, steuerliche Folgen
Abtretungs- und Verpfändungsverbot >>Abwicklungsvereinbarung
Ärztliche Honorarvereinbarungen (Allgemeinmediziner)
Ärztliche Honorarvereinbarungen (Zahnarzt)
AG: Aktiengesellschaft, Hintergrundwissen
AGG: Abmahnung wegen Diskriminierung von Ausländern
AGG: Die wichtigsten Fragen >>AGG: Diskriminierungskriterien auf einen Blick
AGG: Rechtsprechungsübersicht
AGG: Wichtige Sofortmaßnahmen für Arbeitgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Musterklauseln
Altersteilzeit, Anerkennungsantrag erneute Wiederbesetzung (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Anlage zum Erstattungsantrag (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Anerkennung (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Förderleistungen (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Vorabentscheidung (ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Bestätigung nach Abschluss Förderzeitraum (Vertragsbeginn nach 1.7.2004)
Altersteilzeit, Leistungen für Entgeltersatzleistungsbezieher (ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Merkblatt ab 1. Juli 2004 (Merkblatt 14 der BA) >>Altersteilzeit, Welches Formular wofür
Altersteilzeit: Rechner >>Angestellte: Ärzte: Chefarztvertrag
Angestellte: Arbeitsvertrag mit Wettbewerbsklausel
Angestellte: Arbeitsvertrag Standard
Angestellte: Arztpraktikum: Arbeitsvertrag zur Erlangung der Approbation
Angestellte: Bildschirmarbeitsplätze
Angestellte: Ehegattenarbeitsvertrag
Angestellte: Flexible Arbeitszeit: Rahmenvereinbarung für Arbeit-auf-Abruf
Angestellte: Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel
Angestellte: Geschäftsführervertrag (als leitender Angestellter)
Angestellte: GmbH: Anstellungsvertrag Fremd-Geschäftsführer
Angestellte: Krankenhausärzte: Arbeitsvertrag (befristet) >>Angestellte: Krankenhausärzte: Arbeitsvertrag (unbefristet)
Angestellte: Krankenhausärzte: Nebenabreden mit Krankenhausärzten über Zuweisung des Bereitschaftsdienstes
Angestellte: Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag
Angestellte: Probearbeitsvertrag
Angestellte: Vereine: Anstellungsvertrag für Geschäftsführer >>Angestellte: Zielvereinbarung (Zusatz zum Arbeitsvertrag)
Anhörungsschreiben, an Betriebsrat gem. § 102 BetrVG >>Anlagedauer, Berechnungsprogramm
Anlageergebnis, Berechnungsprogramm
Anzeigepflichtige Entlassungen (Checkliste)
Arbeiter: Gewerblicher Arbeitnehmer: unbefristeter Arbeitsvertrag
Arbeiter: Heimarbeitsvertrag >>Arbeitgeberbeitraege 2005 (Übersicht)
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen: Ermittlung des geldwerten Vorteils
Arbeitnehmeranzahl, arbeitsrechtliche Konsequenzen
Arbeitnehmerdarlehen
Arbeitsvertrag, notwendige Angaben
Arbeitsvertrag: Basiswissen
Arbeitsvertrag: Vertragsassistent
Arbeitszeugnis, Basiswissen
Architektenvertrag für Gebäude über Leistungsphase 9 des § 15 HOAI
Atypisch stille Gesellschaft, komplex >>Aufhebungsvereinbarung mit
Abfindung: Lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung
Abfindung: Rechner
Abgabefreie Entgeltarten von A-Z >>Abmahnung
Abmahnung (Checkliste)
Abmahnung mit Unterlassungserklärung, wettbewerbsrechtliche >>Abmahnung wegen alkoholbedingtem Fehlverhalten
Abmahnung, allgemeiner Musterbrief
Abmahnung, letztmalige
Abmahnung, schwerwiegender Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Abmahnung, Untervermietung (teilweise) der Mieträume
Abmahnung, wiederholte
Abnahme einer Bauleistung
Abnahme, Wohnungsbetreuungsvertrag
Abnahme: Protokoll (allg.)
Abnahme: Protokoll (Bauträger und Käufer)
Abnahme: Protokoll, Auftraggeber
Abnahme: Protokoll, Auftragnehmer
Abnahme: Protokoll, Handwerkerleistung
Abnahme: Teilabnahme
Abnahme: Vereinbarung eines Termins durch Auftragnehmer
Abnahme: Verlangen förmlicher Abnahme durch Auftraggeber
Abschlagszahlung, Anforderung beim VOB/B-Vertrag
Abschlagszahlung, Mahnung mit Nachfristsetzung
Abtretung einer Forderung, Mitteilung an den Kunden >>Abtretung einer Forderung, Mitteilung an die Bank
Abtretung und Zahlungsanweisung, steuerliche Folgen
Abtretungs- und Verpfändungsverbot >>Abwicklungsvereinbarung
Ärztliche Honorarvereinbarungen (Allgemeinmediziner)
Ärztliche Honorarvereinbarungen (Zahnarzt)
AG: Aktiengesellschaft, Hintergrundwissen
AGG: Abmahnung wegen Diskriminierung von Ausländern
AGG: Die wichtigsten Fragen >>AGG: Diskriminierungskriterien auf einen Blick
AGG: Rechtsprechungsübersicht
AGG: Wichtige Sofortmaßnahmen für Arbeitgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Musterklauseln
Altersteilzeit, Anerkennungsantrag erneute Wiederbesetzung (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Anlage zum Erstattungsantrag (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Anerkennung (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Förderleistungen (Vertragsbeginn ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Antrag auf Vorabentscheidung (ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Bestätigung nach Abschluss Förderzeitraum (Vertragsbeginn nach 1.7.2004)
Altersteilzeit, Leistungen für Entgeltersatzleistungsbezieher (ab 1.7.2004)
Altersteilzeit, Merkblatt ab 1. Juli 2004 (Merkblatt 14 der BA) >>Altersteilzeit, Welches Formular wofür
Altersteilzeit: Rechner >>Angestellte: Ärzte: Chefarztvertrag
Angestellte: Arbeitsvertrag mit Wettbewerbsklausel
Angestellte: Arbeitsvertrag Standard
Angestellte: Arztpraktikum: Arbeitsvertrag zur Erlangung der Approbation
Angestellte: Bildschirmarbeitsplätze
Angestellte: Ehegattenarbeitsvertrag
Angestellte: Flexible Arbeitszeit: Rahmenvereinbarung für Arbeit-auf-Abruf
Angestellte: Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel
Angestellte: Geschäftsführervertrag (als leitender Angestellter)
Angestellte: GmbH: Anstellungsvertrag Fremd-Geschäftsführer
Angestellte: Krankenhausärzte: Arbeitsvertrag (befristet) >>Angestellte: Krankenhausärzte: Arbeitsvertrag (unbefristet)
Angestellte: Krankenhausärzte: Nebenabreden mit Krankenhausärzten über Zuweisung des Bereitschaftsdienstes
Angestellte: Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag
Angestellte: Probearbeitsvertrag
Angestellte: Vereine: Anstellungsvertrag für Geschäftsführer >>Angestellte: Zielvereinbarung (Zusatz zum Arbeitsvertrag)
Anhörungsschreiben, an Betriebsrat gem. § 102 BetrVG >>Anlagedauer, Berechnungsprogramm
Anlageergebnis, Berechnungsprogramm
Anzeigepflichtige Entlassungen (Checkliste)
Arbeiter: Gewerblicher Arbeitnehmer: unbefristeter Arbeitsvertrag
Arbeiter: Heimarbeitsvertrag >>Arbeitgeberbeitraege 2005 (Übersicht)
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen: Ermittlung des geldwerten Vorteils
Arbeitnehmeranzahl, arbeitsrechtliche Konsequenzen
Arbeitnehmerdarlehen
Arbeitsvertrag, notwendige Angaben
Arbeitsvertrag: Basiswissen
Arbeitsvertrag: Vertragsassistent
Arbeitszeugnis, Basiswissen
Architektenvertrag für Gebäude über Leistungsphase 9 des § 15 HOAI
Atypisch stille Gesellschaft, komplex >>Aufhebungsvereinbarung mit
Vorbemerkung
Telearbeit leistet, wer mit einer gewissen Regelmäßigkeit außerhalb des Betriebs in einer selbstgewählten oder vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsstätte einfache oder qualifizierte Tätigkeiten an EDV-Anlagen verrichtet und dabei durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken mit dem Betrieb des Arbeitgebers/Auftraggebers verbunden ist.
Telearbeit kann im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses (also als Arbeitnehmer) oder auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder Werkvertrages, als Heimarbeiter, freier Mitarbeiter oder selbstständiger Unternehmer geleistet werden. Entscheidend für die rechtliche Einordnung der Telearbeit ist nicht die formalrechtliche Bezeichnung der zu leistenden Tätigkeit, sondern die tatsächliche Durchführung.
Unterliegt der Telearbeiter dem uneingeschränkten Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Art, Ort und Zeit der zu leistenden Tätigkeit, leistet er also im Wesentlichen fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, ist er in die betriebliche Organisation eingebunden (auch im Wege der Vernetzung), ist er als.
Telearbeitsvertrag
Zwischen
.(im Folgenden "Firma")
und
Frau/Herrn. (im Folgenden "Arbeitnehmer")
wird folgender Arbeitsvertrag über Telearbeit vereinbart:
§ 1 Beginn des Anstellungsverhältnisses / Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom. Als. Eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.[1]
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen. Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.[2]
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen.[3]
§ 2 Arbeitsort / Ausstattung
Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in einem separaten Arbeitszimmer in seinen eigenen Räumlichkeiten in. Aus. Die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitszimmers erfolgt durch die Firma. Hierzu werden ein gesonderter Mietvertrag sowie ein gesondertes Bestandsverzeichnis.
Telearbeit leistet, wer mit einer gewissen Regelmäßigkeit außerhalb des Betriebs in einer selbstgewählten oder vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsstätte einfache oder qualifizierte Tätigkeiten an EDV-Anlagen verrichtet und dabei durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken mit dem Betrieb des Arbeitgebers/Auftraggebers verbunden ist.
Telearbeit kann im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses (also als Arbeitnehmer) oder auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder Werkvertrages, als Heimarbeiter, freier Mitarbeiter oder selbstständiger Unternehmer geleistet werden. Entscheidend für die rechtliche Einordnung der Telearbeit ist nicht die formalrechtliche Bezeichnung der zu leistenden Tätigkeit, sondern die tatsächliche Durchführung.
Unterliegt der Telearbeiter dem uneingeschränkten Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Art, Ort und Zeit der zu leistenden Tätigkeit, leistet er also im Wesentlichen fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, ist er in die betriebliche Organisation eingebunden (auch im Wege der Vernetzung), ist er als.
Telearbeitsvertrag
Zwischen
.(im Folgenden "Firma")
und
Frau/Herrn. (im Folgenden "Arbeitnehmer")
wird folgender Arbeitsvertrag über Telearbeit vereinbart:
§ 1 Beginn des Anstellungsverhältnisses / Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom. Als. Eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.[1]
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen. Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.[2]
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen.[3]
§ 2 Arbeitsort / Ausstattung
Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in einem separaten Arbeitszimmer in seinen eigenen Räumlichkeiten in. Aus. Die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitszimmers erfolgt durch die Firma. Hierzu werden ein gesonderter Mietvertrag sowie ein gesondertes Bestandsverzeichnis.