Bankwesengesetz
Gesamtwerk 1.- 5. Lieferung
Markus Dellinger(Editor)
LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH
1st Edition
Published in December 2010
Loose-leaf edition
4176 pages
978-3-7007-4798-7 (ISBN)
Description
Alles über Loseblattwerke | Antworten auf Fragen rund um Loseblattwerke und Fortsetzungen finden Sie in unserem Info- & Hilfebereich.
Der aktuelle Gesetzestext mit Materialien und ausführlicher Kommentierung in einem Werk:
-Die Kommentierungen sind übersichtlich gegliedert
-Für den wissenschaftlichen Gebrauch werden die Materialien zitierfähig aufbereitet
-Die Loseblattform des Werks erlaubt auch in Zukunft eine zeitnahe und preiswerte Berücksichtigung der laufenden BWG-Novellen.
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-Für den wissenschaftlichen Gebrauch werden die Materialien zitierfähig aufbereitet
-Die Loseblattform des Werks erlaubt auch in Zukunft eine zeitnahe und preiswerte Berücksichtigung der laufenden BWG-Novellen.
More details
Series
Edition
1., Auflage, Stand Oktober 2010
Language
German
Dimensions
Height: 21 cm
Width: 15 cm
ISBN-13
978-3-7007-4798-7 (9783700747987)
Schweitzer Classification
Person
Der Herausgeber ao. Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger (Hrsg.) lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist hauptberuflich Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes.
Der Herausgeber wird von einem dichten Autoren-Netzwerk unterstützt:
Die 37 Autorinnen und Autoren wirken in verschiedenen Sektoren der Bankwirtschaft und in den Bereichen Bankprüfung, Finanzmarktaufsicht sowie Oesterreichische Nationalbank. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Bestimmung von jemandem bearbeitet wird, der mit den praktischen Anwendungsproblemen der Bestimmungen wirklich vertraut ist.
Der Herausgeber wird von einem dichten Autoren-Netzwerk unterstützt:
Die 37 Autorinnen und Autoren wirken in verschiedenen Sektoren der Bankwirtschaft und in den Bereichen Bankprüfung, Finanzmarktaufsicht sowie Oesterreichische Nationalbank. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Bestimmung von jemandem bearbeitet wird, der mit den praktischen Anwendungsproblemen der Bestimmungen wirklich vertraut ist.