
Kollektivautonomer Datenschutz
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Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT-Dissertationspreis 2021 als beste Dissertation im Arbeitsrecht an der Bucerius Law School und mit dem Preis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands 2022 ausgezeichnet.
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Content
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Prolog
- A. "So treu wie möglich, so frei wie nötig" - eine Maxime des kollektivautonomen Datenschutzes?
- B. Abdruck Art. 88 DSGVO
- C. Stand der Diskussion
- D. DSGVO-Risiken
- E. Gang der Untersuchung
- F. Rechtsquellen und Prüfungsmaßstäbe im Mehrebenensystem
- I. DSGVO: am Maßstab des Primärrechts und der EMRK
- II. Art. 88 DSGVO: Maßstab des Primärrechts, der EMRK und des nationalen Rechts
- 1. Grundsatz: primärrechts- und EMRK-konforme Auslegung
- 2. Ausnahme: Begriffe mitgliedstaatlicher Prägung
- 3. Folge: Weichenstellung zwischen autonomer und nationaler Auslegung
- III. Prüfende Gerichte im Beschäftigtendatenschutz
- 1. Prüfungskompetenz des EuGH
- 2. Neue Kooperation von EuGH und BVerfG?
- IV. Zusammenfassung: Konkurrierende Gerichte, einheitlicher Prüfungsmaßstab
- § 1: Kollektivvereinbarungen vor und bei Entstehung der DSGVO
- A. Funktion der Kollektivvereinbarung im Beschäftigtendatenschutz
- B. Kollektiver Beschäftigtendatenschutz vor Art. 88 DSGVO
- C. Genese des Art. 88 DSGVO: drei Gesetzgeber, zwei Zwecke, eine Öffnungsklausel
- I. Zwei Zwecke: Ideal und Umsetzbarkeit
- 1. Binnenmarkttauglicher Beschäftigtendatenschutz
- 2. Integrationsfortschritt durch Zurückhaltung
- II. Eine Öffnungsklausel: Datenschutzverordnung mit Richtliniencharakter
- D. Fazit: Kompromiss durch Hybridisierung
- § 2: Kollektivvereinbarungen gem. Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- A. Anwendungsbereich des Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- I. Persönlicher Anwendungsbereich: kollektive Beschäftigtendaten
- II. Sachlicher Anwendungsbereich: Kollektivvereinbarungen und Beschäftigungszusammenhang
- 1. Erfasste Kollektivvereinbarungen
- 2. Kollektiver Beschäftigungszusammenhang
- III. Zusammenfassung: Weiter Anwendungsbereich
- B. Nationale Wirksamkeitsvoraussetzungen und Besonderheiten
- I. Mitgliedstaatliches Ermächtigungsgesetz als Grobfilter
- 1. Stand der Diskussion
- 2. Kompetenzfrage
- 3. Zwischenergebnis: ermächtigende Mitgliedstaaten
- II. Nationales Kollektivarbeitsrecht als Feinfilter
- 1. Tarifverträge
- a) Hindernisse der Tarifpraxis
- b) Hindernisse der datenschutzrechtlichen Tarifpraxis
- 2. Deutschlands Betriebsvereinbarungen: Allein auf weiter Flur
- a) Autonomie im Betrieb
- b) Wirksamkeitsvoraussetzungen und Gestaltungsspielräume
- aa) Zuständigkeit des Betriebsrats
- bb) Verhältnismäßigkeit der Vereinbarung
- c) Verhältnis von Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung
- d) Einzelergebnis: freie Fahrt für die Betriebsautonomie
- 3. Transnationale Kollektivvereinbarungen
- a) Transnationale Tarifverträge
- b) Europäische Betriebsvereinbarungen
- 4. Zwischenergebnis: nationale Wirksamkeitsvoraussetzungen lassen kollektiven Gestaltungsspielraum unberührt
- C. Fazit: Gestaltungsspielräume vorgesehen
- § 3: Kollektive Gestaltungsspielräume in Art. 88 DSGVO
- A. Abweichen durch "spezifischere Vorschriften" in Kollektivvereinbarungen
- I. Thesen und Notwendigkeit einer Diskussion
- II. Wortlaut: Vergleich der Sprachfassungen
- 1. Sprachvergleich: Methode und Aussagegehalt
- 2. Specificus, concretus und sonstige Formulierungen
- 3. Unterschied zwischen Konkretisierung und Spezifizierung
- 4. Resultat des Sprachvergleichs und dessen Bedeutung für Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- III. Genese: Verhandlungen um Art. 88 Abs. 1, 2 DSGVO
- 1. Entscheidungsfindung im Rat
- 2. Bedeutung der Ratsdokumente für Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- 3. Verhandlungen im Trilog
- 4. Bedeutung des Trilogs für Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- 5. Zwischenergebnis: Mitgliedstaaten sichern sich Gestaltungsspielräume
- IV. Systematik: Begriffe und Öffnungsklauseln im Vergleich
- 1. Allgemeine Systematik der DSGVO und Besonderheiten des Beschäftigtendatenschutzes
- a) Verordnungstitel: Datenschutz-grund-verordnung
- b) Besondere Verarbeitungssituationen: Kapitelüberschrift des neunten Kapitels der DSGVO
- c) Spezifische Regelungen in ErwG-Nr. 10
- d) Vorschriften und Bestimmungen
- e) Bedeutung von Art. 88 Abs. 2 DSGVO
- 2. Systematik im Fokus: Vergleich der Öffnungsklauseln im neunten Kapitel der DSGVO
- a) Spezifische Bedingungen "näher bestimmen" gem. Art. 87 DSGVO: Wegweiser für Art. 88 Abs. 1 DSGVO?
- b) Abweichungen, Ausnahmen und der Spezifizierungsbegriff: zur Bedeutung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO
- aa) Durch Umkehrschluss zur Vollharmonisierung: Art. 85 Abs. 2 DSGVO
- bb) Umkehrschluss ist logisch nicht zwingend
- cc) Widerspruch zur besonderen Interessenlage im Beschäftigtendatenschutz
- dd) Einzelergebnis: kein überzeugender Umkehrschluss
- 3. Reichweite der Kompetenz aus Art. 16 Abs. 2 DSGVO
- a) Gefahr der Rechtszersplitterung bei föderalen Mitgliedstaaten
- b) Datenschutzorganisation in der Union
- c) Landesdatenschutzgesetze in Deutschland: unerheblich für die autonome Auslegung?
- d) Ergebnis: keine Gefahr der Rechtszersplitterung
- 4. Zwischenergebnis: bewusste Zurückhaltung des unionalen Gesetzgebers
- V. Tragweite der ASNEF-Entscheidung des EuGH vom 24.11.2011
- 1. Verallgemeinerungsfähigkeit eines Urteils zur DSRL
- 2. Inhalt der ASNEF-Entscheidung
- 3. Sinngemäße Übertragbarkeit auf Art. 88 DSGVO
- 4. Sachverhaltskontext der ASNEF-Entscheidung: Fokus auf Spanien
- a) Wirkung und Umfang von Art. 10 Abs. 2 Real Decreto 1720/2007
- b) Ausmaß der spanischen Spielraumüberschreitung
- 5. Zwischenergebnis: Datenschutzgrundsätze begrenzen mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume
- VI. Telos: Rechtsaktwechsel und Kollektivautonomie
- 1. Rechtsaktwechsel zur DSGVO
- 2. Uneinheitliches Kollektivarbeitsrecht - einheitliche Gestaltungsfreiheit durch Kollektivautonomie
- a) Kollektive Gestaltungsfreiheit als ungeschriebener Grundsatz des Unionsrechts
- b) Grundsatz oder Grundrecht? Mehrdeutige Rechtsprechung zur Kollektivautonomie
- c) Streit um die Grundrechtsqualität des Art. 28 GrCh
- d) Art. 28 GrCh und Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- e) Inhalt des Art. 28 GrCh: Gestaltungsspielräume und Kontrolldichte
- 3. Zwischenergebnis: unionsrechtliche Kollektivautonomie gebietet Entscheidungsspielräume in Art. 88 Abs. 1 DSGVO
- B. Alternative Fragestellung: Abweichen ja, aber wovon?
- I. Abweichen nach Maß
- II. Folgefrage: Abweichen wovon?
- III. Zugrundeliegender Streit um das Schutzniveau der DSGVO
- 1. Extensives Schutzniveau
- 2. Prinzipielles Schutzniveau
- 3. Stellungnahme: extensives oder prinzipielles Schutzniveau?
- a) Offener Wortlaut
- b) Genese: Tendenz zum prinzipiellen Schutzniveau
- c) Systematik als Spiegel der Genese
- d) Kein extensives Schutzniveau in der ASNEF-Entscheidung
- e) Telos: prinzipielles Schutzniveau als Grundlage effektiver Kollektivautonomie
- f) Entscheidende Normen: Bestimmung des Schutzniveaus anhand Alexys Prinzipientheorie
- C. Fazit: Abweichungen unter Beachtung des prinzipiellen Schutzniveaus zulässig
- § 4: Wirksame Gestaltung von Kollektivvereinbarungen
- A. Korrigierter Wirksamkeitsmaßstab: Geeignetheit oder Angemessenheit?
- I. Tragweite des Corrigendums von Art. 88 Abs. 2 DSGVO
- 1. Geeignetheit
- 2. Angemessenheit und Erforderlichkeit
- 3. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit wechselnden Begrifflichkeiten
- II. Annex: Unwirksamkeit einer etwaigen Maßstabsänderung
- III. Zusammenfassung: entscheidender Angemessenheitsmaßstab
- B. Angemessenheitsmaßstab und prinzipielles Schutzniveau
- I. Abstrakte Anforderungen einer Angemessenheitsprüfung
- 1. Abwägungsvorgang: Gestaltung durch Interessenausgleich
- 2. Abwägungskontrolle: Rechtsschutz begrenzt Gestaltungsspielraum
- 3. Zwischenergebnis: zweistufige Maßstabsbildung
- II. Abwägungsvorgang: konkrete Anforderungen im Beschäftigtendatenschutz
- 1. Bestimmung der anwendbaren kollidierenden Grundrechte aus der GrCh
- a) Informationelle Privatheit
- b) Entgegenstehende Grundrechte
- 2. Anforderungen an die Gewichtung eines Eingriffs in die kollidierenden Grundrechte
- a) Anforderungen an eine abstrakte Gewichtung von Eingriff und Rechtfertigung
- b) Anforderungen an eine konkrete Gewichtung von Eingriff und Rechtfertigung
- c) Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Intensität und Wichtigkeit von Eingriff und Rechtfertigung
- d) Einzelergebnis: triadisches Gewichtungsmodell notwendig
- 3. Sphärentheorie als Gewichtungsmodell: pathologische Einzelfallbetrachtung
- 4. Verwendungszusammenhang als Gewichtungsmodell: Kontext ohne Konsequenz
- 5. Risikobasierter Ansatz als Gewichtungsmodell: Lehren aus dem Umweltrecht
- 6. Eingriffsgewicht und prinzipielles Schutzniveau: drei Intensitäten der Abweichung
- a) Sichere Einhaltung des prinzipiellen Schutzniveaus
- b) Dreistufiger Abweichungsbegriff
- 7. Zwischenergebnis: Kollektivautonome Abwägung anhand des risikobasierten Ansatzes
- III. Abwägungskontrolle: Konkrete Anforderungen bei kollektiven Gestaltungsspielräumen
- 1. Anwendbarkeit und Inhalt der Gestaltungsbefugnis nach Art. 28 GrCh
- 2. Abwägungskontrollmodell: Abwägungsverbote als Abwägungsgrenzen
- 3. Abwägungskontrollmodell: Abwägungsfehlerlehre
- a) Abwägungsfehler in Kollektiv und Gemeinde: vergleichbare Interessenlage
- b) Übertragung der Abwägungsfehlerlehre in die Kollektivautonomie
- IV. Zusammenfassung: risikobasierte Variante der Abwägungsfehlerlehre
- C. Methode: die Gestaltungskontrolle
- I. System der Gestaltungskontrolle
- II. Dogmatische Einordnung der Gestaltungskontrolle
- 1. Abweichungskontrolle als Auslegungsergebnis
- 2. Risikobestimmung als gesetzesimmanente Rechtsfortbildung
- 3. Abwägungskontrolle als gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
- III. Kritik der Gestaltungskontrolle
- 1. Kritik der Abweichungskontrolle: übermäßige Gestaltungsfreiheit?
- a) Relevanterer Arbeitnehmerschutz
- b) Stärkung der Kollektivautonomie und wirtschaftliche DSGVO-Konformität
- 2. Kritik der Risikobestimmung: datenschutzfremde Rechtsfortbildung?
- a) Rechtlicher Missstand: Grundrechte im Korsett des Datenschutzes
- b) Bestimmte Regel: Drei-Stufen-Modell
- c) Ableitbarkeit und Einfügen in die Rechtsordnung: Risiko als DSGVO-Prinzip?
- aa) Ökonomische Herkunft - kein rechtliches Prinzip?
- bb) Übertragung öffentlich-rechtlicher Konzepte auf den Datenschutz
- cc) Umweltrechtsspezifische Zielsetzung des risikobasierten Ansatzes
- 3. Kritik der Abwägungskontrolle: Gesetzesübersteigende Verrechtlichung kollektiver Entscheidungsprozesse?
- a) Rechtlicher Missstand: Kollision von Kollektivautonomie und effektiver Rechtskontrolle
- b) Bestimmte Regel: Abwägungsfehlerlehre
- c) Ableitbarkeit und Einfügen in die Rechtsordnung:
- aa) Anerkannter Nutzen für das Privatrecht
- bb) Verwaltungsrechtsspezifische Zielsetzung: unverhältnismäßige Tarifkontrolle?
- (1) Keine Tarifzensur
- (2) Keine unverhältnismäßige Tarifkontrolle
- IV. Zusammenfassung: Ausgleich von Rechtsschutz und Gestaltungsbefugnis
- D. Fazit: Wirksame Kollektivvereinbarungen mittels der Gestaltungskontrolle
- § 5: Praktische Gestaltungsvorschläge
- A. Normen mit Restrisiko oder geringerem Risiko
- I. Umgestaltung von DSGVO-Instrumenten und Betroffenenrechten
- 1. Datenschutz-Folgeabschätzung
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- c) Weitere angemessene Gestaltungsbeispiele
- d) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- 2. Einheitlicher Umgang mit Betroffenenrechten
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- aa) Vereinfachen von Organisation und Fristen: unwesentliche Abweichungen mit Restrisiko
- bb) Präzisierungsobliegenheit und Ablehnungsgründe: wesentliche Abweichungen mit Risiko
- c) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- II. Umgestaltung von Befugnissen und Pflichten
- 1. Betriebsrat als Verantwortlicher
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- c) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- 2. Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- c) Einzelergebnis: wirksam, nicht wirkungsvoll
- d) Alternativer Gestaltungsvorschlag
- e) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- 3. Verantwortlichkeit im Konzern
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- c) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- III. Zusammenfassung: große Gestaltungspielräume bei der Umgestaltung sonstiger DSGVO-Normen
- B. Normen mit einfachem Risiko
- I. Digitales Personalwesen
- 1. Unternehmensnetzwerke
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- aa) Besonderer Konzerndatenverarbeitungstatbestand
- bb) Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten
- c) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- 2. Wirksames Gestaltungsbeispiel zu Matrix-Strukturen
- II. Zusammenfassung: Gestaltungsspielräume mit Schutzpflichten
- C. Gefährdende Normen
- I. Vertrauliche Datenverarbeitung bei Unternehmenstransaktionen und "Internal Investigations"
- 1. Datenschutzrechtliche Kollektivvereinbarungen zu vertraulichen Sachverhalten
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- aa) Datenverarbeitung bei "Internal Investigations"
- (1) Abwägungskontrolle
- (a) Abstrakte Abwägung
- (b) Konkrete Abwägung
- (c) Wahrscheinlichkeitsabwägung
- (d) Abwägungsergebnis
- bb) Datenverarbeitung bei Unternehmenstransaktionen
- (1) Abweichungskontrolle und Risikobestimmung
- (2) Abwägungskontrolle
- (a) Abstrakte Abwägung
- (b) Konkrete Abwägung
- (c) Wahrscheinlichkeitsabwägung und Abwägungsergebnis
- c) Weitere wirksame Gestaltungsbeispiele: verdeckte Videoüberwachung und Black-Box-Verfahren
- d) Unwirksame Gestaltungsbeispiele
- 2. Zwischenergebnis: Spielräume bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
- II. Kontrolle, Überwachung und Beweisverwertung
- 1. Kommunikationsüberwachung
- a) Gestaltungsvorschlag
- b) Wirksamkeit nach der Gestaltungskontrolle
- c) Wirksame und unwirksame Gestaltungsbeispiele: Beweisverwertungsverbote
- 2. Leistungskontrolle, Big Data und People Analytics
- a) Mögliche Gestaltungskombinationen
- b) Begrenzte Gestaltungsspielräume: Gefährlicher Fremdbestimmung und mittelbarer Diskriminierung vorbeugen
- III. Zusammenfassung: festes Schutzniveau, begrenzte Spielräume
- D. Annex: COVID-19
- E. Fazit: Praxistauglichkeit der Gestaltungskontrolle
- § 6: Gesamtergebnis
- A. Erstens: Umsetzbarkeit vor Einheitlichkeit
- B. Zweitens: begrenzte mitgliedstaatliche Anforderungen
- C. Drittens: schutzniveauwahrende Abweichungen
- D. Viertens: maßgeschneiderte Kollektivvereinbarungen mithilfe der Gestaltungskontrolle
- E. Fünftens: Gefährdungsgrad entscheidet über Gestaltungsspielraum
- Epilog
- A. De lege lata - de lege ferenda: ausreichende Spielräume und Reformvorschläge
- B. Weiterer Forschungsbedarf und Ausblick
- Abstract
- Literaturverzeichnis
- Sachverzeichnis
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