
Public Management
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Prof. Dr. Adrian Ritz ist Mitglied der Geschäftsleitung des Kompetenzzentrums für Public Management (KPM) der Universität Bern und berät öffentliche sowie private Organisationen.
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"Das lesefreundliche und praxisnahe Buch ist ein einladender und empfehlenswerter Beitrag, bisher nicht nur im Management von Staat und Verwaltung wenig beachtete Elemente zur Gestaltung einer strategisch gewollten Zukunft zu integrieren. [...] Schon jetzt ist unter den deutschsprachigen (Lehr)Büchern zum Public Management das Werk von Thom/Ritz gerade für eine personalwirtschaftliche Perspektive eine fast alternativlose und gute Wahl." www.socialnet.de, 05/2011"Das Standardwerk für Führungskräfte öffentlicher Institutionen." 360 Grad - Fachmagazin für das Managament im öffentlichen Sektor, 12/2008
"Das mittlerweile in 4. Auflage vorliegende Werk wählt einen gelungenen didaktischen Ansatz, in dem stets nach einer Erörterung der theoretischen Grundlagen und betriebswirtschaftlichen Konzepte in sog. 'Praxisfenstern' Fallstudien, Anwendungsbeispiele oder Erfahrungsberichte zu dem jeweils vorgestellten Instrumentarium präsentiert werden. Dem Leser wird auf diese Weise nicht nur eine Veranschaulichung der Theorie ermöglicht, sondern er gewinnt zudem Anregungen für die Bearbeitung von Fragestellungen, die sich ihm in seiner eigenen Führungspraxis stellen. Ein sehr fundierter Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um den 'schlanken Staat', der zeigt, wie die Modernisierung des öffentlichen Sektors aussehen könnte." Die BKK - Zeitschrift der Betrieblichen Krankenversicherung, 09/2008
"Die Praxistauglichkeit ergibt sich aufgrund der systematischen Durchleuchtung von zentralen Fragen des Verwaltungsmanagements sowie der Resultate der angeführten Reformprojekte und der 16 Praxisbeispiele." KDZ - Forum Public Management, 02/2008
Pressestimmen zur 3. Auflage:
"Das hervorragend geschriebene Buch beschreibt alles, was zum Verständnis öffentlicher Institutionen erforderlich ist. Damit sind nicht nur Verwaltungsfachleute angesprochen, sondern auch privatwirtschaftlich orientierte Unternehmen, die sich mitPublic-Private-Partnership-Vorhaben einlassen." Information
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Prof. Dr. Adrian Ritz ist Mitglied der Geschäftsleitung des Kompetenzzentrums für Public Management (KPM) der Universität Bern und berät öffentliche sowie private Organisationen.
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Nicht selten begegnet man der kritischen Frage, ob es sich bei Public Management wirklich um einen neuen Ansatz der Führung von öffentlichen Institutionen handelt. Die Implementierung neuer Führungsinstrumente wird mitunter auch als Imperialismus betriebswirtschaftlicher Managementkonzepte bezeichnet. Die Berechtigung einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise kann nicht geleugnet werden, denn was unterscheidet letztlich die effektive Aufgabenerfüllung einer öffentlichen Institution von derjenigen eines privatwirt schaftlichen Betriebs?
Beide sehen sich einer Umwelt mit begrenzten Ressourcen gegenüber, die sie bei verantwortungsvollem Umgang möglichst effektiv und effizient einsetzen wollen, um so mit den vorhandenen Personen und Sachmitteln ihre Aufgaben zu erfüllen, wenn auch mit unterschiedlichen Steuerungsmechanismen. Es las sen sich bereits in der Mitte des letzten Jahrhunderts erste Versuche erkennen, die staatlichen Verwaltungen mittels Leistungs und Wirkungsorientierung zu erneuern, die in den folgenden Jahrzehnten durch unterschiedliche Planungs und Führungssysteme zur Effizienz und Effektivitätssteigerung ergänzt wurden (Planning Programming Budgeting System, Zero Based Budgeting, Gemeinkos ten Wertanalyse, Management by Objectives, Harzburger Modell u. a., vgl. Schedler 1996: 2 ff.).
1.1 Bürokratie des 20. Jahrhunderts und die geänderten Anforderungen
Einer, der die Unterscheidung zwischen staatlicher Verwaltung und privatem Betrieb bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts als "irrige Vorstellung" bezeichnete, war Max Weber. "Beide sind vielmehr im Grundwesen ganz gleichartig. Ein 'Betrieb' ist der moderne Staat, gesellschaftswissenschaftlich angesehen, ebenso wie eine Fabrik: das ist gerade das ihm historisch Spezifische." (Weber 1976: 825). Weber gab mit seinem Idealtypus der bürokratischen Verwaltung eine Antwort auf die Gesellschaftssituation jener Zeit, die gekenn zeichnet war durch einen wachsenden Verwaltungsapparat.
Seine Leitidee zur Entwicklung des Bürokratiemodells war der damals neben Institutionen ebenfalls das gesellschaftliche Weltbild und den praktischen Lebensalltag stark prägende Rationalismus. Weber entwickelte drei Idealtypen der Herrschaft mit unterschiedlicher Legitimationslage und Rationalität (vgl. Weber 1976: 122 ff.). Die charismatische Herrschaft beruhte auf einer Führungsperson, deren Legitimität sich auf die Heiligkeit, Heldenkraft oder Vorbildlichkeit der Person stützte.
Die traditionale Herrschaft basierte auf der traditionellen Ordnung und entsprechenden Regeln. Ähnlich wie bei der charismatischen Herrschaft waren Führungspersonen nicht an rationale Verordnungen gebunden, sondern folgten den Werten der Vergangenheit. Der dritte Idealtyp der Herrschaft war laut Weber die legale Herrschaft, die auf gesatztem, formalem Recht fußte und ihre Legitimität durch ihre rationale Ordnung erhielt. Kennzeichnend für diesen Herrschaftstyp waren die Sachlichkeit, Unpersönlichkeit und Berechenbarkeit.
Als reinste Form der legalen Herrschaft sah Max Weber die Bürokratie an. "Die Bürokratie ist rationalen Charakters: Regel, Zweck, Mittel, 'sachliche' Unpersönlichkeit prägen ihre Gebaren." (Weber 1976: 578). Die bürokratische Verwaltung wird somit nach rational gesatztem Recht und rational erdachten Reglementen bestimmt. Die spezifische Funktionsweise dieser Bürokratie, welche sich vollständig erst im "modernen" Staat und im weit entwickelten Kapitalismus entfaltet, besitzt folgende Merkmale (vgl. Weber 1976: 551 ff.):
Prinzip der regelgebundenen Amtsführung
Klare Kompetenzabgrenzung und Arbeitsverteilung
Prinzip der Amtshierarchie und des Instanzenzuges (feste Über- und Unterordnung der Behörden)
Prinzip der Aktenmäßigkeit
Trennung der Beamten von sachlichen Verwaltungs und Beschaffungsmitteln
Trennung von Amt und Person .
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