
Sächsisches Schulgesetz
Description
Der Kommentar zum Sächsischen Schulgesetz informiert Sie umfassend über den aktuellen Gesetzestext sowie die zugehörigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Literatur- und Rechtsprechungshinweise sind auf aktuellem Stand von Juni 2018.
Seit dem Erscheinen der letzten Auflage des Praxiskommentars zum sächsischen Schulgesetz ist das Recht nicht stehen geblieben. Dazu haben u.a. Entwicklungen und Herausforderungen im Freistaat Sachsen beigetragen, die auf das sächsische Schulrecht eingewirkt haben.
Besonders hervorzuheben ist hierbei das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017, mit dem das Schulgesetz umfassend geändert worden ist. Erklärtes Ziel dieser gesetzlichen Neufassung ist es, auf der Basis des Bewährten ein modernes, flexibles und zukunftsfestes Regelwerk zu schaffen.
All diese Entwicklungen berücksichtigen die Autorinnen und Autoren in ihren umfassend aktualisierten Kommentierungen. Besonderer Wert wurde dabei auch auf die Verarbeitung und Erläuterung neuerer Rechtsprechung gelegt. Zahlreiche Hinweise auf Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie zitierte Fachliteratur geben dem Nutzer des Kommentars je nach den individuellen Erfordernissen überdies Gelegenheit zur vertiefenden Befassung mit Detailproblemen und Lösung seiner Fragestellungen.
Er bietet zu allen wichtigen schulrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen und Begriffen praxisnahe, gründliche und zuverlässige Erläuterungen und enthält Lösungsvorschläge zu Rechtsproblemen. Darüber hinaus finden sich wichtige Regelungen zum Lehrerdienstrecht, insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer, in dem bewährten Kommentar wieder.
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Autoren:innen:
- Hartmut Bertram, Leiter des Referats "Justiziariat, Innenrevision" im Sächsischen Staatsministerium für Kultus
- Jan Philipp Horn, Referent im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Dr. Birgit Link, Rechtsreferentin im Sächsischen Staatsministerium für Kultus
- Claus Schulte, Rechtsreferent im Sächsischen Staatsministerium für Kultus
- Natalie Wolfrum, Rechtsreferentin beim Landesamt für Schule und Bildung am Standort Leipzig
Content
Aus dem Inhalt:
Berücksichtigt beim Kommentar wurde die Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2017, zu deren wesentlichen Inhalten
- die Stärkung der Eigenverantwortung von Schule
- die Abschaffung der Förderschulpflicht und
- die Sicherung des Schulnetzes im ländlichen Raum
zählen sowie auch Neuerungen im Lehrerdienstrecht.