
Recht und Ethik
Description
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Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zunächst nur begründet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Spätschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik.
Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.
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Person
Stephan Zimmermann , Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutschland.
Content
- Frontmatter
- Title Page
- Copyright
- Inhalt
- Zitierweise und Siglen
- Vorwort
- I Rechts- und Tugendpflichten I: Kants Kriterien für die Unterscheidung zweier Klassen von Pflicht durch entgegengesetzte Adjektive
- 1 Äußerlich erzwingbare und nicht erzwingbare Pflichten
- 2 Gesetze der äußeren und der inneren Freiheit
- a) Bezieht sich das Kriterium auf die juridische und ethische Gesetzgebung oder auf Rechts- und Tugendpflichten?
- b) Was ist äußere und was innere Freiheit?
- 3 Pflichten von enger und von weiter Verbindlichkeit
- 4 Vollkommene und unvollkommene Pflichten
- 5 Schuldige und verdienstliche Pflichten
- II Rechts- und Tugendpflichten II: Kants Kriterien für die Unterscheidung zweier Klassen von Pflicht durch entgegengesetzte Formulierungen
- 1 Pflichten, eine Handlung zu tun oder sich einen moralischen Zweck zu setzen und darauf hinzuhandeln
- 2 Pflichten, eine Handlung zu tun oder sich eine moralische Maxime zu bilden und danach zu handeln
- 3 Pflichten, eine Handlung zu tun oder die Pflicht zur Triebfeder zu machen und kraft ihrer zu handeln
- III Juridische und ethische Gesetzgebung: Kants Kriterien für die Unterscheidung zweier Arten von Gesetzgebung
- 1 Die Gesetzgebung, eine Handlung zu tun, und die, aus moralischer Gesinnung zu handeln
- a) Die Pflicht zur Triebfeder machen und kraft ihrer handeln
- b) Sich eine moralische Maxime bilden und danach handeln
- 2 Die äußere und die innere Gesetzgebung
- a) Die unterschiedliche Geltungsweite
- b) Der unterschiedliche Autor
- c) Juridische und ethische Gesetzgebung als unterschiedliche Formen innerer Gesetzgebung
- IV Die Beziehung der Unterscheidungskriterien zueinander sowie zur Grundlegung und zweiten Kritik
- 1 Vier Unterscheidungskriterien besagen dasselbe: äußere/innere Freiheit, enge/weite Verbindlichkeit, vollkommene/unvollkommene sowie schuldige/verdienstliche Pflichten
- 2 Sechs Unterscheidungskriterien sind von abgeleitetem Rang
- a) Äußerlich erzwingbare und nicht erzwingbare Pflichten
- b) Äußere/innere Freiheit, enge/weite Verbindlichkeit, vollkommene/unvollkommene sowie schuldige/verdienstliche Pflichten
- c) Die äußere und die innere Gesetzgebung
- 3 Zwei Unterscheidungskriterien implizieren ein drittes: Zweck, Triebfeder und Maxime
- 4 Fordern nach den Grundlegungsschriften nicht alle Pflichten, sich eine moralische Maxime zu bilden und danach zu handeln?
- 5 Fordern nach den Grundlegungsschriften nicht alle Pflichten, die Pflicht zur Triebfeder zu machen und kraft ihrer zu handeln?
- a) Der Widerspruch mit den Grundlegungsschriften gemäß einigen Vertretern der Unabhängigkeitsthese
- b) Wider die Unabhängigkeitsthese: die Auflösung des vermeintlichen Widerspruchs
- V Zur Entwicklungsgeschichte von Kants Unterscheidung zwischen Rechts- und Tugendpflichten sowie Recht und Ethik
- 1 Kants Moralkollegs aus der vorkritischen Arbeitsphase
- a) Die Praktische Philosophie Herder (1762-1764)
- b) Die Moralphilosophie Kaehler, die Moral Mrongovius und die Moralphilosophie Collins (WS 1773/74 oder 1774/75)
- c) Die Praktische Philosophie Powalski
- 2 Kants Moralkollegs aus der kritischen Arbeitsphase
- a) Das Naturrecht Feyerabend (SS 1784)
- b) Die Moral Mrongovius II (WS 1784/85)
- c) Die Metaphysik der Sitten Vigilantius (WS 1793/94)
- VI Vollkommene und unvollkommene Pflichten in Grundlegung, zweiter Kritik und "Tugendlehre" der Metaphysik der Sitten
- 1 Die "gewöhnliche Eintheilung" der Pflichten in der Grundlegung. Was heißt "keine Ausnahme zum Vortheil der Neigung verstattet"?
- 2 Der "ganze Plan" der praktischen Philosophie in der zweiten Kritik
- a) Was sind "Kategorien der Freiheit"?
- b) Die modalen Freiheitskategorien: "Vollkommene und unvollkommene Pflicht"
- 3 Die "vollkommenen Pflichten gegen sich selbst" in der "Tugendlehre" der Metaphysik der Sitten
- 4 Kategorischer Imperativ oder "Kategorien der Freiheit"? Kant zur Begründung der Unterscheidung von Rechts- und Tugendpflichten sowie juridischer und ethischer Gesetzgebung
- Fazit
- Literatur
- Namensregister
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