
Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozeß und im arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Content
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- § 1 Einführung in das Thema
- I. Terminologische Abgrenzung des Themas
- 1. Rechtsschutz
- 2. Einstweiligkeit
- 3. Beschränkung auf den Zivil- und den Arbeitsgerichtsprozeß
- II. Der einstweilige Rechtsschutz in der Rechtsprechung und im Schrifttum
- 1. Zivilprozeß
- 2. Arbeitsgerichdiches Verfahren
- III. Rechtliche Problematik
- 1. Einstweiliger Rechtsschutz nach der Zivilprozeßordnung
- 2. Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- a) Verfahrensrecht im ArbGG und einstweiliger Rechtsschutz
- b) Sonderstellung des materiellen Arbeitsrechts im Zivilrecht
- IV. Praktische Bedeutung des Themas
- 1. Quantitative Bedeutung
- a) Zivilprozeß
- aa) Verfahren vor dem Amtsgerichten
- bb) Erstinstanzliches Verfahren vor den Landgerichten
- b) Arbeitsgerichtliches Verfahren
- c) Würdigung
- 2. Qualitative Bedeutung
- a) Die endgültige Wirkung des einstweiligen Rechtsschutzes im Zivilprozeß
- aa) Ursachen für die Endgültigkeit einstweiligen Rechtsschutzes
- (1) Endgültigkeit kraft Parteiverhaltens
- (2) Endgültigkeit kraft Gesetzes
- (3) Faktische Endgültigkeit
- bb) Konsequenzen der endgültigen Wirkung
- b) Weitergehende Bedeutung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- aa) Breitenwirkung kollektivrechtlicher Streitigkeiten
- bb) Sozialpolitische Relevanz arbeitsrechtlicher Streitigkeiten
- cc) Fortentwicklung des Richterrechts durch Instanzgerichte
- dd) Konzentration von Befriedigungsverftigungen
- V. Ziel und Gang der Untersuchung
- Erster Teil Allgemeine Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes
- § 2 Verfassungsrechtliche Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes
- I. Reichsverfassung von 1871
- II. Weimarer Reichsverfassung von 1919
- III. Grundgesetz von 1949
- 1. Verfassungsrechtliche Bedeutung des Rechtsschutzes im allgemeinen
- a) Rechtsstaatsprinzip
- b) Gewaltenteilungsprinzip
- c) Rechtsweggarantie
- d) Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG
- e) Grundrechte
- 2. Verfassungsrechtliche Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes im besonderen
- a) Keine ausdrückliche Aussage der Verfassung zum einstweiligen Rechtsschutz
- b) Art. 6 I EMRK
- c) Einstweiliger Rechtsschutz als Bestandteil der allgemeinen Rechtsschutzgarantie
- aa) Bedeutung der Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG für den einstweiligen Rechtsschutz
- (1) Einstweiliger Rechtsschutz in Anfechtungssachen
- (2) Einstweiliger Rechtsschutz in Vornahmesachen
- bb) Gebot einstweiligen Rechtsschutzes als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips
- (1) Dringlichkeitsfälle
- (2) Vereitelungsfälle
- d) Konsequenzen aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes
- aa) "Ob" des einstweiligen Rechtsschutzes
- bb) "Wie" des einstweiligen Rechtsschutzes
- §3 Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes
- I. Funktion des Hauptsacherechtsschutzes in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit
- II. funktionelle Verbindung zwischen Hauptsacherechtsschutz und einstweiligem Rechtsschutz
- III. Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes und Vorwegnahme der Hauptsache
- 1. Meinungsstand zur Vorwegnahme der Hauptsache
- 2. Prozessuale oder materielle Rechtsstellung als Objekt der Sicherungsfunktion
- a) Erhaltung der prozessualen Rechtsstellung im status quo
- b) Sicherung des materiellen Rechts
- 3. Bedeutung des Verfassungsrechts für die Vorwegnahme der Hauptsache
- a) Gebot effektiven Rechtsschutzes
- b) Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes
- aa) Gleichrangige Schutzwürdigkeit der Parteien
- bb) Verstoß gegen das Ausgewogenheitsgebot durch ein Vorwegnahmeverbot
- 4. Vorwegnahme der Hauptsache im Einzelfall
- Zweiter Teil Die Struktur des einstweiligen Rechtsschutzes nach der Zivilprozeßordnung
- § 4 Arten des einstweiligen Rechtsschutzes
- I. Arten des Arrestes
- II. Arten der einstweiligen Verfügung
- 1. Verfügungszweck oder -wirkung als Abgrenzungskriterium
- a) Meinungsstand
- b) Vergleich zwischen Arrest und Sicherungsverfügung
- c) Interessen von Antragsteller und Antragsgegner
- 2. Einteilung der Verfügungsarten nach der Verfügungswirkung
- a) Sicherungsverfügung
- b) Befriedigungsverfügung
- aa) Erläuterung der Begriffswahl
- bb) Grundsätzliche Zulässigkeit nach der ZPO
- (1) Rechtslage vor Inkrafttreten der ZPO bis zum Norddeutschen Entwurf von 1869
- (a) Badische Prozeßordnung von 1831
- (b) ABPO für das Königreich Hannover von 1847
- (c) BPO für das Königreich Hannover von 1850
- (d) Badische Prozeßordnung von 1864
- (e) Bundesstaatenentwurf von 1866
- (f) Württembergische Prozeßordnung von 1868
- (g) Bayerische Prozeßordnung von 1869
- (h) Norddeutscher Entwurf von 1869
- (2) Entwürfe zur CPO
- (3) Rechtslage nach der heutigen ZPO
- cc) Rechtsgrundlage
- (1) § 935 ZPO und/ oder§ 940 ZPO
- (2) Richterliche Rechtsfortbildung
- (3) Bedeutung des Meinungsstreites
- (4) Eigener Standpunkt
- c) Sog. Regelungsverftigung
- aa) Abgrenzung nach der Verftigungswirkung
- (1) Begriff der Regelung und Verftigungswirkung
- (2) Regelungswirkung zwischen Sicherungs- und Befriedigungswirkung
- (a) 1. Ansicht: Regelung als zulässige Wirkung einer einheitlichen Verfügungsart
- (aa) Historische Vorbilder einer einheitlichen Verftigungsart
- (bb) Unvereinbarkeit einer einheitlichen Verftigungsart mit der ZPO
- (b) 2. Ansicht: Regelung als abgrenzbare Form der einstweiligen Befriedigung
- (aa) Kritik an der Definition der Einstweiligkeit
- (bb) Einstweiligkeit der Befriedigung und Betroffenheit der Parteien
- (c) 3. Ansicht: Regelung als abgrenzbare Form der unvollständigen Befriedigung
- (aa) Ältere Rechtsprechung und Literatur
- (bb) Jüngere Rechtsprechung
- (cc) Unvollständigkeit der Befriedigung und Betroffenheit der Parteien
- (d) Zusammenfassung: Keine Regelungswirkung zwischen Sicherung und Befriedigung
- bb) Abgrenzung nach dem Objekt der Regelung
- (1) Rechtsverhältnis statt Verfügungsanspruch
- (2) Bedenken gegen das Abgrenzungskriterium
- (3) Bedenken gegen den Verzicht auf einen Verfügungsanspruch
- (4) Verfügungsanspruch in zwei typischen Fällen angeblicher Regelungsverfügungen
- (a) Gemeinschaftliche Benutzung einer Sache
- (b) Richterliche Gestaltung
- (5) Zusammenfassung: Unverzichtbarkeit eines Verfügungsanspruchs
- d) Bedeutung des § 940 ZPO
- aa) § 940 ZPO als Ergänzung zu § 935 ZPO
- (1) Materialien zur CPO
- (2) Älteres Schrifttum
- (3) Jüngeres Schrifttum
- (4) Rechtsprechung
- bb) Kritik an der Theorie von der Ergänzungsfunktion des§ 940 ZPO
- cc) § 940 ZPO als Rechtsgrundlage für Befriedigungsverfügungen
- (1) Wortlaut des§ 940 ZPO
- (a) Regelung
- (b) Zustand
- (c) Einstweiligkeit
- (d) Streitiges Rechtsverhältnis
- (e) Zusammenfassende Würdigung des Wortlauts
- (2) Entstehungsgeschichte des § 940 ZPO
- (3) Unvollständige Befriedigung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen
- (4) Vollständige Befriedigung auch außerhalb von Dauerschuldverhältnissen
- dd) Verhältnis zwischen § 935 ZPO und § 940 ZPO
- III. Bedeutung der einzelnen Arrest- und Verfügungsarten im Zivil- und im Arbeitsgerichtsprozeß
- 1. Arrestarten
- 2. Verfügungsarten
- § 5 Streitgegenstand des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens
- I. Arrest und Sicherungsverfügung
- II. Befriedigungsverfügung
- 1. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Erfüllungswirkung
- 2. Maßgeblichkeit des rechtlich einstweiligen Charakters
- III. Bedeutungslosigkeit eines besonderen Streitgegenstandes
- §6 Gesuch
- I. Einleitung des Verfahrens durch Gesuch
- II. Inhalt des Gesuchs und zulässige Anordnung
- 1. Entscheidung zwischen Arrest- oder Verftigungsantrag
- 2. Bestimmtheit des Arrestantrags
- a) Entscheidung zwischen dinglichem und persönlichem Arrest
- b) Keine Festlegung auf eine konkrete Maßnahme
- 3. Bestimmtheit des Verftigungsantrags
- a) Befriedigungsverftigung
- b) Sicherungsverftigung
- III. Rechtsfolgen des Gesuchs
- 1. Beginn der Rechtshängigkeit
- 2. Wirkungen der Rechtshängigkeit
- a) Wirkungen gegenüber dem Hauptsacheverfahren
- b) Wirkung gegenüber anderen einstweiligen Verfahren
- aa) Mehrere gleichzeitig anhängig gemachte identische Gesuche
- bb) Mehrere gleichzeitig gestellte verschiedene Eilanträge wegen derselben Forderung
- (1) Verschiedene Arrestanträge
- (2) Ein Arrest- und ein Verfügungsantrag
- (a) Arrest und Sicherungsverftigung
- (b) Arrest und Befriedigungsverftigung
- (3) Verschiedene Verftigungsanträge
- (a) Ein Verfahren auf Erlaß einer Befriedigungsund eines auf Erlaß einer Sicherungsverftigung
- (b) Mehrere Verfahren mit verschiedenen Anträgen auf Erlaß einer Befriedigungsverftigung
- (c) Mehrere Verfahren mit verschiedenen Anträgen auf Erlaß einer Sicherungsverftigung
- cc) Mehrere zeitlich nacheinander anhängig gemachte identische Gesuche
- IV Beendigung des Verfahrens durch Rücknahme des Gesuchs
- 1. Uneingeschränkte Zulässigkeit der Rücknahme auch nach mündlicher Verhandlung
- 2. Keine Besonderheit bei Anträgen auf Erlaß von Befriedigungsverftigungen
- §7 Zulässigkeit des Gesuchs
- I. Allgemeine Bedeutung der Unterscheidung zwischen Zulässigkeit und Begründetheit
- 1. Angeblicher Prüfungsvorrang der Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 2. Angeblicher Entscheidungsvorrang der Zulässigkeitsvoraussetzungen
- II. Zur rechtlichen Begründung des Prüfungs- und Entscheidungsvorrangs der Zulässigkeit
- 1. Gesetzeswortlaut
- a) §§ 282 III, 296 ZPO
- b) §§ 519b, 554a, 574 ZPO
- 2. Unterschiedlicher Umfang der Rechtskraft bei Prozeß- und Sachurteilen
- a) Angebliche Unbestimmtheit des Umfangs der Rechtskraft bei Verstoß gegen den Entscheidungsvorrang
- b) Angebliche Benachteiligung der unterlegenen Partei bei Verstoß gegen den Prüfungsvorrang
- III. Zweck der einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen und deren Bedeutung im einstweiligen Rechtsschutz
- 1. Ordnungsgemäßes Gesuch
- 2. Zuständigkeit
- a) Sachliche Zuständigkeit
- b) Örtliche Zuständigkeit
- 3. Rechtsweg
- 4. Deutsche Gerichtsbarkeit
- 5. Parteifähigkeit
- 6. Prozeßfahigkeit
- 7. Prozeßführungsbefugnis
- 8. Postulationsfahigkeit
- 9. Entgegenstehende Rechtskraft
- 10. Anderweitige Rechtshängigkeit
- 11. Einrede des Schiedsvertrags (§ 1027a ZPO)
- 12. Einrede der Ausländersicherheit
- 13. Einrede der Kostenerstattung des Vorprozesses
- 14. Rechtsschutzbedürfnis
- a) Allgemeine Bedeutung des Rechtsschutzbedürfnisses
- b) Bedeutung des Rechtsschutzbedürfnisses im einstweiligen Rechtsschutz
- 15. Arrest- oder Verfügungsgrund
- a) Meinungsstreit um die rechtliche Einordnung des Arrest-/Verfügungsgrundes
- b) Bedeutungslosigkeit dieses Meinungsstreites
- §8 Begriindetheit des Gesuchs
- I. Arrest- oder Verfügungsanspruch
- 1. Arrestanspruch
- a) Inhalt des Arrestanspruchs
- b) Allgemeine Anforderungen an den Arrestanspruch
- aa) Klagbarkeit des Anspruchs
- (1) Betagte und bedingte Ansprüche
- (2) Künftige Ansprüche
- bb) Vollstreckbarkeit des Anspruchs
- (1) Betagte und bedingte Ansprüche
- (2) Künftige Ansprüche
- 2. Verfügungsanspruch
- a) Inhalt des Verfiigungsanspruchs
- b) Allgemeine Anforderungen an den Verfügungsanspruch
- aa) Klagbarkeit des Anspruchs
- bb) Vollstreckbarkeit des Anspruches
- (1) Grundsätzliche Vollstreckbarkeit
- (a) Verzicht auf die Vollstreckbarkeit des Anspruchs
- (b) Bedeutung des Zwecks des einstweiligen Rechtsschutzes für die Vollstreckbarkeit
- (2) Gegenwärtige Vollstreckbarkeit
- (a) Sicherungsverftigung
- (b) Befriedigungsverftigung
- II. Arrest- oder Verfügungsgrund
- 1. Arrestgrund
- a) Dinglicher Arrest
- aa) Vollstreckungsvereitelung oder -erschwerung
- bb) Keine Interessenabwägung
- cc) Ausschluß eines Arrestgrundes
- dd) Sonderfalle
- (1) Schlechte Vermögenslage des Antragsgegners
- (2) Drohende Konkurrenz anderer Gläubiger
- (3) Vollstreckung im Ausland
- b) Persönlicher Arrest
- aa) Subsidiarität gegenüber dem dinglichen Arrest
- bb) Vorhandensein von Schuldnervermögen
- cc) Interessenabwägung
- 2. Verfügungsgrund
- a) Sicherungsverftigung
- aa) Vereitelung oder Erschwerung einer Rechtsverwirklichung
- bb) Keine Interessenabwägung
- b) Befriedigungsverftigung
- aa) "Notwendigkeit" einer Anordnung
- (1) Gefahr eines endgültigen Rechtsverlustes
- (2) Notlage des Antragstellers
- (3) Verbotene Eigenmacht des Antragsgegners
- (4) Ausschluß der "Notwendigkeit
- bb) Interessenabwägung
- (1) Interessenlage
- (2) Erforderlichkeit einer Interessenabwägung
- (3) Kriterien für die Interessenabwägung
- (a) Eindeutigkeit der Rechtslage
- (b) Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der Parteien
- (4) Unentschiedener Ausgang der Interessenabwägung
- § 9 Verfahrensbeschleunigende und gegnerüberraschende Besonderheiten des Eilverfahrens
- I. Beschleunigungswirksame Zuständigkeitsregelung
- 1. Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
- a) Arrestverfahren
- b) Verftigungsverfahren
- c) Gründe für die verschiedenen Zuständigkeitsvoraussetzungen
- 2. Entscheidung durch den Vorsitzenden
- a) Dringender Fall i.S.v. § 944 ZPO
- b) Abgrenzung der verschiedenen Dringlichkeitsstufen
- II. Kurzfristige Terminierung der mündlichen Verhandlung
- 1. Verkürzte gesetzliche Fristen
- a) Beachtliche Fristen im Zivilprozeß
- aa) Schriftliches Vorverfahren
- bb) Früher erster Termin
- b) Beachtliche Fristen im Eilverfahren
- 2. Zeitlicher Vorrang des einstweiligen Rechtsschutzes vor anderen Verfahren
- a) Grundsatz des Reihenfolgeprinzips
- b) Abweichung vom Reihenfolgeprinzip bei Kündigungsverfahren
- c) Abweichung vom Reihenfolgeprinzip im Eilverfahren
- III. Verzicht auf mündliche Verhandlung
- 1. Zulässigkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- a) Rechtliches Gehör ohne mündliche Verhandlung
- b) Einschränkbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- 2. Voraussetzungen der §§ 921 1, 937 II, 942 IV ZPO
- a) Gesetzeswortlaut
- b) Vorstellung des historischen Gesetzgebers
- c) Einheitliche Voraussetzungen im Arrest- und im Verfügungsverfahren
- aa) Identische Dringlichkeitsvoraussetzungen in den §§ 921 1, 937 II ZPO
- bb) Dringlichkeit i.S.d. des§ 942 IV ZPO
- cc) Zurückweisung des Gesuchs ohne mündliche Verhandlung
- (1) Bedeutung des § 93 7 II ZPO für das Arrestverfahren
- (2) Vereinbarkeit des § 937 II ZPO mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs
- (a) Meinungsstand zu den Voraussetzungen der Dringlichkeit bei Zurückweisung des Gesuchs
- (b) Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des Antragstellers
- 3. Bedeutung des Antrags auf Verfahren ohne mündliche Verhandlung
- a) Gesuch unter der Bedingung einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- b) Bedingte Rücknahme für den Fall einer mündlichen Verhandlung
- c) Pflicht zum richterlichen Hinweis vor Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
- IV. Schlüssige Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Antragsteller
- 1. Bezeichnung oder Begründung des Anspruchs
- a) Entbehrlichkeit einer Begründung im Mahnverfahren
- b) Notwendigkeit einer Begründung im Eilverfahren
- 2. Darlegungslast
- a) Anlehnung an die Darlegungslast im Hauptsacheverfahren
- b) Bedeutung der Besonderheiten des Eilverfahrens für die Darlegungslast
- V. Intensität der Schlüssigkeitsprüfung durch das Gericht
- 1. Meinungsstand
- a) Vollständige Schlüssigkeitsprüfung
- b) Unterscheidung zwischen sichernden und befriedigenden Anordnungen
- c) Eingeschränkte Schlüssigkeitsprüfung
- 2. Analyse des Meinungsstandes
- 3. Gewichtung von Richtigkeit und Schnelligkeit
- a) Rechtliche Einordnung und Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes
- b) Vergleich zwischen Eil- und Mahnverfahren
- c) Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes
- d) Unmöglichkeit einer eingeschränkten Schlüssigkeitsprüfung
- e) Abschließende Regelung der Richtigkeitsrisiken
- 4. Zusammenfassung zur Intensität der Schlüssigkeitsprüfung
- VI. Möglichkeit der Glaubhaftmachung
- 1. Bedeutung und verfahrensbeschleunigende Wirkung der Glaubhaftmachung
- a) Mittel der Glaubhaftmachung
- b) Herabsetzung des Beweismaßes
- 2. Gegenstand der Glaubhaftmachung
- a) Tatsachen
- b) Glaubhaftmachungsbedürftigkeit der Tatsachen
- aa) Beweisbedürftigkeit im Hauptsacheverfahren
- bb) Anwendbarkeit dieser Regel im Eilverfahren
- (1) Offenkundige und vermutete Tatsachen
- (2) Zugestandene Tatsachen
- (3) Nicht bestrittene Tatsachen
- (a) Zweiseitiges Verfahren oder Berücksichtigung einer Schutzschrift
- (b) Einseitiges Verfahren
- c) Rechtlicher Gegenstand der Tatsachen
- aa) Beweisbedürftigkeit von Zulässigkeitsvoraussetzungen
- bb) Beweismaß bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 3. Zeitpunkt der Glaubhaftmachung
- 4. Würdigung der Glaubhaftmachungsmittel
- a) Vollbeweis und Glaubhaftmachung
- b) Eidesstattliche Versicherung einer Partei
- c) Privatgutachten
- 5. Glaubhaftmachungslast
- a) Anlehnung an die Beweislast im Hauptsacheverfahren
- b) Anwendbarkeit dieser Regel im Eilverfahren
- 6. Entbehrlichkeit der Glaubhaftmachung
- a) Anwendungsbereich des§ 921 II 1 ZPO
- b) Einschränkende Auslegung des§ 921 II 1 ZPO
- aa) Notwendigkeit eines Verzichts auf Glaubhaftmachung
- bb) Ursache für die fehlende Glaubhaftmachung
- cc) Notwendiger Grad der richterlichen Überzeugung
- dd) Unverzichtbarkeit der Glaubhaftmachung beim persönlichen Arrest
- c) Rechtspolitische Wertung des § 921 II 1 ZPO
- VII. Konzentration auf einen Verhandlungstermin
- 1. Verweisung gern. § 281 ZPO
- 2. Verweisung gern. § 17a II GVG
- 3. Aussetzung des Verfahrens
- a) Mögliche Aussetzung gern. § 148 ZPO
- b) Zwingende Aussetzung
- aa) Aussetzung als solche
- bb) Berücksichtigung der dem Aussetzungsgebot zugrundeliegenden Wertung
- c) Zur Aussetzung bei einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges
- aa) Rechtslage im Hauptsacheverfahren
- bb) Rechtslage im Eilverfahren
- 4. Vertagung gern.§ 227 ZPO
- 5. Schriftsatzfrist gern. § 283 ZPO
- VIII. Entscheidung
- 1. Begründung der Entscheidung
- a) Urteile
- b) Beschlüsse
- aa) Zweck des § 922 1 2 ZPO
- bb) Unterscheidung zwischen zurückweisenden und stattgebenden Beschlüssen
- (1) Zurückweisende Beschlüsse
- (2) Stattgebende Beschlüsse
- 2. Zustellung eines Zurückweisungsbeschlusses
- IX. Überraschungseffekt und Verfahrensbeschleunigung im Rechtsbehelfsverfahren
- 1. Überraschungseffekt
- 2. Verfahrensbeschleunigung
- a) Interessenlage
- b) Einzelne Auswirkungen des Beschleunigungsgrundsatzes
- aa) Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
- bb) Zuständigkeitsregelung für die Rechtsmittel des Gläubigers
- cc) Terminierung
- dd) Glaubhaftmachung
- ee) Konzentration auf einen Verhandlungstermin
- (1) Verweisung gern. § 281 ZPO
- (2) Aussetzung
- (3) Vertagung gern. § 227 ZPO
- (4) Schriftsatzfrist gern. § 283 ZPO
- (5) Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz
- (a) §§ 538, 539 ZPO
- (b) § 575 ZPO
- ff) Entscheidung
- gg) Ausschluß der Revision
- X. Beschleunigte Vollziehung
- 1. Entbehrlichkeit einer Vollstreckungsklausel
- a) Allgemeiner Zweck der Vollstreckungsklausel
- b) Bedeutung der Vollstreckungsklausel bei der Vollziehung von Eilanordnungen
- 2. Vollziehbarkeit vor Zustellung
- a) Beschleunigungs- und Überraschungseffekt
- b) Nachholung der Zustellung
- 3. Beschleunigtes Vollziehungsverfahren
- a) Pfändung, Sicherstellung und Sequestration beweglicher Sachen
- aa) Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen
- bb) Durchsuchung der Wohnung
- (1) Gefahr im Verzug
- (2) Durchsuchungsanordnung als Bestandteil der Eilanordnung
- (a) Herausgabe- und Räumungsverfügungen
- (b) Anordnung eines dinglichen Arrestes
- b) Verhaftung des Schuldners
- c) Pfändung von Forderungen
- aa) Verbindung von Arrest- und Vollziehungsantrag
- bb) Verbindung von Arrestbeschluß und Pfändungsbeschluß
- cc) Verbindung von Arresturteil und Pfändungsbeschluß
- d) Eintragungen im Grundbuch
- XI. Auswirkung der sichernden Vollziehung auf die Befriedigungsvollstreckung
- 1. Wirkung der Arrestvollziehung in bewegliches Vermögen
- a) Verstrickung
- b) Pfändungspfandrecht
- aa) Prioritätsprinzip
- bb) Rechtliche Bewertung des Prioritätsprinzips
- 2. Wirkung der Arrestvollziehung in unbewegliches Vermögen
- 3. Wirkung der Vollziehung einer Sicherungsverfügung bzgl. eines Verschaffungsanspruchs
- a) Unbewegliche Sachen
- b) Bewegliche Sachen
- 4. Wirkung der Sicherungsverfügung bzgl. eines Herausgabeanspruchs
- § 10 Kompensation der verfahrensbeschleunigenden und gegneriiberraschenden Besonderheiten des Eilverfahrens zugunsten des Antragsgegners
- I. Rechtlicher Ansatz für die Notwendigkeit kompensatorischer Regelungen zugunsten des Antragsgegners
- 1. Ausgewogenheit des Rechtsschutzes
- 2. Prozessuale Waffengleichheit und Fehlentscheidungsrisiko
- II. Kompensationsbedürftigkeit einzelner verfahrensrechtlicher Besonderheiten
- 1. Zuständigkeit des Amtsgerichts und Entscheidung durch den Vorsitzenden
- 2. Kurzfristige Terminierung
- a) Rechtliches Gehör und Erschwerung der schriftsätzlichen Vorbereitung
- b) Qualität des rechtlichen Gehörs des "überfallenen" Antragsgegners
- 3. Verzicht auf mündliche Verhandlung
- a) Rechtliches Gehör und Fehlentscheidungsrisiko
- b) Keine Kompensation durch Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs
- 4. Möglichkeit der Glaubhaftmachung
- a) Betroffenheit beider Parteien von der bloßen Glaubhaftmachung
- b) Erhöhung des Fehlentscheidungsrisikos
- c) Einseitige Belastung des Gegners mit dem Fehlentscheidungsrisiko
- 5. Konzentration auf einen Verhandlungstermin
- a) Aussetzungsverbot
- b) Vertagungsverbot
- c) Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist gern. § 283 ZPO
- 6. Besonderheiten bei der Entscheidung
- 7. Überraschungs- und Beschleunigungseffekt im Rechtsbehelfsverfahren
- 8. Beschleunigte Vollziehung
- 9. Rangerhaltende Wirkung des Arrestpfandrechts
- 10. Zusammenfassung
- III. Einzelne Regelungen zur Kompensation der verfahrensrechtlichen Benachteiligung des Antragsgegners
- 1. Ausgleich der Folgen einer Fehlentscheidung
- a) Schadensersatz nach § 945 ZPO
- aa) Notwendigkeit einer kompensatorischen Schadensersatzregelung
- bb) Zweck des§ 945 ZPO
- cc) § 945 ZPO 1. Fall: Anordnung von Anfang an ungerechtfertigt
- (1) Ungerechtfertigte Anordnung
- (a) Fehlender Anordnungsanspruch
- (aa) Nachträglicher Erwerb oder Verlust des Anspruchs
- (bb) Nachträgliche Berufung auf eine Einrede oder Ausübung eines Gestaltungsrechts
- (cc) Nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Anspruchsgrundlage
- (b) Fehlender Anordnungsgrund
- (aa) Meinungsstand
- (bb) Würdigung des Meinungsstreites
- (cc) Bedeutungslosigkeit des Meinungsstreites
- (c) Fehlende Prozeßvoraussetzung
- (aa) Meinungsstand
- (bb) Parallele zum Fehlen des Anordnungsgrundes
- (d) Fehlende Glaubhaftmachung
- (aa) Meinungsstand
- (bb) Parallele zum Fehlen des Anordnungsgrundes oder einer Prozeßvoraussetzung
- (e) Zusammenfassung zur fehlenden Rechtfertigung
- (2) Ursprünglichkeit der fehlenden Rechtfertigung
- (3) Bindung des Schadensersatzrichters an andere gerichtliche Entscheidungen
- (a) Entscheidung im Hauptsacheverfahren
- (b) Entscheidung im Eilverfahren
- (aa) Differenzierung nach endgültig und vorläufig entschiedenen Merkmalen
- (bb) Ausschluß jeglicher Bindungswirkung
- dd) § 945 ZPO 2. Fall: Aufhebung der angeordneten Maßregel nach § 926 II ZPO
- (1) Bedeutung der materiellen Rechtslage für den Schadensersatzanspruch
- (2) Bedeutung des § 945 ZPO 2. Fall
- (ee) § 945 ZPO 3. Fall: Aufhebung der angeordneten Maßregel nach§ 942 III ZPO
- (1) Einheitliche Behandlung des 2. und 3. Falles von § 945 ZPO
- (2) Unterschied zwischen dem 2. und 3. Fall des § 945 ZPO
- ff) Zur Anwendbarkeit des § 945 ZPO bei Versäumung der Vollziehungs- oder Zustellungsfrist
- gg) Rechtsfolge des § 945 ZPO
- (1) Allgemeine Regelungen zur Bestimmung des Ersatzanspruchs
- (a) Mitverschulden des Antragsgegners
- (b) Schädigung Dritter
- (2) Vollziehungsschaden
- (a) Grund für die Ausklammerung des Anordnungsschadens
- (b) Abgrenzung zwischen Vollziehungs- und Anordnungsschaden
- (c) Ersatzfähigkeit von Verfahrenskosten
- (aa) Rechtsgedanke der§§ 91 ff, 600 II, 302 IV 1 ZPO
- (bb) Rechtliche Selbständigkeit von Eil- und Hauptsacheverfahren
- (3) Schaden durch Sicherheitsleistung
- (4) Schaden durch freiwillige Erfüllung
- (a) Verhältnis zwischen freiwilliger Erfüllung und Sicherheitsleistung
- (b) Erfüllung "zur Abwendung der Vollziehung
- (aa) Beschlußverfügung
- (bb) Urteilsverfügung
- (cc) Urteilsverfügung auf Unterlassung
- hh) Entsprechende Anwendung zugunsten des Antragstellers
- ii) Eignung zur Kompensation der Benachteiligung des Gegners
- b) Sicherheitsleistung (§§ 921 II, 936 ZPO)
- aa) Sicherheitsleistung als Ersatz für Glaubhaftmachung (§ 921 II 1 ZPO)
- bb) Sicherheitsleistung trotz Glaubhaftmachung (§ 921 II 2 ZPO)
- (1) Zweck der Sicherheitsleistung
- (a) Sicherung der Durchsetzbarkeit eines Schadensersatzanspruches
- (b) Abschreckung vor leichtfertiger Vollziehung
- (2) Voraussetzungen des § 921 II 2 ZPO
- (a) Bedeutung des Zwecks der Sicherheitsleistung für deren Zulässigkeit
- (b) Sicherheitsleistung bei fehlender Leistungsfähigkeit des Gläubigers
- (c) Reformüberlegungen
- (3) Kompensatorische Bedeutung des§ 921 II 2 ZPO
- 2. Begrenzung der Folgen einer Fehlentscheidung
- a) Weitgehende Beschränkung auf sichernde Maßnahmen
- b) Lösungssumme nach § 923 ZPO
- aa) Zweck des § 923 ZPO
- bb) Abgrenzung des § 923 ZPO von der Abwendungsbefugnis nach den§§ 711, 712 ZPO
- cc) Bedeutung des Zwecks für die Voraussetzungen einer ausreichenden Sicherheitsleistung
- dd) Kompensationswert des § 923 ZPO
- c) Sicherheitsleistung nach § 939 ZPO
- aa) Ausnahmecharakter des § 939 ZPO
- bb) "Besondere Umstände" i.S.v. § 939 ZPO
- d) Besondere Rechtsbehelfe des Antragsgegners gegen Eilanordnungen
- aa) Widerspruchsverfahren nach § 924 ZPO
- (1) Bedeutung der Widerspruchsmöglichkeit
- (2) Begrenzte kompensatorische Wirkung des Widerspruchs
- (3) Zuständigkeit im Widerspruchsverfahren
- (a) Zuständigkeit bei Erlaß des Beschlusses durch das erstinstanzliche Gericht
- (b) Zuständigkeit bei Erlaß des Beschlusses durch das Beschwerdegericht
- (aa) Begründung für die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts
- (bb) Instanzenzug und Verfahrensbeschleunigung
- (4) Gegenstand der Widerspruchsentscheidung
- (5) Wirkung des Authebungsurteils
- (a) Hemmung der Vollziehbarkeit
- (b) Authebung der vollzogenen Maßregeln
- bb) Rechtfertigungsverfahren nach§ 942 1 ZPO
- (1) Bedeutung des Rechtfertigungsverfahrens
- (2) Zuständigkeit im Rechtfertigungsverfahren
- (3) Wirkung des Aufhebungsurteils
- cc) Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 926 I ZPO
- (1) Interesse des Schuldners an einer schnellen Klageerhebung
- (2) Bedeutung des § 926 I ZPO
- (3) Beschleunigung bei der Fristsetzung
- (4) Zuständigkeit für die Fristsetzung
- (5) Rechtsschutzinteresse an der Fristsetzung
- dd) Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO
- (1) Zweck und Bedeutung des§ 927 ZPO
- (2) Zuständigkeit im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO
- (3) Veränderte Umstände
- (4) Verhältnis zwischen Aufhebungs- und Widerspruchsverfahren
- (5) Wirkung des Aufhebungsurteils
- (a) Hemmung der Vollziehbarkeit
- (b) Keine Aufhebung der bereits vollzogenen Maßregeln
- ee) Aufhebungsverfahren gern. § 926 II ZPO
- (1) Bedeutung des § 926 II ZPO
- (2) Zuständigkeit im Aufhebungsverfahren nach § 926 II ZPO
- (3) Zweck von § 926 II ZPO und Rechtsschutzinteresse
- (4) Verhältnis zwischen den Aufhebungsverfahren nach§ 926 II und § 927 I ZPO
- (5) Wirkung des Aufhebungsurteils
- ff) Das Aufhebungsverfahren nach § 942 III ZPO
- (1) Bedeutung des § 942 III ZPO
- (2) Beschleunigung im Aufhebungsverfahren
- (3) Verhältnis zwischen den Aufhebungsverfahren nach § 942 III und den §§ 927 1, 926 II ZPO
- (4) Wirkung des Aufhebungsbeschlusses
- e) Vollziehungsfrist
- aa) Bedeutung des § 929 II ZPO
- bb) Beginn der Vollziehungsfrist
- cc) Auswirkung der fehlenden Vollziehungsmöglichkeit auf die Monatsfrist
- dd) Auswirkung der zugunsten des Gläubigers ausgehenden Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren auf die Monatsfrist
- (1) Bestätigung der Eilanordnung im Widerspruchs-, Rechtfertigungs- oder Berufungsverfahren
- (2) Abweisung eines Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO
- (3) Erlaß einer Eilanordnung im Berufungsverfahren nach vorheriger Aufhebung im Widerspruchsverfahren
- ee) Einhaltung der Vollziehungsfrist
- (1) Notwendige Vollziehungshandlung im allgemeinen
- (2) Notwendige Vollziehungshandlung bei Unterlassungsverfügungen
- (a) Unterlassungsbeschlüsse
- (b) Unterlassungsurteile
- (3) Vollziehungsfrist bei mehreren Vollstreckungsversuchen
- (a) Vollziehung nach fehlgeschlagener oder unzureichender Vollstreckung
- (b) Vollziehung einer Verfügung auf wiederkehrende Leistungen
- ff) Folgen der Versäumung der Vollziehungsfrist
- (1) Folgen für die Vollziehung
- (a) Unstatthaftigkeit der Vollziehung
- (b) Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit einer
- Vollziehung trotz Unstatthaftigkeit
- (2) Folgen für laufende Rechtsbehelfsverfahren
- (a) Versäumung der Vollziehungsfrist und
- Widerspruchsentscheidung
- (b) Versäumung der Vollziehungsfrist und Entscheidung nach § 927 ZPO
- (c) Versäumung derVollziehungsfrist und Berufungsentscheidung
- (3) Folgen für ein neues Gesuch
- (a) Zulässigkeit eines neuen Gesuchs
- (b) Entscheidung über ein neues Gesuch
- (aa) Keine ex-nunc-Bestätigung der ursprünglichen Anordnung
- (bb) Zuständigkeit zum Erlaß einer neuen Eilanordnung
- f) Einstweilige Einstellung der Vollziehung
- aa) Bedeutung des § 924 III 2 ZPO
- bb) Kompensatorischer Wert des § 924 III 2 ZPO
- (1) Einstellung der Vollziehung bei der Befriedigungsverfügung
- (2) Einstellung der Vollziehung beim Arrest und bei der Sicherungsverfügung
- 3. Verhinderung einer Fehlentscheidung
- a) Schutzschrift
- aa) Kompensatorische Bedeutung der Schutzschrift
- bb) Zulässigkeit der Berücksichtigung von Schutzschriften
- (1) Bedingte Prozeßhandlung
- (2) Vereinbarkeit mit den Beschleunigungs- und Überraschungselementen im Eilverfahren
- cc) Pflicht zur Berücksichtigung von Schutzschriften
- (1) Art. 103 I GG und Berücksichtigung von Schutzschriften
- (2) Ausgewogenheit des Rechtsschutzes und Berücksichtigung von Schutzschriften
- dd) Ausnahmen von der notwendigen Berücksichtigung von Schutzschriften
- (1) fehlende Schlüssigkeit
- (2) fehlende Dringlichkeit
- ee) Rechte des Antragstellers nach Hinterlegung einer Schutzschrift
- (1) Rechte vor Einreichung des Gesuchs
- (a) Kein allgemeines Informationsrecht
- (b) Recht auf Registereinsicht
- (c) Kein Recht auf Akteneinsicht
- (2) Rechte nach Einreichung des Gesuchs
- ff) Belastung mit den Kosten der Schutzschrift
- (1) Zur Anwendung des § 91 ZPO
- (a) Keine kostenrechtliche Bedeutung der Schutzschrift im Regelfall
- (b) Besonderheit bei Zurückweisung des Gesuchs durch Beschluß
- (aa) Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 91 ZPO bei Zurückweisung durch Beschluß
- (bb) Bedeutung des§ 922 III ZPO für die Erstattungsfahigkeit von Schutzschriftkosten
- (2) Zur Anwendung des § 269 III 2 ZPO
- b) Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast
- aa) Meinungsstand
- bb) Fehlen einer vertieften dogmatischen Auseinandersetzung
- cc) Unterscheidung nach dem Grad der Gegnerbenachteiligung im Eilverfahren
- (1) Zweiseitiges Eilverfahren
- (a) Bedeutung von Maß und Mittel der Glaubhaftmachung für die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast
- (aa) Darlegungslast
- (bb) Glaubhaftmachungslast
- (b) Bedeutung des rechtlichen Gehörs im zweiseitigen Eilverfahren für die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast
- (aa) Qualität des rechtlichen Gehörs im zweiseitigen Eilverfahren
- (bb) Voraussetzungen für die Zweiseitigkeit des Eilverfahrens
- (2) Einseitiges Eilverfahren
- (a) Berücksichtigung der dem Gegner günstigen unstreitigen Tatsachen
- (b) Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast hinsichtlich der dem Gegner günstigen Tatsachen
- (aa) Hinweise auf Einreden und Gestaltungsrechte
- (bb) Hinweise auf Einwendungen
- (cc) Keinerlei Hinweise aufTatsachen zugunsten des Gegners
- Dritter Teil Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- § 11 Charakteristische Abweichungen des Arbeitsgerichtsgesetzes von der Zivilprozeßordnung
- I. Trennung zwischen Urteils- und Beschlußverfahren
- II. Allgemeine Abweichungen vom Zivilprozeß
- 1. Verfahrensbeschleunigung
- 2. Mitwirkung ehrenamtlicher Richter
- 3. Kosten
- 4. Arbeitnehmerschutz, Güteverhandlung
- § 12 Der einstweilige Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
- I. Arten des einstweiligen Rechtsschutzes
- II. Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit und die Begründetheit des Gesuchs
- 1. Zulässigkeit des Gesuchs
- 2. Begründetheit des Gesuchs
- III. Verftigungsanspruch und Verftigungsgrund in typischen Fallgruppen
- 1. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Erholungs und Bildungsurlaub
- a) Verftigungsansprüche
- b) Verftigungsgrund
- 2. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Arbeitspapieren
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 3. Einstweiliger Rechtsschutz zur Durchsetzung des allgemeinen (Weiter-)Beschäftigungsanspruchs
- a) Verftigungsanspruch
- aa) Beschäftigungsanspruch im ungekündigten Arbeitsverhältnis
- bb) Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis
- (1) Rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage
- (2) Interessenabwägung
- (a) Grundsatz
- (b) Eindeutigkeit der Rechtslage
- (c) Instanzgerichtliches Urteil im Kündigungsschutzprozeß
- (d) Selbstwiderlegung
- (3) Folgen für die Glaubhaftmachung des Verftigungsanspruchs
- b) Verftigungsgrund
- aa) Notwendigkeit
- bb) Interessenabwägung
- 4. Einstweilige Durchsetzung des besonderen Weiterbeschäftigungsanspruchs gern. § 102 V 1 BetrVG und gern. § 78a II BetrVG
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 5. Einstweilige Entbindung von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung gern. § 102 V 2 BetrVG und gern. § 78a IV BetrVG
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 6. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 7. Anspruch auf Erftillung der Arbeitspflicht
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 8. Anspruch auf Zahlung der Vergütung
- a) Verftigungsanspruch
- b) Verftigungsgrund
- 9. Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitskampfrecht
- a) Verftigungsansprüche
- aa) Ansprüche des Arbeitgebers gegen die Gewerkschaft, die örtliche Streikleitung und einzelne Streikposten
- bb) Ansprüche des Arbeitgebers gegen einzelne Arbeitnehmer
- cc) Ansprüche des Arbeitgeberverbandes
- b) Eignung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung arbeitskampfbezogener Ansprüche
- aa) Forderungen nach einer Einschränkung des einstweiligen Rechtsschutzes
- bb) Bedenken gegen ein besonderes Arbeitskampfverfügungsrecht
- (1) Bedeutung des Art. 9 III GG für die Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes
- (2) Notwendige Rechtsfortbildung und einstweiligerRechtsschutz
- cc) Gemeinsame Grundsätze für alle arbeitskampfbezogenen Verftigungsansprüche
- c) Verftigungsgrund
- aa) Notwendigkeit der Unterlassungsverftigung
- bb) Interessenabwägung
- (1) Eindeutigkeit der Rechtslage
- (2) Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Parteien
- IV Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Eilverfahren
- 1. Verfahrensbeschleunigende Besonderheiten des Eilverfahrens
- a) Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
- aa) Rechtslage bis zum 31. 12. 1990
- (1) Begründung für die Anwendbarkeit der§§ 919, 942 ZPO
- (2) Weitere Rechtsfolgen bei einer Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
- bb) Rechtslage seit dem 1.1.1991
- (1) Änderungen des GVG und des ArbGG durch das 4. VwGO-Änderungsgesetz
- (2) Bedeutung des 4. VwGO-Änderungsgesetzes für das Verhältnis zwischen der Zivil- und der Arbeitsgerichtsbarkeit
- b) Eilkompetenz des Vorsitzenden im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
- c) Kurzfristige Terminierung der mündlichen Verhandlung
- d) Zur Bedeutung des obligatorischen Güteverfahrens für den einstweiligen Rechtsschutz
- e) Zeitlicher Vorrang des Eilverfahrens vor anderen Verfahren
- aa) Bedeutung des § 61 a ArbGG für Eilverfahren in Kündigungssachen
- bb) Bedeutung des§ 61a ArbGG für Eilverfahren in anderen als Kündigungssachen
- f) Verzicht auf mündliche Verhandlung
- g) Möglichkeit der Glaubhaftmachung
- h) Inhalt der Entscheidung
- i) Überlegungen zur Zuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts im Arbeitskampfrecht
- aa) Revisionsentscheidung oder Rechtsentscheid durch das Bundesarbeitsgericht
- bb) Alleinzuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts
- j) Beschleunigtes Vollziehungsverfahren
- 2. Kompensatorische Regelungen zugunsten des Antragsgegners
- a) Schadensersatz gern. § 945 ZPO
- aa) Zuständigkeit
- bb) Schadensersatzanspruch nach einstweiliger Weiterbeschäftigung oder Entbindung von der Weiterbeschäftigung
- cc) Umfang des Schadensersatzanspruches
- b) Sicherheitsleistung(§§ 921 II 2, 939 ZPO) und Lösungssumme (§ 923 ZPO)
- c) Einstweilige Einstellung der Vollziehung nach der Einlegung von Rechtsbehelfen(§§ 707, 719, 924 III 2 ZPO)
- d) Schutzschrift
- § 13 Der einstweilige Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
- I. Arten des einstweiligen Rechtsschutzes
- 1. Zulässigkeit des Arrestes
- 2. Grenzen der Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen
- a) §§ 99 - 101 BetrVG
- b) § 98 V BetrVG
- c) § 104 BetrVG
- d) § 23 III BetrVG
- aa) Vergleich zwischen§ 23 III BetrVG und den§§ 101 , 98V und 104 BetrVG
- bb) Zum Sanktionsrahmen des§ 23 III BetrVG
- cc) Zum Charakter des § 23 III BetrVG als Anspruchsgrundlage
- e) § 103 BetrVG
- f) § 76 II 2 BetrVG i.V.m. § 98 ArbGG
- g) Zusammensetzung betriebsverfassungsrechtlicher Organe
- h) § 97 ArbGG
- II. Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit und die Begründetheit des Gesuchs
- 1. Zulässigkeit des Gesuchs
- a) Ordnungsmäßiges Gesuch und Beteiligtenfähigkeit
- b) Antragsbefugnis
- c) Prozeßhindernde Einreden
- 2. Begründetheit des Gesuchs
- a) Verfügungsanspruch
- b) Verfügungsgrund
- aa) Vollstreckbarkeit erst nach Rechtskraft
- bb) Besonderheiten bei der Interessenabwägung
- III. Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund in typischen Fallgruppen
- 1. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen
- a) Notwendigkeit eines rechtzeitigen gerichtlichen Rechtsschutzes
- b) Verfügungsansprüche
- aa) Anspruch des Arbeitgebers
- bb) Anspruch einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
- cc) Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers
- c) Möglicher Inhalt der einstweiligen Verfügung
- d) Verfügungsgrund
- aa) Notwendigkeit i.S.d. § 940 ZPO
- bb) Interessenabwägung
- 2. Verschiebung oder Untersagung einer Betriebsversammlung
- a) Verfügungsanspruch des Arbeitgebers
- b) Verfügungsgrund
- 3. Zutritt von Gewerkschaftsbeauftragten zum Betrieb
- a) Verfügungsanspruch einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
- b) Verfügungsgrund
- 4. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds
- a) Verfügungsansprüche
- aa) Anspruch des Arbeitgebers
- bb) Anspruch des Betriebsratsmitglieds
- (1) Fristlose Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrats
- (2) Offensichtlich unwirksame Kündigung
- (3) Ausschlußverfahren und Zustimmungsersetzungsverfahren
- b) Verftigungsgrund
- aa) Notwendigkeit
- bb) Interessenabwägung
- 5. Einstweiliger Rechtsschutz zur Ermöglichung der Betriebsratstätigkeit
- 6. Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Schulungsveranstaltungen
- a) Verftigungsansprüche des einzelnen Betriebsratsmitglieds und des Betriebsrats
- aa) Inhaber des Teilnahmerechts
- bb) Zur Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes
- b) Verftigungsanspruch des Arbeitgebers
- 7. Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- a) Soziale Angelegenheiten
- aa) Recht auf Mitbestimmung
- bb) Recht auf Verhandlung
- cc) Recht auf Anrufung der Einigungsstelle
- dd) Recht auf Regelung durch die Einigungsstelle
- (1) Zur Klagbarkeit des Rechts auf Regelung
- (2) Zur Frage nach einstweiligem Rechtsschutz durch die Einigungsstelle
- ee) Anspruch auf Durchführung oder Untersagung der Durchführung des Einigungsstellenspruchs
- ff) Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen
- (1) Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- (a) Zur angeblichen Sperrwirkung des § 23 III BetrVG
- (aa) Zur möglichen Bedeutung des § 23 III BetrVG im Falle eines anderweitigen Unterlassungsanspruchs
- (bb) Zum möglichen Sinn des beschränkten Sanktionsrahmens
- (cc) Bedeutung des § 23 III BetrVG neben den besonders geregelten Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
- (b) Mögliche Anspruchsgrundlagen für einen allgemeinen Unterlassungsanspruch
- (aa) § 78 S. 1 BetrVG
- (bb) § 74 II 2 BetrVG
- (cc) § 2 I BetrVG
- (dd) §§ 1004, 823 II BGB i.V.m. § 78 S. 1 BetrVG
- (ee) § 87 I BetrVG/Gesetzliches Schuldverhältnis
- (c) Zusammenfassung der Bedenken gegen einen allgemeinen Unterlassungsanspruch
- (2) § 23 III 1 BetrVG als Rechtsgrundlage für einen besonderen Unterlassungsanspruch
- (a) Zur Bedeutung des § 23 III 1 BetrVG als betriebsverfassungsrechtliche Anspruchsgrundlage
- (b) Voraussetzungen des § 23 III 1 BetrVG
- b) Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- aa) Unterrichtungs- und Beratungsanspruch
- bb) Ausschluß eines Unterlassungsanspruchs
- c) Personelle Angelegenheiten
- aa) Allgemeine personelle Angelegenheiten
- (1) Personalplanung (§ 92 BetrVG)
- (2) Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG)
- (3) Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG)
- (4) Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG)
- bb) Angelegenheiten der Berufsbildung
- cc) Personelle Einzelmaßnahmen
- d) Wirtschaftliche Angelegenheiten
- aa) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses (§ 106 II BetrVG)
- bb) Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei Betriebsänderungen und Recht aufVerhandlung über Interessenausgleich
- (1) Zur Untersagung einseitiger Maßnahmen bis zum Abschluß der Interessenausgleichsverhandlungen
- (2) Zur Durchsetzbarkeit des Unterrichtungs-, Beratungsund Verhandlungsrechts
- cc) Recht aufVereinbarung eines Sozialplanes
- IV. Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Eilverfahren
- 1. Verfahrensbeschleunigende Besonderheiten des Eilverfahrens
- a) Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
- b) Eilkompetenz des Vorsitzenden im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
- aa) Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 944 ZPO
- bb) Wortlaut und Zweck des§ 85 II 2 ArbGG
- c) Verzicht auf mündliche Verhandlung
- aa) Einschränkung des richterlichen Ermessens
- bb) Zurückweisung des Antrags ohne mündliche Verhandlung
- (1) Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes am 1. 4. 1991
- (2) Rechtslage seit dem 1. 4. 1991
- d) Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes für die Notwendigkeit einer schlüssigen Darlegung
- e) Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes für die Möglichkeit der Glaubhaftmachung
- aa) Mittel der Glaubhaftmachung
- bb) Herabsetzung des Beweismaßes
- cc) Zu ermittelnde Tatsachen
- dd) Giaubhaftmachungslast
- ee) Entbehrlichkeit der Glaubhaftmachung
- f) Konzentration auf einen Verhandlungstermin
- g) Entscheidung
- aa) Verfahrensbeschleunigung
- bb) Gegnerüberraschung
- h) Ausschluß der Zurückverweisung im Rechtsbehelfsverfahren
- 2. Kompensatorische Regelungen zugunsten des Antragsgegners
- a) Ausschluß des § 945 ZPO
- b) Sicherheitsleistung nach§ 921 II 2 ZPO
- c) Lösungssumme nach § 923 ZPO und Sicherheitsleistung nach § 939 ZPO
- d) Rechtsbehelfe des gegnerischen Beteiligten im Beschlußverfahren
- aa) Rechtsbehelfe nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
- bb) Rechtsbehelfe nach der Zivilprozeßordnung
- cc) Wirkung der Aufhebungsentscheidung im Rechtsbehelfsverfahren
- e) Einhaltung der Vollziehungsfrist bei Unterlassungsverfügungen
- f) Schutzschrift
- Anhang
- Statistisches Material zur Anzahl und Dauer der ordentlichen Verfahren und zur Anzahl der Eilverfahren in der Zivil- und der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Literatur
- Gesetzesregister
- Sachregister
System requirements
File format: PDF
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System requirements:
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