
Die Erwartung künftiger Straffreiheit
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Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin 2021 für die beste Promotion im Fachgebiet Strafrecht ausgezeichnet.
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Content
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil: Einleitung
- A. Die Erwartung künftiger Straffreiheit als zentraler Bezugspunkt der Strafaussetzung
- B. Das ungelöste Problem der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über Strafaussetzung und Widerruf
- C. Erforderliche Veränderung des dogmatischen Ausgangspunkts: Normative Vertretbarkeit der Erprobung statt empirischer Vorhersage weiterer Straftaten
- D. Dogmatische Präzisierung der Erwartung künftiger Straffreiheit unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
- 2. Teil: Begründungsebenen der Strafaussetzung und ihre Bedeutung für die Auslegung der Erwartung künftiger Straffreiheit
- A. Sanktionspraxis: Zurückdrängung der Freiheitsstrafe als kriminalpolitisches Kernanliegen der Strafaussetzung
- B. Zweck der Strafe: Das Bestehen einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht als entscheidender Grund für die Gewährung der Strafaussetzung
- I. Bedeutung der Strafzwecke für das Verständnis der Strafaussetzung
- 1. Sorge vor einer Beeinträchtigung der Strafzwecke durch die Strafaussetzung
- 2. Auswirkungen auf den systematischen Aufbau der Aussetzungsentscheidung nach § 56 StGB
- II. Schuldausgleich: Was ist die "verdiente" Strafe?
- 1. Strafaussetzung als Absehen von der "eigentlich verdienten" Strafe?
- 2. Begründungsbedürftigkeit der Strafaussetzung gegenüber ihrer Vollstreckung
- 3. Verfassungsrechtlicher Beurteilungsmaßstab für die Angemessenheit der Entscheidung über Strafaussetzung und Widerruf
- a) Erforderlichkeit einer verfassungsrechtlichen Beurteilung
- b) Schuldprinzip in seiner Ausprägung als Strafzumessungsschuld
- c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- d) Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
- e) Ergebnis
- 4. Konsequenzen
- a) Allgemeine Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen anerkannter Gründe für eine Reduzierung der schuldangemessenen Strafe
- b) Entscheidung über die Strafaussetzung (§ 56 StGB)
- c) Ausgestaltung der Bewährungszeit und Folgeentscheidungen (§§ 56a bis 56g StGB)
- III. Generalprävention: Die Sorge vor der Botschaft "Einmal ist keinmal"
- 1. Strafaussetzung nur in Ausnahmefällen?
- 2. Mögliche Gründe für die Gewährung einer Ausnahme
- a) Fehlendes generalpräventives Bedürfnis (§ 56 Abs. 3 StGB)?
- b) Vorrang anderer Gesichtspunkte (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB)?
- 3. Erfordernis einer inhaltlichen Begründung der Ausnahme
- 4. Vorrang der Spezialprävention als inhaltlicher Kern der Strafaussetzung (§ 56 Abs. 1 StGB)
- 5. Empirische Befunde zur generalpräventiven Wirkung der Strafe
- IV. Spezialprävention: Die Bedeutung des Resozialisierungsansatzes für die Erwartung künftiger Straffreiheit
- 1. Vorrang der langfristigen Resozialisierung gegenüber einer vorübergehenden Sicherung im Strafvollzug
- 2. Vermeidung der ausgrenzenden Wirkung des Strafvollzugs
- 3. Motivation der verurteilten Person durch Androhung des Widerrufs?
- a) Eskalationsgefahr durch die Betonung der Widerrufsdrohung
- b) Keine bloße Rücknahme einer Begünstigung im Falle des Widerrufs
- c) Grenzen für das Auseinanderfallen von Widerrufsdrohung und Verwirklichung
- d) Aussicht auf Erledigung der Strafe durch Straferlass als Gegenmodell
- 4. Umfassender Geltungsanspruch des Resozialisierungsansatzes
- a) Hilfen zur Resozialisierung und Vermeidung unrealistischer Erwartungen
- b) Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Frage des geeigneten Mittels
- 5. Empirische Befunde zur spezialpräventiven Wirksamkeit der Strafaussetzung
- C. Zumessung der Strafe: Die Strafaussetzung als Mittel zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf die strafrechtliche Entwicklung einer Person
- I. Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung einer Person bei der Strafzumessung
- 1. Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer erneuten Tatbegehung
- 2. Vermeidung unverhältnismäßiger Strafzumessungsentscheidungen durch die Anknüpfung an inhaltliche Kriterien
- a) Allgemeine Strafzumessung (§ 46 StGB)
- b) Opportunitätsentscheidungen (§§ 153, 153a StPO)
- c) Rückfallschärfung (§ 48 StGB a.F.)
- d) Entwicklung der Strafaussetzung (§ 56 StGB)
- 3. Fortbestehende Resozialisierungsaussicht statt erhöhter Vorwerfbarkeit als zentrales Beurteilungskriterium bei der Strafaussetzung
- II. Strafzumessung als Vorhersage?
- 1. Zunehmende Bedeutung zukunftsbezogener Erwägungen durch Betonung der Spezialprävention
- 2. Erfordernis einer empirischen Prognose künftiger Straftaten?
- a) Aufkommen der empirischen Prognosemethoden und ihre angenommene Bedeutung für das Strafrecht
- b) Das Beispiel der vorläufigen Entlassung (§ 23 StGB a.F.): Belohnung für gute Führung oder gute Führung als Beweis der Besserung?
- 3. Ergebnis
- III. Zusammenfassung
- 3. Teil: Erforderlicher Inhalt der Erwartung künftiger Straffreiheit
- A. Umfang der zu erwartenden Straffreiheit ("keine Straftaten mehr")
- I. Bisheriger Meinungsstand
- 1. Unbeachtlichkeit zu erwartender Straftaten bei Fehlen eines inhaltlichen Zusammenhangs
- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur
- b) Ablehnende Stellungnahmen in der Rechtsprechung
- c) Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur
- 2. Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten
- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur
- b) Ablehnende Stellungnahme des OLG Celle
- 3. Erforderliche Erwartung vollständiger Straffreiheit
- II. Eigene Stellungnahme zum bisherigen Meinungsstand
- 1. Erforderlichkeit einer einschränkenden Auslegung der Erwartung
- a) Wortlaut
- b) Systematik
- c) Sinn und Zweck
- d) Entstehungsgeschichte
- e) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 2. Defizite der bisherigen Ansätze zu einer einschränkenden Auslegung
- a) Unzureichende Begründungen
- b) Beliebigkeit der Kriterien
- c) Zweifelhafte Ergebnisse
- d) Eine Frage der Vorhersagbarkeit?
- 3. Keine pauschale Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten
- a) Unstimmigkeit der Argumentation
- b) Fehlende Bezugspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit
- c) Gefahr einer unangemessenen Privilegierung bei der Beurteilung von Straftaten als Bagatellstraftat
- 4. Ergebnis
- III. Eigene Auffassung zur Methodik der Erwartungsbildung
- 1. Wie lässt sich die Erwartung künftiger Straffreiheit begründen?
- a) Die Frage der Begründungsrichtung
- b) Das Begehen von Straftaten als abweichendes Verhalten
- c) Die Erwartungsbildung als zweistufige Prüfung mit wechselnder Begründungsrichtung
- d) Begrenzter Umfang der Erwartung künftiger Straffreiheit
- 2. Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen für das Begehen der abgeurteilten Tat
- a) Abgeurteilte Tat als Ausgangspunkt der Erwartungsbildung
- b) Risikofaktoren ohne strafrechtliche Relevanz
- c) Umstände, die mit den Gründen für die abgeurteilte Tat in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen
- d) Umsetzung im Begründungsmodell für die Erwartungsbildung
- 3. Bedeutung anderer Verurteilungen
- a) Erforderlicher Zusammenhang mit den Gründen für die Tat der Aussetzungsentscheidung
- b) Bestehen eines inhaltlichen Zusammenhangs bei bereichsübergreifender Bereitschaft zur Begehung von Straftaten
- c) Berücksichtigung der Rechtsfolgen von anderen Verurteilungen
- 4. Abgrenzung von Risikobereichen im Rahmen derselben Verurteilung
- a) Einheitliche Aussetzungsentscheidung
- b) Gesamtstrafe und nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- 5. Ergebnis
- IV. Eigene Auffassung zum Umgang mit zu erwartenden Bagatellstraftaten
- 1. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das in vollem Umfang fortbesteht
- 2. Der Verurteilung liegen unterschiedliche Risiken zugrunde, von denen nicht alle fortbestehen
- a) Verhältnis zur Gesamtverurteilung als Bezugspunkt
- b) Normativer Maßstab (insbesondere §§ 154, 154a StPO und §§ 46, 47 StGB)
- 3. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das nur noch Straftaten von geringerem Gewicht erwarten lässt
- B. Zeitraum der zu erwartenden Straffreiheit ("künftig")
- I. Erwartung der Straffreiheit über die Bewährungszeit hinaus?
- 1. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Wortlaut
- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung
- aa) Anerkennung des Resozialisierungsanliegens?
- bb) Inhaltliche statt zeitlicher Berücksichtung des Resozialisierungsanliegens
- cc) Zwischenergebnis
- c) Methodik der Erwartungsbildung
- aa) Zweifel an der Erfassbarkeit der umschriebenen Zeiträume
- bb) Weitgehende Unabhängigkeit der Erwartungsbildung von bestimmten Zeiträumen
- cc) Einfluss des Bewährungskonzepts auf den Zeitbezug der Erwartung
- dd) Bedeutung für die Widerrufsentscheidung
- d) Entstehungsgeschichte
- e) Ergebnis
- 3. Erprobung der verurteilten Person als wesentlicher Bestandteil der Strafaussetzung
- a) Erprobung als Gegenstück zur eingeschränkten Vorhersagbarkeit
- b) Erforderlichkeit einer ausreichenden Erprobungsmöglichkeit
- 4. Ergebnis
- II. Umgang mit einer vorübergehenden Rückfallgefahr
- 1. Bisherige Ansätze für die Begründung einer günstigen Erwartung
- a) Mögliche Beseitigung der Rückfallgefahr bei bestehender Therapiebereitschaft
- b) Günstige Langzeitprognose trotz vorübergehender Rückfallgefahr
- c) Befähigung zur straffreien Lebensführung als Bewährungsziel
- 2. Ablehnende Stellungnahmen
- a) Literatur
- b) Rechtsprechung
- 3. Eigene Stellungnahme
- a) Wortlaut von § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB
- aa) Vereinbarkeit der Inkaufnahme von vorübergehenden Rückfallgefahren mit dem Merkmal "künftig"
- bb) Verknüpfung mit dem Resozialisierungsziel des Strafvollzugs
- cc) Beschränkter Erwartungsumfang nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung
- aa) Risikoverteilung zwischen Täter und Allgemeinheit?
- bb) Anerkennung der Therapie als mögliches Bewährungskonzept
- c) Systematik
- aa) Verhältnis zu § 183 Abs. 3 StGB
- bb) Verhältnis zu §§ 35, 36 BtMG
- cc) Ergebnis
- d) Methodik der Erwartungsbildung
- aa) Keine eigenständige Prüfung vorübergehender Rückfallgefahren
- bb) Mögliche Anknüpfungspunkte für die Berücksichtigung von vorübergehenden Rückfallgefahren
- 4. Ergebnis
- C. Berücksichtigung der zu erwartenden Sanktionswirkungen ("sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und [.] auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs")
- I. Forderungen nach einem Vergleich mit den Wirkungen des Strafvollzugs
- 1. Effektivität der Resozialisierung als Vergleichsmaßstab (Ostendorf)
- 2. Spezialpräventives Entscheidungsprogramm (Horn)
- 3. Erforderlichkeit der Strafvollstreckung für die Resozialisierung (Frisch)
- 4. Vereinzelte Stellungnahmen in der Rechtsprechung
- II. Ablehnende Stimmen in der Literatur
- III. Eigene Stellungnahme
- 1. Wortlaut
- 2. Sinn und Zweck
- 3. Grundlegende Probleme eines Vergleichs mit den Wirkungen des Strafvollzugs
- a) Begrenzte Erkenntnismöglichkeiten
- b) Zweifelhafte Ergebnisse
- c) Kein einheitlicher Vergleichsmaßstab bei Einbeziehung weiterer Zwecke
- 4. Entbehrlichkeit einer zusätzlichen Rechtfertigung der Strafvollstreckung
- IV. Ergebnis
- D. Ergebnis zum erforderlichen Inhalt der Erwartung künftiger Straffreiheit
- 4. Teil: Erforderliche Sicherheit der Erwartung künftiger Straffreiheit
- A. Anforderungen des sachlichen Rechts an die Sicherheit der Erwartung
- I. Negative Abgrenzungen
- 1. Gewissheit oder sichere Gewähr nicht erforderlich
- 2. Bloße Hoffnung nicht ausreichend
- 3. Eigene Stellungnahme
- a) Günstige Erwartung trotz teilweise fortbestehender Tatursachen
- aa) Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Gewissheit" oder "sicheren Gewähr"
- bb) Wesentliche Gründe für die Tatbegehung als Zusammentreffen von persönlichen und situativen Umständen
- b) Steigende Anforderungen an die Begründung einer günstigen Erwartung mit zunehmender Häufigkeit der Tatbegehung
- aa) Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur "bloßen Hoffnung"
- bb) Bezug zur Methodik der Erwartungsbildung
- c) Vertretbare Annahme der Resozialisierungsaussicht durch die Vorinstanz
- II. Ansätze zu einer positiven Umschreibung
- 1. Gewichtige Gründe für eine Aussicht auf Erfolg
- 2. Bezugnahme auf den Begriff der Wahrscheinlichkeit
- a) Überwiegende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit
- b) Forderung nach Differenzierungen
- c) Ablehnung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs
- 3. Eigene Stellungnahme
- a) Mögliche Grundlagen für eine Wahrscheinlichkeitsaussage
- b) Begründungsanforderungen statt Wahrscheinlichkeitsgrad
- III. Zusammenfassung
- B. Die Erwartung als Gegenstand der Beweisaufnahme
- I. Gerichtliche Aufklärungspflicht und Bedeutung von Erfahrungssätzen
- II. Erfahrungssätze bei der Subsumtion unter unbestimmte Rechtsbegriffe
- 1. Feststellung von Erfahrungssätzen als Ziel der Aufklärung
- 2. Die Erwartung künftiger Straffreiheit als unbestimmter Rechtsbegriff
- III. Beurteilungsspielraum bei der Auswahl und Gewichtung von Erfahrungssätzen
- 1. Bedeutung des Beurteilungsspielraums
- 2. Die Erwartung als mögliches Beweisthema
- a) Bisheriger Meinungsstand
- b) Eigene Stellungnahme
- IV. Zusammenfassung
- C. Umgang mit Zweifeln
- I. Bloßes Offenlassen der Erwartung
- 1. Beispiel aus der Rechtsprechung
- 2. Eigene Stellungnahme
- II. Zweifel trotz vollständiger Aufklärung des Sachverhalts
- 1. Beispiel aus der Rechtsprechung
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Mögliche Arten des Zweifels bei der Anwendung einer Rechtsnorm
- b) Zweifel bei der Nutzung eines Beurteilungsspielraums
- c) Zuordnung des Zweifels
- d) Fallstricke bei der sprachlichen Umkehrung einer günstigen Erwartung
- 3. Ergebnis
- III. Umgang mit unaufklärbaren Tatsachen
- 1. Beispiele aus der Rechtsprechung
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Keine Erwartungsbildung auf der Grundlage vermuteter Umstände oder Erfahrungssätze
- b) Eigenständige Aufklärung weiterer Straftaten durch das Gericht der Aussetzungsentscheidung?
- aa) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zur Widerrufsentscheidung
- bb) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zur Aussetzungsentscheidung
- cc) Berücksichtigung einer rechtskräftigen Verurteilung
- c) Möglichkeit der Erwartungsbildung trotz einzelner unaufklärbarer Tatsachen
- aa) Vielfalt der bedeutsamen Umstände
- bb) Differenzierbarkeit der bedeutsamen Umstände
- cc) Zugänglichkeit der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung
- 3. Ergebnis
- IV. Verbleibender Anwendungsbereich für eine Zweifelsregelung
- 1. Stellungnahmen in der Literatur
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Fehlende Differenzierung zwischen Ergebnis und Grundlage der Erwartungsbildung
- b) Gewährung der Strafaussetzung bei unzureichender Tatsachengrundlage
- 3. Ergebnis
- V. Zusammenfassung
- D. Strafaussetzung bei empirisch unsicherer Prognose? (Prognosemodell von Frisch)
- I. Anforderungen an "rechtsstaatliches Prognostizieren"
- 1. Auffassung von Frisch
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Unklarer Anwendungsbereich
- b) Geringer Ertrag
- c) Ergebnis
- II. Das prognostische Mittelfeld als "dritter Fall der Wirklichkeit"
- 1. Auffassung von Frisch
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Keine Regelungslücke
- b) Kein dritter Fall der Wirklichkeit
- c) Keine Zuordnungsschwierigkeit bei unsicherem Beurteilungsergebnis
- d) Keine Notwendigkeit für eine "Gleichstellung" des empirischen Mittelfelds
- III. Grundsätzliche Zuordnung des prognostischen Mittelfelds zu einer positiven Aussetzungsentscheidung
- 1. Auffassung von Frisch
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Generalpräventive Wirkung der Strafaussetzung
- b) Begründungsbedürftigkeit der Strafaussetzung
- IV. Konkrete Anforderungen an das Vorliegen einer ungünstigen Erwartung
- 1. Auffassung von Frisch
- a) Vorhandensein einer bestimmten Persönlichkeitsstruktur (Rückfallprognose)
- b) Erforderlichkeit und Eignung der Freiheitsstrafe (Wirkprognose)
- c) Anwendung auf die Strafaussetzung
- 2. Eigene Stellungnahme
- a) Keine Strafaussetzung wegen fehlender Geeignetheit des Strafvollzugs
- b) Umgang mit einer fehlenden Erklärung für die Tatbegehung
- aa) Persönlichkeitsbezogenes Modell (Frisch)
- bb) Sanktionsbezogenes Modell (eigene Auffassung)
- cc) Bewertung der Modelle
- 3. Ergebnis
- V. Zusammenfassung
- E. Zusammenfassung
- 5. Teil: Bedeutung der empirischen Prognoseforschung für die Erwartungsbildung
- A. Defizite bei der juristischen Rezeption der empirischen Prognoseforschung
- I. Fehlende Verlässlichkeit der Rezeption
- 1. Beispiel für eine Überschätzung der Vorhersagequalität
- 2. Beispiel für fehlende Aktualität
- 3. Zusammenfassung
- II. Fehlende normative Einordnung der empirischen Erkenntnisse
- 1. Beschränkung auf abstrakte Darstellungen des empirischen Forschungsstands
- 2. Verdrängung der normativen Voraussetzungen der Strafaussetzung
- a) Gemeinsame Fragestellung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen?
- b) Möglichkeit zuverlässiger prognostischer Aussagen auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung?
- c) Erforderlichkeit einer "individuellen Gefährlichkeitsprognose" für die Erwartungsbildung?
- d) Negative Spezialprävention als Zweck der Strafaussetzung?
- 3. Unklarheit über die Legitimationsgrundlage für die Verwendung empirischer Prognoseansätze
- a) Vorgeschlagene Verwendung der idealtypisch- vergleichenden Methode
- b) Vorgeschlagene Verwendung der Kriterien von Dittmann
- c) Ergebnis
- 4. Zusammenfassung
- III. Ungeeignete Aufbereitung der Prognoseansätze
- 1. Die klassische Unterscheidung von statistischer, klinischer und intuitiver Prognose
- a) Aus Sicht der forensischen Psychiatrie (Müller/Nedopil)
- b) Aus Sicht des Sanktionenrechts (Streng)
- c) Ergebnis
- 2. Konsequenzen ohne praktischen Wert
- a) Statistische Prognose als "wertvolles Hilfsmittel"
- b) Klinische Methode "zu aufwändig"
- c) Kombination der Ansätze
- d) Aussicht auf Weiterentwicklung der Methoden
- 3. Unzureichende Legitimierung der "intuitiven Prognose"
- IV. Zusammenfassung
- B. Systematische Aufbereitung empirischer Prognosekonzepte
- I. Grundformen der empirischen Prognose
- 1. Gruppenstatistische Aussagen zur Kriminalität (nomothetischer Ansatz)
- a) Beobachtung der Rückfallhäufigkeit von Personengruppen mit bestimmten Merkmalen
- b) Vertrauensbildung durch Ausschluss anderer Einflussfaktoren
- 2. Individuelle Erklärung der Kriminalität (idiographischer Ansatz)
- a) Beurteilung des Einzelfalls anhand des Wissensstands der Fachdisziplin
- b) Vertrauen in die Kompetenz der Fachdisziplin zur Erfüllung der Aufgabe
- II. Prognoseinstrumente in der Praxis
- 1. Abgeschlossene Merkmalskataloge mit Auswertungsregeln (Prognosetabellen)
- a) Statistische Verarbeitung von konkreten Rückfalluntersuchungen
- b) Abstrakte Umsetzung des empirischen Forschungsstands
- c) Erforderlichkeit einer ergänzenden Beurteilung des Einzelfalls
- d) Zusammenfassung
- 2. Hilfsmittel im Rahmen von offenen Prognoseansätzen
- a) Strukturierende Hilfsmittel ohne Auswertungsregeln
- b) Offene Ansätze im Rahmen der Vorgaben der Fachdisziplin
- III. Zuverlässigkeit derVorhersage als maßgebliches Kriterium für die Verwendung eines Prognoseansatzes?
- 1. Beurteilung der Validität eines Prognoseinstruments
- 2. Validität von Prognoseinstrumenten in der Praxis
- 3. Konsequenzen für die Beurteilung der Legitimität
- C. Mögliche Bedeutung der dargestellten Prognosekonzepte für die Erwartungsbildung
- I. Normative Legitimationsbedürftigkeit des Prognosekonzepts
- 1. Autonomie der empirischen Fachdisziplinen bei der Prognosestellung?
- 2. Entscheidung über die Strafaussetzung als originäre Aufgabe der Justiz
- 3. Ergebnis
- II. Allgemeine normative Anforderungen an die Verwendung eines empirischen Prognoseansatzes
- 1. Anforderungen der Rechtsprechung an die Verwendung von Prognoseinstrumenten im Bereich der Maßregeln
- 2. Gesichtspunkte der Tauglichkeit eines Prognoseansatzes
- a) Empirische Aussagekraft des Prognoseinstruments
- b) Normative Relevanz der Prognoseaussage
- c) Methodische Zulässigkeit des Prognosekonzepts
- 3. Nachvollziehbarkeit der Anwendung
- 4. Das Kriterium der Tauglichkeit als allgemeine Anforderung an die Verwendung empirischer Prognoseansätze bei rechtlichen Entscheidungen
- III. Tauglichkeit einer gruppenstatistischen Aussage für die Erwartungsbildung (nomothetischer Ansatz)?
- 1. Keine vorhandenen Prognoseinstrumente für den Bereich der Strafaussetzung
- 2. Mögliche Entwicklung von Instrumenten
- a) Gewährleistung der empirischen Aussagekraft
- b) Normative Relevanz der Prognoseaussage (Erwartungsinhalt)
- c) Methodische Zulässigkeit des Prognoseansatzes (Erwartungsbildung)
- aa) Erforderlichkeit eines offenen Ansatzes
- bb) Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen der Tatbegehung
- cc) Methodische Zulässigkeit durch ergänzende Beurteilung des Einzelfalls?
- 3. Ergebnis
- IV. Tauglichkeit einer klinischen Beurteilung für die Erwartungsbildung (idiographischer Ansatz)?
- 1. Strukturmodell klinisch-idiographischer Urteilsbildung (Dahle)
- a) Anwendungsbereich
- b) Inhalt des Prognosemodells
- c) Strukturelle Übereinstimmung mit der Methodik der Erwartungsbildung nach § 56 Abs. 1 StGB
- aa) Aufklärung der individuellen Gründe für die Tatbegehung
- bb) Bestehen einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht als Beurteilungsmaßstab
- cc) Weitere normative Gesichtspunkte im Rahmen der Erwartungsbildung
- 2. Die normative Prägung der Erwartungsbildung als Voraussetzung für eine tragfähige Entscheidung über die Strafaussetzung im Einzelfall
- a) Normative Prägung der Erwartungsbildung
- b) Eigene Sachkunde des Gerichts und ihre Grenzen
- 3. Gründe für die normative Prägung der Erwartungsbildung
- V. Zusammenfassung
- 6. Teil: Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Grundlage für eine einschränkende Auslegung des Widerrufs wegen einer Straftat
- A. Systematik und Funktion des Widerrufs
- I. Systematische Einordnung der Widerrufsvorschrift
- II. Funktion des Widerrufs im Rahmen der Strafaussetzung
- 1. Grundsätzliche Möglichkeit einer Bewährung ohne Widerruf
- 2. Der Widerruf als Druckmittel ("Damoklesschwert")?
- a) Androhung des Widerrufs zur Erfüllung der Bewährungsanforderungen
- b) Gefahr einer Eskalation der Strafandrohung und Folgen für die Ziele der Strafaussetzung
- 3. Der Widerruf als Reaktion auf das endgültige Scheitern der Bewährung
- a) Widerruf nur bei endgültigem Scheitern der Bewährung
- b) Erforderlichkeit eines vorwerfbaren Fehlverhaltens in der Bewährungszeit
- III. Zusammenfassung
- B. Nichterfüllung der Aussetzungserwartung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- I. Beurteilung anhand des Zusammenhangs mit der früheren Straftat
- 1. Erforderlichkeit eines kriminologischen Zusammenhangs zwischen den Taten
- 2. Fehlender Zusammenhang zwischen den Taten lediglich als Beurteilungskriterium
- 3. Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur
- II. Beurteilung nach dem Gewicht der neuen Straftat
- 1. Nichterfüllung der Erwartung bei einer neuen Straftat von einigem Gewicht
- 2. Mögliche Ausnahmen von der Erwartungswidrigkeit bei Taten von geringem Gewicht
- a) Ausnahmen nur bei Taten von geringem Gewicht
- b) Taten von geringem Gewicht als möglicher Grund für eine Ausnahme
- 3. Mögliche Ausnahmen von der Erwartungswidrigkeit auch bei schwereren Taten
- 4. Stellungnahmen in der Literatur
- III. Beurteilung anhand der Warnfunktion der vorausgehenden Verurteilung
- IV. Eigene Auffassung: Konsequente Anknüpfung an die Aussetzungserwartung
- 1. Konvergenzen und Divergenzen der Auseinandersetzung
- 2. Konsequente Anknüpfung an die Aussetzungserwartung
- a) Keine vorrangige Anknüpfung an die Warnfunktion der Verurteilung
- b) Begrenzter Umfang der Aussetzungserwartung
- c) Konsequenzen
- aa) Keine Nichterfüllung der Erwartung bei fehlendem Zusammenhang mit den Gründen für das Begehen der früheren Tat
- bb) Keine Nichterfüllung der Erwartung bei fortbestehender Resozialisierungsaussicht
- cc) Keine Nichterfüllung der Erwartung bei unbeträchtlichem Gewicht der neuen Tat
- 3. Keine durchgreifenden Argumente der Gegenansicht
- V. Ergebnis
- C. Ausreichende Maßnahmen nach § 56f Abs. 2 StGB
- I. Verhältnis zur Nichterfüllung der Erwartung in § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- 1. Zukunftsbezogene Erwartungsbildung erst im Rahmen von § 56f Abs. 2 StGB
- 2. Berücksichtigung von Umständen nach der neuen Tat bereits im Rahmen von § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- 3. Eigene Stellungnahme
- a) Überprüfung der Aussetzungserwartung
- b) Berücksichtigung von Umständen nach der neuen Tat
- c) Begründungsrichtung der Erwartung
- d) Ergebnis
- II. Bezugspunkt des Ausreichens
- 1. Fehlendes Ausreichen trotz bestehender Resozialisierungsaussicht
- a) In der Rechtsprechung
- b) In der Literatur
- 2. Beurteilung des Ausreichens allein unter spezialpräventiven Gesichtspunkten
- 3. Beurteilung des Ausreichens im Vergleich zu den Wirkungen des Strafvollzugs
- a) Befürwortende Stellungnahmen
- b) Überwiegende Ablehnung
- 4. Eigene Auffassung
- a) Kein Widerruf bei weiterhin bestehender Erwartung künftiger Straffreiheit
- b) Absehen vom Widerruf auch bei eingeschränkter Erwartung künftiger Straffreiheit
- c) Kein Vergleich mit den Wirkungen des Strafvollzugs
- III. Begründungsanforderungen
- 1. Anforderungen an ausreichende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Erwartung im Rahmen von § 56f Abs. 2 StGB
- 2. Eigene Auffassung: Differenzierte Anforderungen an die Begründung der Erwartung
- IV. Ergebnis
- D. Berücksichtigung der neuen Verurteilung bei der Entscheidung über den Widerruf
- I. Feststellung der neuen Tat durch das Widerrufsgericht
- II. Berücksichtigung der neuen Rechtsfolge
- 1. Entscheidung des neuen Gerichts (§ 46 StGB und § 56 StGB)
- 2. Berücksichtigung durch das Widerrufsgericht
- a) Strafaussetzung durch das neue Gericht
- b) Verurteilung zu Geldstrafe durch das neue Gericht (insbesondere § 47 StGB)
- III. Eigene Auffassung
- 1. Vorrangstellung des neuen Gerichts
- 2. Entscheidung des neuen Gerichts
- a) Strafzumessungserwägungen (§ 46 StGB)
- b) Aussetzungsentscheidung nach § 56 StGB
- c) Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer laufenden Bewährung
- 3. Entscheidung des Widerrufsgerichts
- a) Neue Verurteilung zu einer Geldstrafe
- b) Neue Verurteilung zu einer ausgesetzten Freiheitsstrafe
- c) Neue Verurteilung zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe
- 4. Ergebnis
- E. Gesonderte Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Widerrufsentscheidung?
- I. Befürwortende Stellungnahmen
- 1. Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch bei Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen
- 2. Mögliche Unverhältnismäßigkeit bei lange zurückliegenden Taten
- 3. Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Erwartungsbildung
- 4. Sonderfälle
- a) Straferlass bei an sich ausreichender, aber nicht mehr möglicher Verlängerung der Bewährungszeit
- b) Vermeidung eines "Drehtüreffekts" nach Entlassung aus der Haft
- II. Ablehnende Stellungnahmen
- III. Beschränkung auf einen Teilwiderruf (Lembert)
- IV. Eigene Auffassung
- 1. Bezugspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit
- a) Widerruf als schuldangemessene Strafschärfung?
- b) Widerruf als verhältnismäßige Maßnahme der Spezialprävention?
- c) Legitimation des Widerrufs durch Schuldangemessenheit der ausgesetzten Strafe?
- d) Widerruf als verhältnismäßige Reaktion auf das endgültige Scheitern der Bewährung
- e) Ergebnis
- 2. Anknüpfungspunkte für die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Widerrufs
- 3. Nachträgliche Reduzierung der ausgesetzten Freiheitsstrafe
- a) Gründe für ein reduziertes Strafbedürfnis nach Aussetzung der Freiheitsstrafe
- b) Erforderlichkeit einer entsprechenden Anwendung von § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB
- 4. Ergebnis
- F. Zusammenfassung
- 7. Teil: Gesamtergebnis
- A. Begründungsebenen der Strafaussetzung und ihre Bedeutung für die Auslegung der Erwartung künftiger Straffreiheit
- B. Entscheidung über die Strafaussetzung nach § 56 StGB
- C. Entscheidung über den Widerruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- Literatur
- Register
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