
Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG)
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Rechtsänderungen sowie die Auswertung der neueren Rechtsprechung und Literatur erfordern ständig Aktualisierungen des Praxis-Kommentars. Ein Vorwort führt in dieses für die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bedeutsame Thema ein.
Die Erläuterungen sind betont praxisnah, flüssig und leicht verständlich geschrieben und gliedern sich wie folgt:
- Grundlagen: Geltungsbereich des Gesetzes, Funktion und Einteilung der öffentlichen Straßen
- Teil I - Bau und Unterhaltung der öffentlichen Straßen: Planung, Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Straßen, Kreuzungen und Umleitungen, Anbau an öffentlichen Straßen und Schutzmaßnahmen, Eigentum an öffentlichen Straßen
- Teil II - Gemeingebrauch und Sondernutzung: Gebrauch der Straße, Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus
- Teil III - Zuständigkeiten für Straßenbau und Straßenaufsicht: Straßenbau, Straßenaufsicht
- Teil IV - Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen: Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen, Schlussbestimmungen.
- Der Anhang enthält Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Landesstraßengesetz, Auszüge aus anzuwendenden Rechtsvorschriften, eine Übersicht der Technischen Richtlinien sowie Satzungs- und Vertragsmuster.

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Begründet von:
Walter Bogner, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz a.D.
Fortgeführt von:
- Rechtsanwalt Ralf Bitterwolf-de Boer, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Willi Probstfeld, Regierungsdirektor a.D.
- Oberregierungsrat Jan Kaminski
- Regierungsrat Bernd Schwarz
- Amtsrat Martin Witte
(alle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz)