
Description
Das Standardwerk informiert präzise und fundiert über alle mit der Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten sowie von ehrenamtlichen Richter:innen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zusammenhängenden Fragen.
Der praxisorientierte Kommentar folgt dem Aufbau des JVEG:
- Allgemeine Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richter:innen
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- Schlussvorschriften
- Anlage zur Gebührenordnung für Ärzt:innen.
NEU in der 29. Auflage:
Die Neuauflage kommentiert erste Entscheidungen auf Grundlage des neuen JVEG (in Kraft seit 01.01.2021 ((Anpassung der Sachgebiete und Erhöhung der Stundensätze) und des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG 2021), sowie sonstige aktuelle Rechtsprechung. Zudem gibt die Neuauflage Hintergrundinformationen zu den Gesetzgebungsverfahren und berücksichtigt alle weiteren gesetzlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Anwendung des JVEG haben.
Ihre Vorteile:
- Schnelle und fundierte Ermittlung der Vergütungs- und Entschädigungsansprüche klar verständlich durch beispielhafte Berechnungen.
- Praxisnähe und die Übersichtlichkeit der Erläuterungen gehören zu den besonderen Vorzügen dieses Kommentars.
Ihre Vorteile auf Wolters Kluwer Online:
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Autoren und Autorinnen:
Begründet von Paul Meyer
Weitergeführt von Albert Höver
Bis zur 25. Auflage bearbeitet von Wolfgang Bach, Regierungsdirektor a.D., zuletzt unter Mitarbeit von Henning Oberlack.
Ab der 26. Auflage fortgeführt von Henning Oberlack, Regierungsdirektor im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.
Ab der 27. Auflage wirkt ferner Britta Jahnke, Regierungsrätin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, mit.
Ab der 28. Auflage bearbeitet von Britta Jahnke, Regierungsrätin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, und Diana Pflüger, Sachbearbeiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.